Russland/Krim: Neubürgern und Flüchtlingen droht Einberufung

Die russische Duma hat ein Gesetz über Wehrpflicht und Ausnahmen auf der Krim verabschiedet. Damit werden nicht nur Bürger der Krim wehrpflichtig, sondern nach einer Frist von drei Monaten auch in Russland anerkannte Flüchtlinge.

Krymedia berichtet: Bürger der Krim, die nach den Gesetzen der Ukraine ausgemustert oder von der Erfassung befreit worden sind, behalten diesen Status auch gegenüber der russischen Armee bei. Es werden keine Personen in die russische Armee einberufen, die bereits Dienst in der Ukraine geleistet oder einen Universitätsabschluss haben. Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit einer Zurückstellung von bis zu sechs Monaten für diejenigen vor, die vor dem Erhalt der russischen Staatsbürgerschaft als Flüchtlinge anerkannt worden sind. Des weiteren gibt es Ausnahmen für Bürger, die „ihren Aufenthaltsort in einem anderen Land verlassen haben, das Gebiet der Russischen Föderation erreichten und einen Antrag auf Anerkennung als Flüchtling gestellt haben“. Die Ausnahmeregelung ist gültig von der Antragstellung bis zum Tag des Bescheids und im Falle einer Anerkennung als Flüchtling weitere drei Monate lang.

Quelle: Krymedia.ru - State Duma Passes Law on Procedure of Drafting in Army in Crimea. 21. März 2015. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe April 2015

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