Türkei: 40 Jugendliche machen von ihrem Recht auf Gewissensfreiheit Gebrauch
(28.11.2010) 40 kurdische Jugendliche nehmen an der Kampagne „Gewissensfreiheit bedeutet Recht auf Kriegsdienstverweigerung“ teil. Unter dem Motto: Wir boykottieren den Militärdienst, weil wir nicht getötet werden und auch selbst nicht töten wollen – werden sie Anträge bei den zuständigen Militärverwaltungen einreichen.
Den 40 Teilnehmern der Kampagne wurde Unterstützung von 10 weiteren Jugendlichen aus der Stadt Riha (Urfa) zugesagt, welche ebenfalls entsprechende Anträge einreichen werden.
Die kurdischen Jugendlichen erklärten in einer Presseerklärung im Gebäude des Menschenrechtsvereins IHD-Urfa, dass sie nicht den Militärdienst antreten und damit von ihrem legitimen Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen Gebrauch machen werden. Der Wehrdienstverweigerer Irfan S. begründete seine Entscheidung damit, dass er nicht ein Mitglied der Militäreinheiten werden will, die seit Jahren ununterbrochen Krieg in der Region führen. Dieser müsse beendet werden, damit das Blutvergießen nicht ewig weiter gehe.
Irfan Solmaz erklärte, dass seiner Meinung nach jeder kurdische Jugendliche, der den Militärdienst in der Türkei antrete, einen Beitrag der Feindschaft gegenüber der eigenen Bevölkerung leiste. Dies sei beschämend und unehrenhaft. Um nicht Teil dieser 30 Jahre andauernden dreckigen Kurden-Politik zu sein, um nicht Teil zu sein am Blutvergießen unter den Geschwistervölkern der Türkei, um weder zu töten, noch getötet zu werden, werden sie nicht zum Militärdienst gehen. Außerdem wollen sie der vorherrschenden militaristischen Gesinnung ein Ende bereiten und einer freiheitlichen Gesinnung den Weg ebnen. Der gegenwärtigen Ordnung von wirtschaftlichen Profiten der Waffenhändler wollen sie einen Riegel vorschieben. Das sind die Gründe, weswegen sie nicht den Militärdienst antreten werden.
ANF, ISKU, 28. November 2010. Der Beitrag wurde in Auszügen veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Februar 2011.
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