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Eritrea: Desertion, Flucht & Asyl

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Der Nationale Asylgerichtshof (CNDA). Photo: CNDA.

Krieg in der Ukraine: Frankreich gewährt 19 Deserteur*innen der russischen Armee Asyl

(22.03.2024) Seit Jahresbeginn haben 19 russische Staatsangehörige in Frankreich Asyl erhalten, wie der Nationale Asylgerichtshof (CNDA) am 22. März 2024 mitteilte. Bereits im Juni 2023 wurde russischen Soldat*innen, die sich weigerten in der Ukraine zu kämpfen, vom CNDA grundsätzlich der Flüchtlingsstatus zuerkannt. Gemäß den Entscheidungen des Gerichts, die "zwischen dem 1. Januar und Mitte März 2024 verlesen wurden, wurden 19 Asylanträge" bewilligt, teilte der CNDA am Freitag der Nachrichtenagentur AFP mit.

Negede, Paulos und Isaac während ihrer Haft

Eritrea: Bericht der Zeug*innen Jehovas

(21.09.2023) Die Situation, in der sich Zeug*innen Jehovas seit 30 Jahren in Eritrea befinden, verdient eine größere Berichterstattung in den Medien. Die eritreische Regierung übt seit Jahrzehnten die traurige Praxis aus, viele Gläubige zu inhaftieren und sie einem Haftregime zu unterwerfen, das die unveräußerlichen Menschenrechte nicht im Geringsten respektiert. Und das allein aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen.

Eritrea: Hartes Durchgreifen gegen Familien

Kollektivbestrafung nach Kampagne zur Zwangsrekrutierung

(09.02.2023) Die eritreische Regierung hat in den letzten Monaten Verwandte von Tausenden mutmaßlicher Militärdienstentzieher im Rahmen einer umfangreichen Kampagne zur Zwangsrekrutierung bestraft, so Human Rights Watch heute. Eritreische Sicherheitskräfte sind seit dem Ausbruch des Konflikts in der äthiopischen Region Tigray im November 2020 stark beteiligt an militärischen Aktionen der äthiopischen Regierung und haben dabei einige der schlimmsten Misshandlungen des Konflikts begangen. Die eritreischen Behörden haben Wellen von Razzien durchgeführt, um Personen zu finden, die sie als Militärdienstentzieher oder Deserteure ansehen.

Neues Eritrea-Gutachten bestätigt: Verweigerung von Schutz verkennt Realität – Widerrufsverfahren sind einzustellen

(12.10.2022) PRO ASYL und Connection e.V. fordern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dazu auf, sämtliche Widerrufsverfahren zu eritreischen Flüchtlingen, die sich auf die sogenannte Reueerklärung oder den Diaspora-Status beziehen, zurückzunehmen und Asylgesuche nicht mehr mit Bezug darauf abzulehnen. Diese Forderung bezieht sich ausdrücklich auch auf Frauen, die besonders oft von diesen Widerrufsverfahren betroffen sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem gestrigen Urteil klargestellt, dass deutsche Behörden von eritreischen Geflüchteten nicht verlangen dürfen, dass diese bei eritreischen Behörden eine Reueerklärung unterschreiben, um etwa einen Pass oder ähnliches zu erhalten. Neben dem aktuellen Urteil macht ein von PRO ASYL und Connection e.V. in Auftrag gegebenes Gutachten deutlich, dass Betroffene den Diaspora-Status (siehe unten) nicht bekommen können und Rückkehrer*innen weiterhin Verfolgung droht.