Arbeit von Connection e.V.

Juni bis September 2014

von Franz Nadler und Rudi Friedrich

Asylverfahren von US-Deserteur André Shepherd vor dem Europäischen Gerichtshof

Am 25. Juni 2014 verhandelte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg den Asylantrag des US-Deserteurs André Shepherd.

Der 37-jährige André Shepherd berief sich mit seinem Ende 2008 gestellten Asylantrag auf die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, mit der diejenigen geschützt werden sollen, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und mit Verfolgung rechnen müssen. Damit ist das Asylbegehren von André Shepherd ein Präzedenzfall, der europäisches Recht berührt.

André Shepherd war 2004 zur US-Armee gegangen und sechs Monate als Mechaniker für den Apache-Hubschrauber im Irak eingesetzt. Nachdem er zurück zu seiner Einheit nach Katterbach (Bayern) gekommen war, setzte er sich intensiv damit auseinander, wie das US-Militär im Irak gegen die Zivilbevölkerung vorgeht. Schließlich verließ er das Militär und beantragte in Deutschland Asyl. Das Bundesamt für Migration lehnte seinen Asylantrag am 31. März 2011 ab. André Shepherd reichte hiergegen Klage ein. Mit einem Vorlagebeschluss bat das Verwaltungsgericht München im Anschluss den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg um Klärung grundsätzlicher Fragen.

In der Verhandlung wurden Stellungnahmen von Deutschland, Großbritannien und Griechenland vorgetragen, die versuchten, vor allem das jeweilige staatliche Handeln zu legitimieren und damit das Flüchtlingsrecht faktisch einzuschränken. Rechtsanwalt Reinhard Marx machte für André Shepherd hingegen deutlich, dass „es im anhängigen Verfahren nicht um die Bestrafung des Asylsuchenden geht, der an (völkerrechtswidrigen) Verbrechen teilgenommen hat, sondern darum, ob ein Asylsuchender, der von seinem Herkunftsland bestraft wird, weil er sich geweigert hat, an Einsätzen teilzunehmen, in denen es zu solchen Verbrechen kommen kann, schutzbedürftig ist.“

Aus der staatlichen Sicht spricht gegen die Schutzgewährung eines Deserteurs immer auch die Legitimierung des eigenen militärischen Handelns. Sich dem Dienst zu entziehen oder auch zu desertieren, stellt die Funktionsfähigkeit des Militärs in Frage. Kein Staat will dies akzeptieren. Wir können gespannt sein, wie der Europäische Gerichtshof letztlich entscheidet.

Mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist erst Anfang kommenden Jahres zu rechnen. Im Anschluss wird der Asylantrag von André Shepherd wieder dem Verwaltungsgericht München zur Entscheidung vorliegen.

Veranstaltungsreihe zur Ukraine

Vor wenigen Wochen konnten wir den aus Moskau stammenden Politikwissenschaftler Dr. Vadim Damier von der Föderation der Arbeitenden in Erziehung, Wissenschaft und Technik gewinnen, in Deutschland Veranstaltungen zum Krieg in der Ukraine durchzuführen. Die Veranstaltungen werden während der Friedensdekade vom 10.-18. November stattfinden.

Krieg in der Ukraine: mit Tausenden von Toten, Zwangsrekrutierungen, aber auch Desertionen und Protesten gegen den Krieg. Europäische Union und USA mit der NATO auf der einen Seite und Russland auf der anderen Seite versuchen, die Ukraine oder möglichst große Teile von ihr in ihren Einflussbereich zu ziehen und riskieren damit eine Ausweitung des Krieges.

Die Europäische Union forderte die Ukraine mit dem Assoziierungsvertrag, der auch eine militärische Komponente enthielt, faktisch auf, sich zu Lasten der engen Beziehungen zu Russland an die EU zu binden. Im Westen der Ukraine verbindet die Bevölkerung dies mit Hoffnungen auf eine bessere wirtschaftliche Entwicklung. Im Osten hingegen orientieren sich viele nach Russland.

Nachdem der damalige Präsident Janukowytsch erklärt hatte, das Assoziierungsabkommen nicht zu unterzeichnen, löste dies Proteste gegen die Regierung aus. „Der Majdan begann als eine pro-EU-Bewegung unter der Kontrolle der oppositionellen bürgerlichen Parteien“, so Vadim Damier im April in einem Interview. „Die Bewegung war für die schnelle Assoziation mit der EU und für das Wegfegen der Regierung, die eine solche Assoziation vermeintlich sabotierte.“

Die Gewalt auf beiden Seiten, in einer späteren Phase des Majdan-Protestes, mündete in die umstrittene Absetzung des Präsidenten, eine neue Regierung mit Beteiligung antirussischer Nazis, die militärische Besetzung und die Einverleibung der Krim durch Russland sowie wachsende Gewalt ukrainischer faschistischer paramilitärischer Einheiten. Forderungen nach Autonomie und Abspaltung in der Ost-Ukraine wurden mit russischer Hilfe zunehmend gewaltsam vertreten. Inzwischen wird in der Ost-Ukraine Krieg geführt.

Vadim Damier wird in seinem Vortrag ausführen, welche Einflüsse und Allianzen es auf den unterschiedlichen Seiten gibt und welche Bedeutung und Folgen die Internationalisierung des Konfliktes haben. Er wird auch einen Blick auf die Situation in den Nachbarländern werfen.

Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe September 2014

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