Südkorea: UN-Menschenrechtskomitee entscheidet über weitere elf Fälle

"Verfolgung und Bestrafung ist Verletzung ihrer Gewissensfreiheit"

von War Resisters’ International

(03.05.2010) Am 14. April 2010 entschied das UN-Menschenrechtskomitee über weitere elf Fälle von Kriegsdienstverweigerern, die am 15. Mai 2007 vorgetragen worden waren. In Übereinstimmung mit einer früheren Entscheidung vom November 2006 kam das Menschenrechtskomitee zu folgenden Schlussfolgerungen:

„7.4 Das Komitee nimmt zur Kenntnis, dass die Weigerung der Beschwerdeführer, den Militärdienst abzuleisten direkter Ausfluss ihrer religiösen Überzeugungen ist, was unbestritten sehr ernsthaft vorgetragen wurde, und dass die daraus resultierende Verfolgung und Bestrafung eine Verletzung ihrer Gewissensfreiheit und eine Einschränkung ihrer Möglichkeiten darstellt, ihre Religion bzw. ihren Glauben auszuüben. Das Komitee sieht, da die Regierung nicht zeigen konnte, dass in diesen Fällen die in Frage stehenden Einschränkungen notwendig waren, dies entsprechend der Auslegung des Artikel 18 Absatz 1 des (Internationalen) Paktes (für bürgerliche und politische Rechte) als eine Verletzung dieses Artikels an.

8. Das Menschenrechtskomitee, beauftragt nach Artikel 5 Absatz 4 des Zusatzprotokolls des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte, kommt zu dem Schluss, dass die dem Komitee vorgelegten Tatsachen bei jedem einzelnen Beschwerdeführer eine Verletzung des Artikel 18 Absatz 1 des Paktes durch die Republik Korea belegen.“

Das Komitee betonte zudem, dass Südkorea dazu „verpflichtet ist, den Beschwerdeführern gegenüber Abhilfe zu schaffen, was Schadensersatz einschließt. Die Regierung steht in der Pflicht, ähnliche Verletzungen des Paktes in der Zukunft zu vermeiden.“

Die Solidaritätsgruppe für Kriegsdienstverweigerer in Südkorea (KSCO) informierte War Resisters’ International darüber, dass weitere 488 Fälle aus Südkorea anhängig sind. Sie ergänzte, dass die Kriegsdienstverweigerer beabsichtigen, eine Entschädigung von der südkoreanischen Regierung einzuklagen.

Das Menschenrechtskomitee „möchte von der Regierung innerhalb von 180 Tagen Informationen erhalten über die getroffenen Maßnahmen, um der Sicht des Komitees nachzukommen“.

War Resisters’ International: South Korea: UN Human Rights Committee rules on eleven more cases. 8. Mai 2010. Übersetzung: Rudi Friedrich. Quellen: Human Rights Committee: Communications Nos. 1593 to 1603/2007, CCPR/C/98/D/1593-1603/2007, 14 April 2010; eMail von Jungmin Choi, 3.5.2010. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Broschüre »Kriegsdienstverweigerung in Südkorea«, Juni 2010

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