15. Mai: Internationaler Tag der Kriegsdienstverweigerung

15. Mai: Internationaler Tag der Kriegsdienstverweigerung

Europarat zur Türkei: Entscheidungen zur Kriegsdienstverweigerung

Dringende individuelle Maßnahmen

von Ministerausschuss des Europarates

Fallbeschreibung

Die Fälle betreffen die wiederholten Verurteilungen und Strafverfolgungen der Antragsteller, weil sie sich weigerten, als Kriegsdienstverweigerer aus ihrem religiösen Glauben oder aus pazifistischen Überzeugungen heraus den zwingend vorgeschriebenen Militärdienst abzuleisten.

In den Fällen von Ülke, Savda und Feti Demirtaş hat der Europäische Gerichtshof (für Menschenrechte) wegen der wiederholten Verurteilungen und Strafverfolgungen eine Verletzung des Artikels 3 der (Europäischen Menschenrechts-)Konvention festgestellt.

In den Fällen von Erçep, Savda und Feti Demirtaş hat der Gerichtshof festgestellt, dass die türkische Regierung nicht ihrer Verpflichtung entsprechend Artikel 9 der Konvention nachgekommen sei, da sie es den Antragstellern nicht ermöglicht habe, ein wirksames und zugängliches Verfahren umzusetzen, mit dem es ihnen ermöglicht worden wäre, feststellen zu lassen, ob sie berechtigt seien, den Status als Kriegsdienstverweigerer zu erhalten. Das Gericht merkte diesbezüglich auch an, dass es keinen alternativen Dienst zur allgemeinen Pflicht zur Ableistung des Militärdienstes in der Türkei gibt.

In den Fällen von Erçep, Savda und Feti Demirtaş stellte der Gerichtshof eine Verletzung des Artikels 6 Abs. 1 der Konvention fest, da die Antragsteller als zivile Kriegsdienstverweigerer von Militärgerichten angeklagt und verurteilt wurden.

Stand der Ausführung

Individuelle Maßnahmen

Ülke: Der Name des Antragstellers wurde von der Liste der Personen entfernt, nach denen die Polizei sucht. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben. Die türkische Regierung sicherte zu, dass der Antragsteller seine bürgerlichen Rechte ohne Einschränkung ausüben, einen Reisepass erhalten und reisen könne. Dennoch gibt es aufgrund der gültigen Rechtslage weiter Ermittlungen gegen den Antragsteller. Es besteht zumindest die theoretische Möglichkeit, dass er weiter Verfolgung und Verurteilung unterliegen kann. Es sollten rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, um jede Möglichkeit auszuschließen, dass der Antragsteller weiterer Verfolgung und Verurteilung unterliegt (siehe auch die Entscheidung des Ministerausschusses auf der 1150. Sitzung).

Erçep: Der Antragsteller wurde im März 2011 von allen Anklagen wegen Militärdienstentziehung freigesprochen. In dem Urteil verweisen die türkischen Gerichte auf die Verpflichtungen der Konvention und die Urteile des Europäischen Gerichtshofes wie auch auf internationale Standards zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Dennoch ist der Antragsteller weiter zur Zahlung einer Ordnungsstrafe verpflichtet, weil Militärdienstentziehung nach einer Gesetzesänderung, die im März 2011 in Kraft trat, nicht länger als Straftatbestand angesehen wird, sondern als Ordnungswidrigkeit. Der Antragsteller ist nach der gegenwärtigen Gesetzeslage weiter dazu verpflichtet, seinen Militärdienst abzuleisten, es liegt aber kein Haftbefehl gegen ihn vor und es gibt auch keine Ermittlungen gegen ihn.

Savda: Der Antragsteller ist nicht länger verpflichtet, seinen Militärdienst abzuleisten, da er aufgrund eines medizinischen Befundes vom April 2008 unter “anti-sozialem Verhalten” leide und daher ausgemustert wurde (§ 32 des Urteils). Gegen den Antragsteller gibt es weder Ermittlungen noch einen Haftbefehl.

Feti Demirtaş: Der Antragsteller ist nicht länger verpflichtet, seinen Militärdienst abzuleisten, da er aufgrund eines medizinischen Befundes vom Februar 2007 unter “anti-sozialem Verhalten” leide und daher ausgemustert wurde (§ 56 des Urteils). Dennoch wurde der Antragsteller am 16. Mai 2012 für schuldig erklärt und wegen einer Befehlsverweigerung, die sich am 1. Dezember 2006 noch vor der Ausmusterung ereignete, zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Antragsteller legte Berufung gegen das Urteil ein. Das Verfahren ist noch anhängig. Es liegt kein Haftbefehl gegen den Antragsteller vor.

Allgemeine Maßnahmen

Rechtliche Maßnahmen: In der auf der 1150. Sitzung im September 2012 verabschiedeten Entscheidung forderte der Ministerausschuss die türkische Regierung auf, dringend notwendige gesetzliche Maßnahmen umzusetzen, um weitere Strafverfolgung und Verurteilung von Kriegsdienstverweigerern zu verhindern. Die türkische Regierung informierte den Ministerausschuss am 23. Oktober 2012 darüber, dass es Gespräche zwischen den zuständigen Behörden gäbe, mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen festzustellen, um die Urteile (des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte) umzusetzen.

Schulung und Aktivitäten zur Erhöhung der Bewusstseinsbildung: Die türkische Regierung verwies den Ministerausschuss auf das Projekt „Menschenrechtsausbildung für Militärrichter und –staatsanwälte“, das gemeinsam mit dem Europarat durchgeführt wird. Das Ziel des Projektes sei es, die Anwendbarkeit der Konvention auf Landesebene zu stärken durch ein erhöhtes Bewusstsein der Militärrichter und –staatsanwälte zur Rechtsprechung des Gerichts. Es wird erwartet, dass die mit dem Projekt verbundenen Aktivitäten (wie Ausbildung und Übersetzung relevanter Urteile des Europäischen Gerichtshofes) Auswirkungen auf die direkte Anwendbarkeit der Standards der Konvention im türkischen Recht haben werde.

Maßnahmen bezüglich der Verletzung des Artikels 6 der Konvention: Hierzu gibt es keine Informationen.

 

Antrag

Fall

Urteil vom

Rechtskräftig am

39437/98

Ülke

24.01.2006

24.04.2006

43965/04

Erçep

22.11.2011

22.02.2012

5260/07

Demirtaş

17.01.2012

17.04.2012

42730/05

Savda

12.06.2012

12.09.2012

1157. Sitzung – Anmerkungen:

Zur individuellen Situation: Nach den vorliegenden Informationen liegen gegen die Antragsteller keine Haftbefehle vor. Dennoch sind die Antragsteller in den Fällen von Ülke und Erçep aufgrund der gültigen Rechtslage weiter dazu verpflichtet, ihren Militärdienst abzuleisten. Es gibt also eine theoretische Möglichkeit, dass sie weiterer Strafverfolgung und Verurteilung unterliegen. In Ergänzung dazu ist der Antragsteller im Fall Erçep dazu verpflichtet, wegen der Militärdienstentziehung eine Ordnungsstrafe zu zahlen. Die Antragsteller in den Fällen von Savda und Feti Demirtaş sind nicht länger dazu verpflichtet, ihren Militärdienst abzuleisten. Der zweite Antragsteller wurde aber schuldig gesprochen und wegen Befehlsverweigerung zu einer Haftstrafe verurteilt, auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Daher sollten Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass der Antragsteller im Fall von Erçep nicht länger dazu verpflichtet ist, eine Ordnungsstrafe zu zahlen und der Antragsteller im Fall von Feti Demirtaş nicht länger Strafverfolgung und Verurteilung unterliegt.

Zu allgemeinen Maßnahmen: Wie der Ministerausschuss auf der 1150. Sitzung anmerkte, sollten rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, um wiederholte Verfolgung und Verurteilung von Kriegsdienstverweigerern zu verhindern und damit nicht nur jede Möglichkeit auszuschließen, dass die Antragsteller weiterer Strafverfolgung und Verurteilungen unterliegen, sondern auch, dass ähnliche Verletzungen (der Europäischen Menschenrechtskonvention) in der Zukunft verhindert werden. Ebenso sind rechtliche Maßnahmen notwendig, um sicherzustellen, dass es ein wirksames und zugängliches Verfahren gibt, das Kriegsdienstverweigerern ermöglicht, feststellen zu lassen, ob sie den Status als Kriegsdienstverweigerer erhalten. Schließlich werden Informationen zu den Maßnahmen erwartet, die umgesetzt oder vorgesehen sind, um sicherzustellen, dass Kriegsdienstverweigerer nicht vor Militärgerichte gestellt werden entsprechend der Feststellungen des Gerichtshofes in den Fällen von Erçep, Savda und Feti Demirtaş.

Entscheidungen

Die Ausschussmitglieder

1. stellen fest, dass gegen die Antragsteller der Ülke-Gruppe keine Haftbefehle wegen ihrer Nichtableistung des Militärdienstes vorliegen;

2. merken trotzdem mit Bedauern an, dass der Antragsteller im Fall von Erçep weiterhin dazu verpflichtet ist, eine Ordnungsstrafe wegen Militärdienstentziehung zu zahlen und der Antragsteller im Fall von Feti Demirtaş wegen Befehlsverweigerung schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

3. fordern die türkische Regierung auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Folgen der vom Gerichtshof festgestellten Verletzungen (der Europäischen Menschenrechtskonvention) vollständig beendet werden;

4. fordern die türkische Regierung auf, dringend gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um wiederholte Verfolgung und Verurteilung von Kriegsdienstverweigerern zu verhindern und um sicherzustellen, dass es ein wirksames und zugängliches Verfahren gibt, das Kriegsdienstverweigerern ermöglicht, feststellen zu lassen, ob sie berechtigt sind, den Status als Kriegsdienstverweigerer zu erhalten.

5. laden die türkische Regierung ein, dem Ministerausschuss Informationen zukommen zu lassen über die durchgeführten oder geplanten Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass Kriegsdienstverweigerer nicht vor Militärgerichte gestellt werden entsprechend der Feststellungen des Europäischen Gerichtshofes in den Fällen von Erçep, Savda und Feti Demirtaş.

Mit Bezug auf folgende Dokumente

Einstweilige Beschlüsse: CM/ResDH(2007)109 CM/ResDH(2009)45

Brief des Vorsitzenden und Antwort der türkischen Regierung: DD(2009)556DD(2010)107

Schreiben der Vertreterin des Antragstellers vom 20.7.2011: DH-DD(2011)600

Aktionsplan zu Erçep, Savda und Feti Demirtaş vom 29.10.2012: DH-DD(2012)1019

Mitteilung der Vertreterin des Antragstellers: DH-DD(2012)545E

Mitteilung der Vertreterin des Antragstellers: DH-DD(2012)844E -

Mitteilung der Regierung: DH-DD(2012)791 -

Mitteilung der Regierung vom 29.10.2012: DH-DD(2012)1014

Entscheidung, angenommen auf der 1150. Sitzung

Council of Europe – Committee of Ministers. Auszug aus den Entscheidungen der 1157. Sitzung vom 4.-6. Dezember 2012. Veröffentlicht am 10. Dezember 2012. Entscheidung zu Ülke Group v. Turkey. CM/Del/Dec(2012)1157E; Quelle: https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=2013315. Übersetzung: rf. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Februar 2013

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