Wehrpflicht in Südkorea

von War Resisters International

(15.05.2009) Die Republik Südkorea unterhält ein striktes Wehrpflichtsystem. Junge Männer werden mit 18 Jahren erfasst. Die Musterung erfolgt mit 19 Jahren. Die Wehrpflicht besteht bis zum 31. Lebensjahr, bei Wehrflüchtigen jedoch bis zum 36. Lebensjahr.

Alle Wehrpflichtigen haben eine vierwöchige Grundausbildung zu absolvieren. Ein großer Teil der Wehrpflichtigen (fast 200.000 der 300.000 bis 350.000 Wehrpflichtigen pro Jahr) leistet danach den Dienst in der öffentlichen Verwaltung ab. Für sie dauert der Dienst 26 Monate, für die anderen 24 Monate. Welche Art von Militärdienst zu leisten ist, hängt von der Tauglichkeitsstufe und den Erfordernissen des Militärs ab.

Nach der Entlassung aus dem Militärdienst müssen Reservisten in den nachfolgenden acht Jahren insgesamt 160 Stunden Wehrübungen ableisten.

Von den insgesamt 680.000 Soldaten des südkoreanischen Militärs sind ca. 75% Wehrpflichtige. Nach dem Defence Reform Plan 2020 strebt Südkorea an, den Anteil der Berufssolden, zumeist Offiziere und Unteroffiziere, bis 2020 auf 40% zu steigern.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist nicht anerkannt. Jedes Jahr werden etwa 600 Kriegsdienstverweigerer zu Haftstrafen von 18 Monaten verurteilt. Die große Mehrheit der Verweigerer gehören den Zeugen Jehovahs an. Seit dem Jahre 2001 steigt jedoch die Zahl nicht-religiöser Verweigerer. Seit 1939 wurden mehr als 15.000 Kriegsdienstverweigerer zu Haftstrafen verurteilt.

War Resisters’ International: Wehrpflicht in Südkorea. Aus: Das Zerbrochene Gewehr Nr. 82, Mai 2009. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Broschüre »Kriegsdienstverweigerung in Südkorea«, Juni 2010

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