Ägyptischer Militärkritiker zu drei Jahren Haft verurteilt
Connection e.V. und DFG-VK Hessen verurteilen scharf Verfolgung von Maikel Nabil Sanad
(11.04.2011) Wie soeben von der internationalen Friedensorganisation War Resisters‘ International gemeldet, wurde gestern der pazifistische Blogger und Kriegsdienstverweigerer Maikel Nabil Sanad zu drei Jahren Haft verurteilt. Er war angeklagt, das Militär beleidigt zu haben, weil er in seinem Blog http://www.maikelnabil.com ausführlich über die fortwährenden Menschenrechtsverletzungen und politischen Einflussnahmen des ägyptischen Militärs berichtet hat.*
Das Militärgericht sorgte gestern dafür, dass das Urteil in Abwesenheit der Familie, Freunde und des Anwalts von Maikel Nabil Sanad ausgesprochen wurde. Zunächst hatte der Richter erklärt, die Urteilsverkündung würde auf den 12. April vertagt. Tatsächlich verkündete jedoch das Militärgericht das Urteil bereits gestern, am 10. April.
„Auf der einen Seite stellt sich das Militär als Hüter der Revolution dar,“ sagte heute Rudi Friedrich vom Kriegsdienstverweigerer-Netzwerk Connection e.V., „auf der anderen Seite geht es äußerst scharf gegen KritikerInnen vor, wie gegen Maikel Nabil Sanad. Er erhielt wegen seiner Veröffentlichungen die Höchststrafe von drei Jahren. Offensichtlich will das Militär hier ein Exempel statuieren, um andere Militärkritiker in Ägypten mundtot zu machen.“
Gernot Lennert von der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hessen ergänzte heute: „Indem das Militär Maikel Nabil Sanad verfolgt, bestätigt es ungewollt, dass die wachsende Kritik an der Rolle des Militärs nach der Revolution voll zutrifft. Maikel Nabil Sanad hatte genau dies auf seinem Blog dokumentiert.“
War Resisters‘ International (WRI) wies in deren Pressemitteilung zugleich darauf hin, dass das Verfahren gegen Maikel Nabil Sanad zahlreiche Menschenrechte verletzt: Das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf ein gerechtes Verfahren nach den Artikeln 19 und 14 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte. Auch die gerade in Kraft getretene Übergangsverfassung Ägyptens garantiert das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit. „In seinen Ausführungen machte Maikel Nabil Sanad von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch“, so Andreas Speck, der für die WRI als internationaler Beobachter zum Prozess entsandt worden war. „Das schließt selbstverständlich das Recht ein, die Rolle des Militärs während und nach der Revolution zu kritisieren.“
Gernot Lennert ergänzte: „Auch die Verurteilung von Zivilpersonen durch Militärgerichte ist ein Indiz für das Fehlen von Rechtsstaatlichkeit. Das Militär ist in diesem Fall Richter in eigener Sache und gegen einen Kriegsdienstverweigerer und Pazifisten ohnehin voreingenommen.“
Connection e.V. und die DFG-VK Hessen rufen dazu auf, Maikel Nabil Sanad Unterstützungsschreiben zuzusenden an: Maikel Nabil Sanad, Toura Prison, Mansheya El-masry, Tora, Cairo, Egypt.
Connection e.V. und die DFG-VK Hessen rufen dazu auf, Protestschreiben an die ägyptischen Behörden zu senden:
Verteidigungsminister, Exzellenz Muhammad Tantawi, Verteidigungsminister, Kairo, Ägypten, mmc@afmic.gov.eg; mod@afmic.gov.eg;
Ägyptische Botschaft, Botschafter Ramzy Ezzeldin Ramzy, Stauffenbergstr. 6-7, 10785 Berlin, Fax 030 477 10 49, Embassy@egyptian-embassy.de.
Eine Protest-eMail kann versandt werden über http://wri-irg.org/node/12728 oder über www.frieden-mitmachen.de
Connection e.V. und die DFG-VK Hessen fordern Ägypten auf, das Urteil gegen Maikel Nabil Sanad unverzüglich aufzuheben und ihn freizulassen.
Connection e.V. und DFG-VK Hessen: Pressemitteilung vom 11.04.2011. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe April 2011
* Sein Bericht (in Englisch) ist zu finden unter http://www.maikelnabil.com/2011/03/army-and-people-wasnt-ever-one-hand.html
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