Singapur / Singapore

Singapur / Singapore

Singapur: 15 Kriegsdienstverweigerer in Haft

Wehrpflicht und Kriegsdienstverweigerung

von Connection e.V.

(08.11.2021) Singapur erklärte sich bereit, 210 von insgesamt 324 Empfehlungen umzusetzen, die das Land im Rahmen der Universal Periodic Review (UPR) des UN-Menschenrechtsrates erhielt. Abgelehnt wurden Empfehlungen bezüglich der Kriegsdienstverweigerung. Singapur hat eine Wehrpflicht für Männer und erkennt die Kriegsdienstverweigerung nicht an.

So teilen die Zeugen Jehovahs aktuell auf ihrer Website mit, dass derzeit 15 junge Männer wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung in Singapur inhaftiert sind: „Acht von ihnen verbüßen eine zweite Haftstrafe, weil sie sich nach der ersten Haft weigerten, ihre Haltung zu ändern. Diese jungen Männer haben in Singapur keine rechtlichen Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, da die Regierung auf der Wehrpflicht beharrt und das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht anerkennt.“

Die Zeugen Jehovahs geben an, dass 18-jährige Wehrpflichtige, die die Ableistung des Militärdienstes verweigern mit bis zu 15 Monaten Haft in einem Militärlager bestraft werden. Nach Verbüßung der Haft werden sie erneut einberufen und im Falle einer erneuten Kriegsdienstverweigerung einer Haftstrafe von dann insgesamt bis zu 30 Monaten unterworfen.

Das Außenministerium Singapurs gab bezüglich der Empfehlungen der UN-Mitgliedsstaaten eine Stellungnahme ab, in der es unter anderem erklärte, dass Singapur angesichts des nationalen Kontextes „keine andere Wahl hat, als sich auf die Wehrpflicht zu verlassen“.

„Dieses System ist nur praktikabel, wenn jeder männliche Bürger Singapurs und jeder Einwohner der zweiten Generation mit ständigem Wohnsitz in Singapur, ungeachtet seiner Rasse oder Religion, seiner Verpflichtung zur Verteidigung unseres Landes nachkommt“.

Es fügte hinzu, dass das Recht auf Religionsfreiheit in Singapur verfassungsmäßig geschützt sei. „Dies ist jedoch nach internationalem Recht kein absolutes Recht. In diesem Zusammenhang erkennt Singapur die universelle Anwendbarkeit des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht an.“

Quellen: Channel News Asia: Singapore addresses death penalty, foreign interference law during UN human rights review. 2. Oktober 2021. https://www.channelnewsasia.com/singapore/singapore-un-human-rights-council-upr-review-death-penalty-foreign-interference-2216316 und Jehovahs Witnesses: Singapore – Imprisoned for Their Faith, eingesehen am 8. November 2021. https://www.jw.org/en/news/legal/by-region/singapore/jehovahs-witnesses-in-prison/. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe November 2021

Stichworte:    ⇒ Kriegsdienstverweigerung   ⇒ Singapur   ⇒ Strafverfolgung