Armenien – Zwei neue Inhaftierungen trotz Verurteilung aus Straßburg

von Felix Corley

(03.12.2012) Trotz des letzten Urteils des Europäischen Gerichtshofes, in dem dieser der armenischen Regierung zur Zahlung eines Strafgeldes verurteilt, geht die Verfolgung der Kriegsdienstverweigerer weiter. Zwei Verweigerer wurden im November inhaftiert, nachdem ihre Berufung zurückgewiesen worden war. Damit stieg der Zahl der inhaftierten Verweigerer auf 31 an. Alle wurden zu Haftstrafen von zwei bis drei Jahren verurteilt. Weitere 15 sind ebenfalls verurteilt worden. Sie werden wahrscheinlich nach der Ablehnung ihrer Berufungen inhaftiert werden.

Ein Richter in Jerewan vertagte heute, am 3. Dezember 2012, die Entscheidung über eine Strafe gegenüber dem Kriegsdienstverweigerer Vartkes Sahakyan, einem Zeugen Jehova. Richter David Balayan sagte, er habe die Entscheidung zur Vertagung getroffen, damit er das letzte Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Kriegsdienstverweigerung in armenischer Übersetzung begutachten könne.

Am 27. November 2012 hatte der in Straßburg ansässige Europäische Gerichtshof in der nun vierten Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung in Armenien festgestellt, dass Armenien die Rechte von 17 Zeugen Jehovas als Kriegsdienstverweigerer verletzt habe. Forum 18 merkt an, dass zum ersten Mal zu diesem Thema der im Europäischen Gerichtshof tätige armenische Richter Alvina Gyulumyan keine abweichende Position zum Urteil vorbrachte.

Die Zeugen Jehovas berichteten, dass alle - seit dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes von Juli 2011 zugunsten des früher als Kriegsdienstverweigerer inhaftierten Vahan Bayatyan - inzwischen Verurteilten ähnliche Klagen in Straßburg vorlegen werden. Vierzehn haben dies bereits getan, weitere zehn bereiten es vor.

„Die armenische Regierung hat nichts unternommen, um die Situation zu verbessern. Deshalb hoffen wir darauf, dass erneute Urteile des Europäischen Gerichtshofes etwas bewegen werden“, berichtete ein Zeuge Jehova, der sich mit den aktuellen Fällen beschäftigt hat, am 3. Dezember 2012 Forum 18.

Kein ziviler Alternativdienst

Obwohl sich Armenien zum Beitritt zum Europarat selbst dazu verpflichtet hatte, einen zivilen, nicht-militärischen Dienst bis Januar 2004 einzuführen, geschah dies bislang nicht. Das Gesetz zum Alternativdienst, 2003 verabschiedet und 2004 und 2006 geändert – belässt den alternativen Dienst unter der Aufsicht des Verteidigungsministeriums, was für die meisten Kriegsdienstverweigerer nicht zu akzeptieren ist.

Wie alle anderen Kriegsdienstverweigerer wurde Sahakyan nach Artikel 327 Absatz 1 des Strafgesetzbuches wegen Nichtbefolgung der Einberufung zu Militär- oder Alternativdienst angeklagt. Die Höchststrafe wurde im Dezember 2005 auf drei Jahre Haft erhöht.

Armenien hat wiederholt erklärt, dass die gegenwärtige Regelung in voller Übereinstimmung mit den internationalen Menschenrechtsempfehlungen stände. Am 31. Januar 2012 bestand die armenische Regierung in einer Antwort auf ein gemeinsames Schreiben zu inhaftierten Kriegsdienstverweigerern von vier Menschenrechtsberichterstattern der Vereinten Nationen darauf, dass „Armenien die eingegangenen Verpflichtungen innerhalb von drei Jahren wie versprochen vollständig umgesetzt habe.“ Sie ging über anderslautende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes hinweg.

Die bislang nicht erfolgte Freilassung von inhaftierten Kriegsdienstverweigerern und die fehlende Einführung eines echten zivilen alternativen Dienstes wurden wiederholt von internationalen Institutionen verurteilt, denen Armenien beigetreten ist. Allein 2012 gab es entsprechende Beschlüsse der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen.

Inhaftierung nach der Berufung

Armenien hat dieses Jahr nach Gesprächen mit Vertretern der Zeugen Jehovas seine Politik geändert. Nun inhaftiert sie Kriegsdienstverweigerer erst dann, wenn beide Berufungsmöglichkeiten abgewiesen werden (Berufungsgericht und Kassationsgericht), nicht schon, wenn die Straftat begangen wurde oder eine Person von einem niederen Gericht verurteilt wurde. Damit ist die Zahl der Inhaftierten zurückgegangen, von 70 bis Ende 2011 auf nunmehr 31. Aber die Zahl der Kriegsdienstverweigerer, die nach Artikel 327 Absatz 1 angeklagt und verurteilt werden, steigt an. Nach Ablehnung ihrer Berufungen werden sie höchstwahrscheinlich inhaftiert.

Die letzten beiden Gefangenen, Anania Grigoryan (der am 28. Juni 2012 eine Haftstrafe von 24 Monaten erhielt) und Artsrun Khachatryan (der am 10. Juli 2012 zu 30 Monaten Haft verurteilt worden ist), wurden beide inhaftiert, nachdem ihre Berufungen vom Berufungs- und dem Kassationsgericht zurückgewiesen wurden. Grigoryan wurde am 15. November 2012 im Gefängnis Nubarashen in der Nähe von Jerewan inhaftiert. Khachatryan ist seit dem 26. November 2012 im gleichen Gefängnis.

Die anderen 29 inhaftierten befinden sich in den Gefängnissen Erebuni in Jerewan und Kosh in der Nähe von Ashtarak im Westen Armeniens.

Von den 15 jungen Männern, die bereits verurteilt worden sind, deren Berufungen aber noch anhängig sind, wurden zwei im November verurteilt. Martiros Yesayan erhielt am 8. November 2012 eine Haftstrafe von 30 Monaten. Mushegh Galstyan wurde am 15. November 2012 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren veurteilt.

Letzte Straßburger Entscheidung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte am 27. November 2012 in den Fällen von Khachatryan und andere gegen Armenien (Antrag Nr. 23978/06). Neunzehn Zeugen Jehovas, die 2004 zunächst den Alternativdienst der Regierung angetreten sind, hatten ihre Meinung geändert und ihren Dienst im Mai und Juni 2005 verlassen, nachdem sie realisierten, dass sie unter der Kontrolle des Militärs standen, womit ihre Gewissen verletzt wurden. Gegen sie wurden Strafverfahren eröffnet. Siebzehn wurden in Untersuchungshaft genommen. Die anderen beiden mussten Erklärungen unterzeichnen, dass sie den Wohnort nicht verlassen. Obwohl die Anklagen fallengelassen wurden und sie nach einigen Monaten freikamen, führten sie in ihrer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof an, dass sie für eine Handlung inhaftiert worden seien, die zu keiner Zeit eine Straftat dargestellt habe.

In dem Urteil stellte der Europäische Gerichtshof zugunsten von 17 der 19 Antragsteller fest, dass ihr Recht auf Freiheit und Sicherheit, wie auch ihr Recht auf Kompensation aufgrund einer unrechtmäßigen Entscheidung verletzt worden sei. Allen 17 Personen wurden jeweils 6.000 € als Kompensation zugesprochen, zu zahlen von der armenischen Regierung. Die Regierung wurde zudem aufgefordert, 10.000 € für die Kosten aller Antragsteller zu zahlen. Wenn kein Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt wird, wird sie drei Monate nach Überstellung rechtskräftig.

„Keine offizielle Stellungnahme“ der Ombudsperson für Menschenrechte

Tatevik Khachatryan, die für Fragen der Kriegsdienstverweigerung zuständige Mitarbeiterin im Büro der armenischen Ombudsperson für Menschenrechte, erklärte am 3. November 2012 gegenüber Forum 18, dass die Ombudsperson Karen Andreasyan „keine offizielle Position“ zu den wiederholten Verurteilungen von Kriegsdienstverweigerern habe. Khachatryan konnte sich an keine öffentliche Erklärung von Andreasyan zu diesem Thema erinnern. „Er entscheidet darüber, was er öffentlich erklärt“, sagte sie gegenüber Forum 18. Sie verweigerte wiederholt eine Aussage darüber, ob die Ombudsperson glaube, dass die gegenwärtigen Kriegsdienstverweigerer inhaftiert sein sollten oder nicht. Sie bestritt allerdings, dass dies bedeuten würde, dass Andreasyan nichts zum Schutz der Rechte der inhaftierten Kriegsdienstverweigerer unternommen habe. „Er hat viele individuelle Beschwerden dazu erhalten und hat sie alle ordentlich beantwortet“, so Khachatryan. „Er traf auch Vertreter der Zeugen Jehovas und versucht zwischen ihnen und Vertretern der Regierung zu vermitteln.“

Khachatryan ergänzte, dass Andreasyan der Regierung seine Stellungnahme zu dem Entwurf zur Änderung des Alternativdienstgesetzes übergeben habe. Sie weigerte sich allerdings wiederholt zu sagen, ob die Ombudsperson glaube, ob das gegenwärtige Gesetz die internationalen Verpflichtungen von Armenien erfülle oder nicht.

„Unklare“ Gesetzesänderungen

Das Justizministerium hat schon lange an Änderungsvorschlägen zum Alternativdienstgesetz gearbeitet. Darin eingegangen sind auch Vorschläge des Verteidigungsministeriums und anderer staatlicher Institutionen. Der Entwurf für die Gesetzesänderung von 2011 war Thema von zwei Stellungnahmen, die sich damit sehr kritisch auseinandersetzten: Der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im September 2011 und dem Rat der Europäischen Venedig-Kommission im Dezember 2011. Später gab es einige Änderungen des Entwurfes durch das Justizministerium. Ein neuer Entwurf wurde im Oktober 2012 verschiedenen armenischen Organisationen vorgelegt. Dort steht in Artikel 14 Absatz 2: „Die Aufsicht über die Durchführung und Organisation des alternativen Arbeitsdienstes unterliegt entsprechenden staatlichen Regierungseinrichtungen der Republik Armenien.“ Die Zeugen Jehovas bemängelten an diesem Entwurf, dass ihre entscheidende Frage weiterhin ungelöst bleibe: Ob das Verteidigungsministerium irgendeine Kontrolle über den alternativen Arbeitsdienst ausübe.

Der Entwurf würde den „alternativen Arbeitsdienst“ um sechs Monate verkürzen, auf dann noch 36 Monate Länge. Der unbewaffnete Militärdienst soll eine Länge von 30 Monaten haben, der Militärdienst zwei Jahre dauern. Die Länge ist aber für die Zeugen Jehova nicht das entscheidende Problem. „Für uns ist entscheidend, ob das Militär den alternativen Dienst kontrolliert, und ob der Aufenthaltsort der individuellen Personen auf den Dienstort beschränkt ist oder nicht“, so ein Zeuge Jehova am 3. Dezember 2012. „Der Entwurf ist hier völlig unklar.“

Oberstleutnant Sedrak Sedrakian, Leiter der Rechtsabteilung des Verteidigungsministeriums, sagt dazu, dass der Entwurf in den Händen des Justizministers Grigor Muradian liege. „Sie fragten uns nach unserer Sichtweise, und wir gaben eine Stellungnahme ab“, sagte er am 3. Dezember 2012. „Wir schrieben ihnen, dass wir nicht gegen den Entwurf seien und gaben verschiedene Kommentare ab.“

Oberstleutnant Sedrakian betonte, dass der alternative Arbeitsdienst nicht unter der Aufsicht des Verteidigungsministeriums stehen werde, sondern der Ministerien für Gesundheit und Soziale Sicherung. Forum 18 konnte dies aber nicht aus dem vorliegenden Entwurf entnehmen.

Forum 18 konnte am 3. Dezember niemanden im Justizministerium in Jerewan erreichen, der einen Kommentar zum Entwurf hätte abgeben können oder zu den wiederholten Inhaftierungen von Kriegsdienstverweigerern. Gevorg Konstanyan, der armenische Regierungsvertreter beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und zugleich Militärstaatsanwalt des Landes, war am 3. Dezember 2012 ebenfalls unerreichbar.

Felix Corley, Forum 18: Armenia – Two new imprisonments as Strasbourg again fines government. 3. Dezember 2012. Original unter www.forum18.org/Archive.php?article_id=1774. Übersetzung: rf. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe April 2013.

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