15. Mai: Internationaler Tag der Kriegsdienstverweigerung

15. Mai: Internationaler Tag der Kriegsdienstverweigerung

„Die Regierung ist verpflichtet, die Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen“

Interview mit Hülya Üçpınar

Nach dem Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gab es positive Urteile von Militärgerichten bei Verweigerern. Kannst Du uns die entscheidenden Punkte dabei benennen?

So weit wir wissen, gab es zwei Entscheidungen von Militärgerichten zur Kriegsdienstverweigerung. Das erste betrifft den Fall Muhammed Serdar Delice. Das Militärgericht Malatya akzeptierte die Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht nach dem Grundsatz der Rede- und Religionsfreiheit. Allerdings wurde Delices Überzeugung als nicht ernsthaft genug eingestuft. Er hatte sich selbst als Nationalist und islamischen Gläubigen bezeichnet. Das Gericht bezog sich in der Entscheidung nun auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Vahan Bayatyan, einem Zeugen Jehova und armenischem Bürger. Es urteilte, dass Islamisten und Nationalisten keine Überzeugungen haben könnten, die ein solch großes Hindernis für die Ableistung des Militärdienstes darstellen könnten. Zudem stellte das Gericht fest, dass Delice den Kriegsdienst nur aus psychischen Störungen heraus verweigert habe und er wegen wirtschaftlicher Probleme desertiert sei.

Das Urteil im Fall von Barış Görmez, einem Zeugen Jehova, ist hingegen ganz in seinem Sinne ausgefallen. Das Militärgericht Isparta sprach ihn aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall Erçep gegen Türkei und nach Artikel 90 der Verfassung frei. Das Gericht sah als Grundlage für die Entscheidung auch das Prinizip der Vertragstreue im Sinn von pacta sunt servanda.

Können die Entscheidungen auch in anderen Fällen genutzt werden?

Ja, ganz bestimmt. Die inhaltliche Argumentation in diesen Fällen entspricht unserer von Anfang an vorgetragenen. Nun haben zwei Gerichte die Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht akzeptiert. Ich denke, dass dies Auswirkungen auf weitere Fälle haben wird. Um ein Urteil mit bindendem Charakter zu erreichen, ist es allerdings notwendig, dass diese Sichtweise von einem Berufungsgericht bestätigt wird. Andernfalls ist es der jeweiligen Entscheidung des Gerichts überlassen. Wir haben auf jeden Fall die vorliegenden Entscheidungen unverzüglich in andere Verfahren eingebracht.

Wie sieht es aktuell bei İnan Süver aus?

Wir hatten im Fall von İnan einen Antrag gestellt, seine Strafverbüßung auszusetzen. Dafür führten wir zwei Begründungen an: seine gesundheitliche Situation und die kürzlich ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Er wurde daraufhin vom Militärgericht der Ägäischen Armeekommandantur aus der Haft entlassen.

Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Beschwerde gegen die Entscheidung ein und das übergeordnete Gericht bestätigte die Fortsetzung der Inhaftierung. Nun forderten wir erneut die Änderung der Entscheidung und die Aussetzung der Haft ein. Wir beantragten auch, den Fall an das Militärberufungsgericht zu überstellen mittels eines Antrages des Militärgerichtes der Ägäischen Armeekommandantur, also der 1. Instanz. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Das Verfahren wurde dem Militärberufungsgericht zur Überprüfung überstellt.

In unserem Antrag hatten wir uns insbesondere auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Bayatyan und Erçep bezogen, wie auch auf die Entscheidungen zu Delice und Görmez. Auch das Militärgericht nahm die aktuellen Entwicklungen auf, ohne ins Detail zu gehen.

İnan ist derzeit in Freiheit. Wir müssen aber noch die Entscheidung des Militärberufungsgerichtes abwarten. Wenn dieses der Entscheidung der ersten Instanz folgt und eine detaillierte Begründung gibt, wäre dies eine wichtige und bindende Entscheidung für andere Fälle. Andernfalls wird İnan wieder ins Gefängnis gehen.

Warum ist es nicht möglich, zu argumentieren, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte direkt in anderen Fällen von Kriegsdienstverweigerern angewandt werden muss?

Mit Verweis auf Artikel 90 der Verfassung ist es möglich, zu argumentieren, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte direkte Auswirkungen für neue Kriegsdienstverweigerer haben. Bis zu den Entscheidungen von Malatya und Isparta wurde das von den Gerichten allerdings abgelehnt. Nun scheinen die Militärgerichte einen Schritt weiter zu gehen als die Armee, das Parlament und die öffentliche Meinung. Hier werden Wehrpflicht und Kriegsdienstverweigerung als politische und nicht als rechtliche Fragestellungen angesehen.

Die politische Argumentation gegen die Kriegsdienstverweigerung gründet sich auf einer sogenannten ethischen Frage: Es sei ethisch nicht vertretbar, wenn einige Bürger für die Verteidigung des Landes oder der Grenze sterben und andere nicht. Ein anderes Argument ist: Wer wird unsere Grenzen verteidigen, wenn niemand zur Armee geht? Hier wird ein Dilemma zwischen Recht und Sicherheit konstruiert, das nichts mit Ethik zu tun hat. Auf der anderen Seite wird z.B. die Freikaufsregelung nicht in Frage gestellt, mit der durch Zahlung einer Summe die Ableistung des Militärdienstes vermieden werden kann.

Welche weiteren Möglichkeiten siehst Du, in dieser Frage weiterzukommen?

Zunächst sehen wir, dass das Thema Kriegsdienstverweigerung nun in der Öffentlichkeit und bei der Regierung bekannt ist. Es war ein Tabu und es konnte kaum darüber geredet werden. Vor zwanzig Jahren wurden die ersten Kriegsdienstverweigerer in der Türkei und Fernsehjournalisten verklagt, die ihre Stellungnahme öffentlich machten. Jetzt kann in den Medien offen darüber geredet werden.

In Ergänzung dazu besuchten Kriegsdienstverweigerer die Verfassungskommission des Parlaments und brachten ihre Argumente ein, warum die Kriegsdienstverweigerung in der Verfassung verankert sein sollte. Vor fünf Jahren konnte niemand ahnen, dass dies nun möglich werden würde. Es kam sogar ein Abgeordneter der CHP, Riza Türmen, mit zur Verfassungskommission, um unsere Argumente zu unterstützen. Er war Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Seine Unterstützung ist ein sehr wichtiger Schritt für die Kriegsdienstverweigerung.

Gibt es aktuell eine Reaktion der türkischen Regierung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte?

Nicht wirklich. Zum Fall des Kriegsdienstverweigerers Osman Murat Ülke hatte die Regierung den Ministerausschuss darüber informiert, dass seit zwei Jahren ein Gesetz in Vorbereitung sei. Allerdings kann niemand Näheres dazu sagen.

Wie schätzt Du die Chancen ein, die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung in der nächsten Zeit zu erreichen?

Die Regierung ist dazu verpflichtet, die Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht anzuerkennen: Aufgrund der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Artikels 90 der Verfassung. Ich bin aber nicht sehr optimistisch, dass dies in der nächsten Zeit passieren wird. Mein Eindruck von dem Treffen mit der verfassungsgebenden Kommission des Parlaments ist, dass sie es für zu früh halten, eine gesetzliche Regelung einzuführen, da die öffentliche Meinung noch nicht zu solch einer großen Veränderung bereit sei. Meiner Ansicht nach wird die Regierung versuchen, die Probleme auf individueller Basis, also über Gerichtsentscheidungen und Ausmusterungen zu lösen.

Interview mit der in İzmir lebenden Rechtsanwältin Hülya Üçpınar: „Die Regierung ist verpflichtet, die Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen.“ 21. April 2012. Übersetzung: rf. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Broschüre „Kriegsdienstverweigerung in der Türkei“, Mai 2012

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