Ukraine: Neue Einberufungen zum Herbst

von Connection e.V.

(28.09.2018) Am 27. September 2018 gab der stellvertretende Leiter der Rekrutierungsabteilung des Generalstabes der ukrainischen Armee, Oberst Valeriy Dendebera bekannt, dass zwischen Oktober und Dezember 2018 18.000 Männer zum Militärdienst einberufen werden sollen. Denbera erklärte: „Ein Präsidentenerlass wie auch eine Regierungsverordnung sehen vor, dass zur Ableistung des zeitlich befristeten Militärdienstes zwischen Oktober und Dezember Rekrutierungsmaßnahmen ergriffen werden. Es sollen insgesamt 17.960 Personen einberufen werden, davon 9.010 zu den bewaffneten Streitkräften, 6.500 zur Nationalgarde, 1.550 zu den Einheiten des Grenzschutzes sowie 900 zu Einheiten des Sondertransportdienstes.“

In Kiew sollen 744 Personen einberufen werden, bis zu 1.850 Personen im Bezirk Dnepropetrowsk, und 260 Personen im Bezirk Luhansk. Die Einberufungskampagne soll 2,3 Millionen US-Dollar kosten.

Damit, so Denbera, steige die Zahl der Einberufungen im Vergleich zum vorherigen Jahr um etwa 3.000 Personen, da mehr junge Leute zum Grenzschutz und zur Nationalgarde einberufen würden.

Im Jahr 2017 war die Einberufungskampagne von einer Reihe von Skandalen überschattet. Militärkommissariate in Kiew und Lviv führten Razzien in Diskotheken durch. Aufgegriffene Militärdienstentzieher wurden den Rekrutierungsbehörden überstellt, wo sie Einberufungen erhielten. Zudem veröffentlichten die Militärbehörden in Lviv die Daten von 15.000 Rekruten, die sich dem Militärdienst entzogen hatten. Die Vertreter der Rekrutierungsbehörden erklärten, dass keine Verhaftung von Wehrpflichtigen stattgefunden hätten, die Polizei bestritt die Beteiligung an den Razzien.

Im Mai 2014 war in der Ukraine die Wehrpflicht wieder eingeführt worden. Die Dauer des Militärdienstes beträgt zwischen 12 und 18 Monaten. Seit 2014 gab es aufgrund des Krieges im Donbass immer wieder massenhafte Verweigerungen und Militärdienstentziehungen. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist beschränkt auf Angehörige von bestimmten religiösen Gemeinschaften.

Quellen: 112.international vom 26.9.2018, ukrinform.net vom 27.9.2018, ukraine-journal.de vom 27.11.2017 und Stellungnahme von Connection e.V. vom 31. Januar 2018. Der Beitrag wurde in Auszügen veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe November 2018

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