Türkei: Verfahren auf Verlangen des Militärs eröffnet

Anklage gegen Menschenrechtsaktivistin Keskin

von Erol Önderoglu

Der Generalstab hat die Rechtsanwältin und Menschenrechtsaktivistin Keskin beschuldigt, "die Armee verächtlich gemacht zu haben". Keskin sagte: "Ich werde weiter kritisieren, dass das Militär Druck ausübt."

Nach einer Beschwerde des Generalstabes hat die leitende Staatsanwaltschaft in Kartal, Istanbul, ein Verfahren gegen Eren Keskin eröffnet. Sie ist Rechtsanwältin und ehemalige Präsidenten des Istanbuler Menschenrechtsvereins. Angeführt wurde der Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches, in diesem Fall "Verächtlichmachung der Armee".

Disziplinarverfahren durch die Rechtsanwaltskammer

Ergänzend dazu hat die Armee verlangt, dass die Istanbuler Rechtsanwaltskammer ein Disziplinarverfahren gegen Keskin einleiten soll. Die Rechtsanwaltskammer forderte am 15. Februar Keskin auf, sich zu verteidigen. Sechs Tage später schickte Keskin ihre Antwort und erklärte, dass sie ein Disziplinarverfahren für einen Verstoß gegen die Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaates halte.

"Die Armee regiert das Land"

In einer Erklärung, die am 24. Juni 2006 im deutschen Tagesspiegel veröffentlicht worden war, hatte Keskin argumentiert, dass der Angriff auf den Staatsrat im Jahre 2006 nicht das Ziel hatte, den Staat zu zerstören, sondern dazu dienen sollte, die laizistische, autoritäre und militärische Ordnung des Staates zu stärken. Tatsächlich, so Keskin, habe in der Türkei keine Regierung ihr Programm umsetzen können, weil das Land durch die von der Armee vorbereiteten "Nationalen Politischen Richtlinien" regiert werde und keine Regierung dagegen opponieren könne. Der Staatsanwalt Arzu Akgün forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren für Keskin.

"Glauben Sie, dass Gedanken bestraft werden sollen?"

In ihrer Antwort an die Rechtsanwaltskammer schrieb Keskin: "In keinem demokratischen Land können Generale des Generalstabes verlangen, dass eine staatliche Institution Personen wegen ihrer Gedanken anklagt, insbesondere nicht Rechtsanwälte."

Keskin betonte, dass sie bereits mehrere Male vor Gericht stand, wegen ihrer Äußerungen im Gefängnis war und weitere Verfahren laufen: "Ich werde weiterhin - so lange ich lebe - sagen, was gesagt werden muss, um den Druck des Militärs - auf die Legislative, Exekutive und die Rechtssprechung in der Türkei abzustellen. Wenn Sie als eine Rechtsinstitution glauben, dass Menschen wegen ihrer Gedanken verurteilt werden sollten, können Sie mich so bestrafen, wie Sie es für richtig halten. Aber ich werde meine Meinung weiter ‚frei’ äußern."

Bia News Center vom 28.2.2008: 301 Trial of Activist on "Military Request". Übersetzung: Rudi Friedrich und Thomas Stiefel. Dieser Beitrag erschien in: Connection e.V. und AG "KDV im Krieg": Rundbrief »KDV im Krieg«, März 2008

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