Auszüge aus dem Fortschrittsbericht zur Türkei

von Europäische Kommission

zur Frage der Kriegsdienstverweigerung

Es gibt eine beträchtliche Zahl von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), die auf eine Inkraftsetzung durch die Türkei warten. (...) Der Ministerausschuss (des Europarates) erwartet Informationen über von der Türkei in Aussicht gestellte Maßnahmen zur Umsetzung von gesetzlichen Regelungen, damit die Situation derjenigen, die den Militärdienst aus Gewissens- oder religiösen Gründen verweigern, in Übereinstimmung gebracht wird mit den Vorgaben des EGMR.

Es gab keine Fortschritte in der Frage der Kriegsdienstverweigerung. Die Türkei hat immer noch dem Urteil des EGMR im Fall Ülke vs. Türkei nachzukommen und ein Gesetz zu verabschieden, dass wiederholte Verfolgung und Bestrafungen wegen "Beharren auf Ungehorsam" bei denjenigen verhindert, die die Ableistung des Militärdienstes aus Gewissens- oder religiösen Gründen verweigern.

Bezüglich des Rechts auf freie Meinungsäußerung einschließlich der Freiheit und des Pluralismus der Medien hat die Durchführung von bestimmten Regelungen des türkischen Strafgesetzbuches, insbesondere des Artikels 301, dazu geführt, dass es zahlreiche Strafverfolgungen gab. Hin und wieder wurden Personen wegen ihrer gewaltlosen Äußerungen zu Themen wie Armeniern und Kurden und der Rolle des Militärs verurteilt. Die Strafverfahren und Drohungen gegen Menschenrechtler, Journalisten, Autoren, Verleger, Akademiker und Intellektuelle haben ein Klima der Selbstzensur geschaffen.

Commission of the European Communities: Turkey 2007 Progress Report (COM(2007) 663) vom 6.11.2007. Auszüge. Übersetzung: Rudi Friedrich. Der Beitrag erschien in: Connection e.V. und AG "KDV im Krieg" (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, November 2007.

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