USA: Gewaltfreie Aktion gegen Rekrutierung vor Gericht

von St. Patrick

(26.09.2005) Am 17. März 2003, kurz vor Beginn der "Operation Schock und Einschüchterung" der irakischen Bevölkerung, betraten wir das Rekrutierungszentrum in Lansing, New York, und vergossen unser eigenes Blut vorsichtig im Eingangsbereich des Zentrum. Dort waren wir allein. Wir knieten nieder und verlasen unsere Erklärung zur Aktion. Niemand wurde daran gehindert, das Zentrum zu betreten oder zu verlassen.

Wir waren einige von Millionen, die landesweit und international auf die Straßen gingen, um gegen den ungesetzlichen Präventivkrieg unseres Land aufzurufen. Mehr als siebentausend Menschen wurden in dieser Woche wegen gewaltfreier Aktionen gegen den Krieg festgenommen.

Im April 2004 wurden wir vor dem Staatsgericht angeklagt. Neun der zwölf Juroren entschieden nach unserem Verteidigungsplädoyer, dass wir nicht schuldig sind. Der Richter erklärte 20 Stunden später, dass das Verfahren fehlerhaft geführt worden sei, so dass der Prozess erneut stattfand.

Wir sehen uns zum Handeln gezwungen durch die internationale Gesetzgebung der Nürnberger Prinzipien, in denen festgestellt wird, dass Bürger das Recht und die Pflicht haben, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern, was über der Verpflichtung steht, die Landesgesetze zu achten. Und wir waren von gewaltfreien Aktionen für die Gerechtigkeit unserer reichen nationalen Geschichte inspiriert. Wir glauben, dass unsere Aktion moralisch, zulässig und notwendig war.

Der Prozess wurde im September 2005 wieder aufgenommen. Uns wurde vorgeworfen, "uns verschworen zu haben, um einen Offizier der USA durch Drohung, Einschüchterung und Gewaltanwendung an der Ausübung seiner Pflicht behindert zu haben". Nach über sieben Stunden Beratung erklärte die Jury, dass wir nicht wegen Verschwörung schuldig seien.

Wir wurden hingegen wegen anderer Vergehen schuldig gesprochen: Zerstörung von Eigentum und unbefugtes Betreten. Beide Anklagen sind mit einer möglichen Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten bewehrt. Ein Urteil soll im Januar nächsten Jahres verkündet werden.

 

Kontakt
St. Patrick’s Four Support Office
41 Chenango Street
USA-Binghamton NY 13902
http://www.stpatricksfour.org

 

Auf der Homepage kann auch ein Unterstützungsschreiben unterzeichnet werden.

Zusammengestellt aus: St. Patrick’s Four: St. Patrick’s Four Protesters Offer an Explanation. Binghamton Press & Sun-Bulletin, 15.09.05 und St. Patrick’s Four Not Guilty of Conspiracy; Charged with Misdemeanors. 26.09.05. Übersetzung: Rudi Friedrich. Veröffentlicht in: Connection e.V. und AG "KDV im Krieg": Rundbrief »KDV im Krieg«, November 2005

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