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Türkei: Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Kriegsdienstverweigerung

von Işıl Cinmen

(23.11.2011) Zum ersten Mal hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei wegen Verletzung des Artikels 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt. Der Anwalt des Antragstellers Yusun Erçep, Tülin Alsanacak, erklärte, das Urteil manifestiere das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Türkei.

Am Dienstag, den 22. November, hatte Premierminister Recep Tayyip Erdoğan die Bedingungen für eine neue Freikaufsregelung erläutert. Männer, die 30 Jahre oder älter sind, können den Freikauf beantragen. Sie müssen dann 30.000 TL (13.000 €) zahlen und werden damit von der Ableistung des Militärdienstes freigestellt. Personen, die zumindest seit drei Jahren im Ausland leben, können mit der Zahlung von 10.000 € die Regelung in Anspruch nehmen. Auch sie haben keinen Militärdienst abzuleisten. Für diesen Personenkreis gibt es keine Abhängigkeit vom Alter. Die Regelungen werden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.

Erdoğan erwähnte auch die Kriegsdienstverweigerung und sagte, dass dieses Thema nicht auf der Tagesordnung der Regierung stehe.

Am gleichen Tag hatte jedoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein wegweisendes Urteil zur Kriegsdienstverweigerung in der Türkei veröffentlicht. Zum ersten Mal wurde die türkische Regierung aufgrund des fehlenden Rechtes zur Kriegsdienstverweigerung verurteilt.

„Türkei verletzt Artikel 9“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befand die türkische Regierung schuldig, den Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention gebrochen zu haben. Darin wird das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert. Die Entscheidung fiel aufgrund eines im Jahr 2004 gestellten Antrages von Yunus Erçep.

„Einstimmig sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Vorliegen von: Einer Verletzung des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention und einer Verletzung des Artikels 6 (Recht auf ein faires Verfahren) der Konvention. Der Fall betrifft die Weigerung des Antragstellers, eines Zeugen Jehovas und Kriegsdienstverweigerers, aus Gewissensgründen den Militärdienst abzuleisten.“ (Quelle: EGMR)

„Nach Artikel 41 (Gerechte Entschädigung) der Konvention hat die Türkei dem Antragsteller 10.000 € für den nicht-finanziellen Schaden und 5.000 € für Kosten und Ausgaben zu zahlen.

Gerichtshof erinnert daran, dass „Kriegsdienstverweigerung“ ein Recht ist

Der Rechtsanwalt von Ercep, Tülin Alsanacak, sagte gegenüber Bianet: „Das europäische Gericht hat eine sehr klare Entscheidung getroffen. Mit dieser Entscheidung sagt das Gericht der Türkei, dass die Kriegsdienstverweigerung ein Recht ist“. Im Urteil schreibt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dazu: „Das Fehlen einer Alternative zum Militärdienst in der Türkei ist ein Verstoß gegen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung.“ Das Gericht sieht auch die Situation von Kriegsdienstverweigerern in der Türkei, darin eingeschlossen die Verfolgung, Strafverfolgung und den „zivilen Tod“ als nicht vereinbar mit dem Rechtssystem einer demokratischen Gesellschaft.

Die türkische Regierung habee als Verteidigung vorgebracht, dass das Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit nicht die Kriegsdienstverweigerung mit einschließe, so Rechtsanwalt Alsanacak. Aber das Gericht verwies auf die neue Rechtsprechung in einer kürzlich ergangenen Verurteilung der armenischen Regierung zu Artikel 9 der Konvention. Das Gericht betonte, dass heutige soziale Notwendigkeiten andere Voraussetzungen haben, erklärte der Anwalt.

Erst Armenien, nun die Türkei

Armenien war das erste Land, das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung des Artikel 9 der Konvention verurteilt wurde. In dem Urteil wurde Armenien im Juli 2011 dazu verurteilt, Vahan Bayatyan eine Entschädigung zu zahlen.

Das Urteil wurde als „historisch“ eingeschätzt. Anwälte kommentierten die Entscheidung als „neue Rechtsprechung“. Rechtsexperten sagten, dass das Urteil einen Präzedenzfall für die Türkei darstelle und sehr klar die Auffassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Kriegsdienstverweigerung wiedergebe.

Yunus Erçep

Erçep wurde 1969 geboren. Er ist ein Zeuge Jehovah und wurde 1982 getauft. Aufgrund des Glaubens, den er mit sieben Millionen Menschen in der Welt teilt, verweigern Zeugen Jehovah den Militärdienst und Bluttransfusionen. Sie beteiligen sich an keinem Krieg und auch nicht an der Politik.

Erçep hatte wegen seiner Verweigerung seit 1998 25 Verfahren. Er wurde einer psychiatrischen Untersuchung unterworfen, um festzustellen, ob er geistig ausgeglichen sei. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass er „gesund“ ist. Erçep wurde mehrmals wegen seiner Kriegsdienstverweigerung von einem Militärgericht zu Haftstrafen verurteilt.

Işıl Cinmen, Bianet: Turkey – Landmark Ruling on „Conscientious Objection“, 23. November 2011. Übersetzung: Rudi Friedrich. Quelle:

www.bianet.org/english/freedom-of-expression/134227-landmark-ruling-on-conscientious-objection. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Broschüre „Kriegsdienstverweigerung in der Türkei“, Mai 2012

Die Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in deutsch ist zu finden unter www.Connection-eV.org/article-1518

Das Urteil liegt in französischer Fassung vor unter: http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=895413&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649. Auszüge des Urteils in deutsch sind zu finden unter www.Connection-eV.org/article-1612

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