Griechenland und Nordzypern: Beendet die Militärgerichtsverfahren gegen Kriegsdienstverweigerer
(12.12.2011) Das Europäische Büro zur Kriegsdienstverweigerung (EBCO) begrüßt die kürzlich ergangene wegweisende Entscheidung im Fall des türkisch-zypriotischen Kriegsdienstverweigerers Murat Kanatlı. Am 8. Dezember folgte das Militärgericht in Lefkosa („Nord“-Nikosia, Zypern) der Forderung von Murat Kanatli, seinen Fall mit Bezug auf die Gedanken- und Redefreiheit dem Verfassungsgericht zu überstellen. EBCO sieht das als Schritt in die richtige Richtung an, weil die Militärgerichte tatsächlich keine Amtsgewalt über Zivilpersonen haben. Deshalb haben sie ohnehin nichts mit Kriegsdienstverweigerern zu tun.
EBCO ruft das Militärgericht in Ioannina, Griechenland, dazu auf, sich selbst im Fall des Kriegsdienstverweigerers Gerasimos Koroneos im morgigen Verfahren für nicht-zuständig zu erklären. EBCO fordert für beide, Murat Kanatlı wie Gerasimos Koroneos, die unverzügliche und bedingungslose Beendigung ihrer Verfolgung.
Murat Kanatlı, Vorstandsmitglied von EBCO, erklärte 2009 seine Kriegsdienstverweigerung aus ideologischen Gründen. Seitdem hat er sich geweigert, der Verpflichtung nachzukommen, an den jährlich stattfindenden militärischen Trainings im nördlichen Teil von Zypern teilzunehmen. Am 14. Juni 2011 wurde er aufgefordert, wegen seiner Verweigerung im Jahre 2009 vor Gericht zu erscheinen. Der Fall wurde wiederholt vertagt, auf den 5. Juli, 26. Juli, 29. September, 25. Oktober, 24. November und 8. Dezember. EBCO-Vorstandsmitglied Piet Dörflinger aus der Schweiz nahm als internationaler Beobachter teil und machte die internationale Solidarität mit Murat Kanatli deutlich. An den Verhandlungen im September, Oktober und November nahmen der Reihe nach die EBCO-Vertreter Gerd Greune aus Deutschland, Derek Brett aus Großbritannien und Claude Verrel aus Frankreich teil.
Gerasimos Koroneos wird am 13. Dezember wegen Befehlsverweigerung vor dem Militärgericht in Ioannina, Griechenland, stehen. Er ist Kriegsdienstverweigerer aus ideologischen Gründen und verweigerte 2008 als Totalverweigerer sowohl den Militär-, als auch den Zivildienst. Deswegen steht er nun vor dem Militärgericht, obwohl er Zivilist ist und niemals Soldat wurde.
Erst kürzlich, am 22. November, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass in einer ähnlichen Situation im Verfahren des Kriegsdienstverweigerers Ercep gegen Türkei der Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf ein faires Verfahren) verletzt wurde ( ...mehr ), weil ein Militärgericht gegen einen Zivilisten verhandelte.
Angelos Nikolopoulos aus Griechenland, Geschäftsführer von EBCO, wird beim Gerichtsverfahren anwesend sein und die internationale Solidarität mit Gerasimos Koroneos bekunden.
Kontakte
Zu Zypern: Piet Dörflinger, Tel.: +41-795630444
Zu Griechenland: Angelos Nikolopoulos, +30-698-8509211
Nachtrag vom 13. Dezember 2012: Gerasimos Koroneos wurde zu sechs Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt.
European Bureau for Conscientious Objection (EBCO): No more military courts for conscientious objectors. Pressemitteilung vom 12. Dezember 2011. Übersetzung: Rudi Friedrich, Connection e.V. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Februar 2012.
Nachtrag nach eMail vom 13. Dezember 2012 von Alexia Tsounis.
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