Plakat zum Internationalen Menschenrechtstag

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Chile: Soldat verweigert sich Einsatz im Ausnahmezustand

Oberster Gerichtshof ordnet seine Freilassung aus der Haft an

von Matías Vega

(07.11.2019) Einstimmig verfügte der Oberste Gerichtshof, dass David Veloso Codocedo, Soldat der dritten Panzerbrigade „La Concepción“ in Antofagasta, freigelassen wird. Der 21-jährige hatte sich geweigert, den Anordnungen im Rahmen des Ausnahmezustandes Folge zu leisten.

Soweit bekannt wurde, sollte der Militärangehörige am Sonntag morgen, den 20. Oktober, nach Santiago verlegt werden, als er sein Gewehr auf den Boden warf und sich von der Einheit entfernte. Eine Verurteilung des Kriegsgerichtes wurde nun von der zweiten Kammer aufgehoben. Das Disziplinarverfahren gegen den Soldaten ist aber weiter anhängig.

Nach Aussagen des Menschenrechtsanwalts Cristian Cruz, der Veloso vertritt, ist dies ein Signal: „Alle Soldaten können anführen, dass sie nicht verpflichtet werden können, Straftaten zu begehen”. „Betrachtet man die Beweggründe dieses Soldaten, der an unterster Stelle der Hierarchie steht, so hat er das gemacht, was Offiziere und Vorgesetzte nicht getan haben: Seinen Kopf benutzt und seine Mitbürger und Mitkämpfer*innen respektiert.“

Ergänzend dazu führte der Anwalt aus: „Wir sehen, dass der Befehl der Truppenverlegung von Antofagasta nach Santiago illegal ist, da beide Städte am besagten Tag unter Ausnahmezustand standen und nach geltendem Recht nur dann eine Verlegung erlaubt ist, wenn diese durch das Staatsoberhaupt angeordnet wurde. Dies war nicht der Fall. Weder der Chef der Zone Antofagasta noch der Verantwortliche der Zone Santiago erhielten eine entsprechende Anordnung zur Truppenverlegung.“

Matias Vega, biobiochile.cl: Suprema ordena liberación de soldado de Antofagasta que se negó a participar del Estado de Excepción. 7. November 2019. Übersetzung: D. Gendera. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe April 2020

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