Neues zur Freikaufsregelung

von Rudi Friedrich

(15.06.2011) Am 19. Mai 2011 meldete die Hürriyet, dass die türkischen Auslandsvertretungen bei Anträgen auf Ausstellung von Pässen keinen Nachweis zum Militärdienst mehr verlangen. Der Artikel 15 Absatz 6 des Reisepassgesetzes Nr. 5682 wurde dahingegehend geändert.

Das ist erst einmal eine gute Nachricht für die türkischen Staatsbürger, die z.B. in Deutschland leben und nicht die sogenannte Freikaufsregelung in Anspruch genommen haben. Danach müssten sie bis zum 38. Geburtstag einen Betrag von 5.112,92 € und einen einmonatigen Dienst ableisten. Bislang wurde ihnen ab diesem Zeitpunkt auch der Pass nicht mehr verlängert, womit der Aufenthaltsstatus in Deutschland gefährdet war. Das ist nun wohl nicht mehr der Fall.

Allerdings bleibt die Wehrpflicht in der Türkei bestehen, also auch die Pflicht, die Freikaufsregelung in Anspruch zu nehmen oder den 15-monatigen Militärdienst abzuleisten. Probleme sind vor allem dann zu erwarten, wenn die Betreffenden in die Türkei reisen, bereits bei der Einreise oder irgendwann im Land selbst.

Bereits im Februar 2011 hatte die Türkei eine weitere Änderung eingeführt. Seitdem gilt: Wer bis zum 38. Geburtstag nicht zahlt, muss 7.668 € aufwenden und einen Monat Militärdienst ableisten. Mit 40 Jahren steigt die Summe auf 10.000 € plus einen Monat Militärdienst. Mit 45 Jahren entfällt bei einer Zahlung von 15.000 € die Pflicht zur Ableistung des einmonatigen Militärdienstes.

Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Juni 2011

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