Aserbaidschan: Oberstes Gericht weist Beschwerde von Bakhtiyar Hajiyev zurück
(06.12.2011) Heute hat sich das unter Vorsitz von Imran Hajibayov tagende Oberste Gericht von Aserbaidschan mit der Beschwerde von Bakhtiyar Hajiyev befasst, einem inhaftierten Jugendaktivisten und Blogger. Im Mai diesen Jahres war er zu zwei Jahren Haft wegen Militärdienstentziehung verurteilt worden. Viele internationale Organisationen hatten ihrer Sorge Ausdruck gegeben, dass die Anklagen gegen Bakhtiyar Hajiyev nur erhoben worden waren, um ihn zu bestrafen. Er hat die Harvard-Universität abgeschlossen und war 2010 nach Aserbaidschan zurückgekehrt, um das Regime unter Aliyev bei den Parlamentswahlen im November 2010 herauszufordern. Bakhtiyar Hajiyev wollte Aserbaidschan nach dem Ende der Parlamentswahlen verlassen. Die Grenzpolizei von Aserbaidschan unterband jedoch wiederholt seine Versuche, das Land zu verlassen, bis die Behörden die Anklage wegen Militärdienstentziehung erhoben hatten und ihn inhaftierten.
Die Anhörung vor dem Obersten Gericht war öffentlich. Turan News Agency berichtete, der Richter habe gesagt, dass Bakhtiyar Hajiyev nicht am Verfahren teilnehmen wolle. Hajiyevs Anwalt sagte hingegen, dass er an der Anhörung teilnehmen wollte. Ein entsprechendes Telegramm sei am Tag zuvor dem Gericht zugesandt worden. Der Richter fragte das Gericht, ob das Telegramm eingegangen sei. Der Richter antwortete: „Können Sie sich vorstellen, dass ein Telegramm, dass Sie gestern losgeschickt haben, uns heute erreicht?“
Der Rechtsanwalt brachte seine Argumente für die Beschwerde vor und machte drei Anträge. Der erste Antrag forderte das Verfassungsgericht auf, klarzustellen, dass das Militärdienstgesetz der aserbaidschanischen Verfassung entsprechen müsse. Das hat insofern Bedeutung, weil die Verfassung Bürgern die Möglichkeit eines alternativen Dienstes eröffnet, während das Militärdienstgesetz keinen alternativen Dienst vorsieht. Die ganze Anklage wegen Militärdienstentziehung gegen Bakhtiyar Hajiyev beruht auf der Tatsache, dass er die Ableistung des Militärdienstes verweigert und verlangt, einen alternativen Dienst abzuleisten entsprechend der Verfassung Aserbaidschans.
Der zweite Antrag verlangte die Feststellung, dass Hajiyevs Verfahrensrechte verletzt wurden. Insbesondere seine Verhaftung basiere nur auf der Beweislage der Polizei und erfolgte ohne jede Anhörung, was dem Gesetz widerspreche.
Der Rechtsanwalt forderte auch, die Verletzung des Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention anzuerkennen, die Folter untersagt. Der Anwalt sagte, dass Hajiyev nach der Verhaftung gefoltert wurde. Er erinnerte daran, dass sich der Generalstaatsanwalt geweigert habe, ein Verfahren wegen der Folter von Bakhtiyar Hajiyev im Polizeigewahrsam zu eröffnen.
Der Richter fragte, ob sich die Entscheidung Hajiyev, einen alternativen Dienst ableisten zu wollen, auf religiöse Ansichten stützt. Hajiyevs Anwalt antwortete, dass Hajiyev ein Muslim sei und sich seine Entscheidung nicht auf religiöse Überzeugungen stützt. Die aserbaidschanische Verfassung stelle auch keine Anforderung dahingehend, dass sich die Wahl des alternativen Dienstes auf einen religiösen Glauben stützen müsse. Bagirov ergänzte, Hajiyev sei wegen seiner politischen Aktivitäten verfolgt worden. Der Anwalt beantragte, dass Hajiyev in allen Anklagen freigesprochen werden müsse.
Der Staatsanwalt Mahir Abbas erklärte, das Militärdienstgesetz sehe keinen alternativen Dienst vor und das Land lebe unter den Bedingungen eines unerklärten Krieges mit Armenien. Der Staatsanwalt beantragte, alle Anträge des Verteidigers zurückzuweisen und Hajiyevs Verurteilungen zu bestätigen.
Der Richter des Obersten Gerichts erklärte schließlich, dass die Beschwerde von Hajiyev abgewiesen werde.
Nach dem Urteil sagte Bakhtiyar Hajiyevs Anwalt, dass diese Ablehnung vorhersehbar und kein anderes Urteil zu erwarten gewesen wäre. Da es nicht möglich sei, vor aserbaidschanischen Gerichten Recht zu erhalten, habe er die Absicht, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Gerechtigkeit zu suchen.
Azeri Report: Supreme Court of Azerbaijan Rejected Bakhtiyar Hajiyev’s Appeal. 6. Dezember 2011. Übersetzung: Rudi Friedrich. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Februar 2012.
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