Südkorea: Kriegsdienstverweigerer Yoonjong Yoo tritt 18-monatige Haftstrafe an

von War Resisters International

(01.05.2012) War Resisters‘ International ist beunruhigt über die Inhaftierung des südkoreanischen Kriegsdienstverweigerers Yoonjong Yoo. Nachdem er seine Kriegsdienstverweigerung erklärt hatte, wurde er wegen Verletzung des Militärdienstgesetzes vor Gericht gestellt und am 25. April 2012 schließlich zu den üblichen 18 Monaten Haft verurteilt. Am 30. April 2012 ging er zur Haftanstalt in Seoul und trat seine Haft an.

Yoonjong Yoo war zum November 2011 zur südkoreanischen Armee einberufen worden, hatte aber stattdessen seine Kriegsdienstverweigerung erklärt. Im Dezember wurde er von der Polizei verhört, im Januar 2012 wurde ein Verfahren gegen ihn wegen Kriegsdienstverweigerung eröffnet. Das Verfahren begann am 14. März 2012.

In seiner Kriegsdienstverweigerungserklärung schrieb Yoonjong Yoo: “Ich habe mich selbst gefragt, wann ich mich dazu entschied, ein Kriegsdienstverweigerer zu sein. Es war mit 15 Jahren, als ich begann, eine kritische Sicht zu Nationalismus und Totalitarismus zu entwickeln. Es begann in der Schule, als sie mich zwangen, eine Uniform zu tragen, als sie mich zwangen, die gleiche Frisur zu tragen, es nur eine Standard-Ausbildung gab und Individuen ignoriert wurden. Ich dachte, dass der Staat für die Bevölkerung da ist, und dass Anforderungen des Staates gegenüber den Staatsbürgern auf ein Minimum reduziert sein sollte. Es ist absurd, von mir zu verlangen, mich aufzuopfern oder von mir patriotisches Handeln zu erwarten, wenn ich das nicht machen will und nicht damit einverstanden bin. Wir sind kein Zubehör des Staates.“

Obwohl Südkorea als Unterzeichner des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte die Pflicht hat, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen, ist dies bislang nicht geschehen. Das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen erkannte in einer Entscheidung vom Januar 2007 die Kriegsdienstverweigerung als legitimen Ausdruck des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit an, wie es in Artikel 18 des Paktes garantiert wird. In dieser Entscheidung über zwei Kriegsdienstverweigerer aus Südkorea erklärte das Menschenrechtskomitee zudem, dass das Fehlen eines Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung den Artikel 18 des Paktes verletzt (CCPR/C/88/D/1321-1322/2004 vom 23. Januar 2007). Ähnliche Entscheidungen ergingen 2010 und 2011 zu einer Beschwerde von mehr als 100 Kriegsdienstverweigerern aus Südkorea. Kürzlich wurde von weiteren 50 Verweigerern eine weitere Beschwerde eingereicht.

Das Verfassungsgericht Südkoreas entschied jedoch 2011, dass es nach der südkoreanischen Verfassung kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung gibt. Das ändert aber nichts an der Verpflichtung Südkoreas bezüglich des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte. Als Signatarstaat hat Südkorea die Pflicht, die Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen.

Im Dezember 2011 waren 810 Kriegsdienstverweigerer in Südkorea inhaftiert, in der Regel wegen Haftstrafen zu je 18 Monaten.

War Resisters’ International bittet um Unterstützungsschreiben an Yoonjong Yoo, Seoul Detention Centre, P.O. Box 20, Gunpo, Gyeonggi-do, South Korea 437-050.

War Resisters’ International bittet um Protestschreiben an Präsident Lee Myung-bak. Protest-eMails können versandt werden über http://wri-irg.org/node/15102.

War Resisters’ International fordert die unverzügliche Freilassung von Yoonjong und allen anderen in Südkorea inhaftierten Kriegsdienstverweigerern sowie die Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung.

War Resisters’ International: South Korea - Conscientious objector Yoonjong Yoo begins serving 18 month prison sentence. 1. Mai 2012. Übersetzung: rf. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Juni 2012.

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