Nikos Karanikas

Nikos Karanikas

Griechenland: Neues Verfahren gegen 44-jährigen Kriegsdienstverweigerer

von Amnesty International, EBCO und WRI

(06.03.2013) Amnesty International, das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung und War Resisters‘ International verurteilen die erneute Strafverfolgung des 44-jährigen Kriegsdienstverweigerers Nikolaos Karanikas. Drei Jahre nach ihrer gemeinsamen Erklärung fordern die drei internationalen Organisationen die griechische Regierung erneut auf, die europäischen und internationalen Standards und Empfehlungen zur Kriegsdienstverweigerung einzuhalten und unverzüglich alle Strafverfahren einzustellen, Verurteilungen und Geldstrafen aufzuheben sowie die Diskriminierung von Kriegsdienstverweigerern, welche Motivation sie auch haben mögen, zu beenden.

Nikolaos Karanikas wird am 8. März 2013 wegen Befehlsverweigerung vor dem Militärgericht in Thessaloniki stehen. Eirini Tsolaki, Vizepräsident der griechischen Sektion von Amnesty Interntional und Lazaros Petromelidis, Vertreter der War Resisters‘ International, werden das Verfahren als Beobachter besuchen. Friedhelm Schneider, Präsident des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung und Ionanis Glarnetatzis, Präsident des Vereins der griechischen Kriegsdienstverweigerer werden als Zeugen der Verteidigung erwartet. Vor dem Verfahren werden Aktivisten der drei Organisationen Protestaktionen in Athen und Thessaloniki durchführen.

„Wann wird die griechische Regierung die Verfolgung derjenigen beenden, die aus Gewissensgründen nicht zum Militär gehen können? Wann werden sie aufhören, Menschen wiederholt für die gleiche Tat zu verfolgen?“ sagte der Vizepräsident der griechischen Sektion von Amnesty International, Eirini Tsolaki. „Griechenland geht beim Schutz der Menschenrechte einen Schritt zurück. Wir verurteilen die griechische Praxis aufs Schärfste, Kriegsdienstverweigerer zu kriminalisieren“, betonte der Präsident des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung, Friedhelm Schneider. „Wir fordern die griechische Regierung auf, unverzüglich ihre Gesetzgebung zur Kriegsdienstverweigerung in Übereinstimmung mit europäischen und internationalen Standards zu bringen“, erklärte die Vertreterin von War Resisters‘ International, Hannah Brock.

Nikolaos Karanikas war am Morgen des 20. Februar 2013 wegen Befehlsverweigerung verhaftet worden. Nach Terminierung der Verhandlung wurde er am 22. Februar vorläufig freigelassen.

In der Zwischenzeit wurde Nikolaos Karanikas erneut eine Einberufung zum 20. März 2013 zugestellt. Das wird, soweit Nikolaos Karanikas auf seiner Kriegsdienstverweigerung besteht, sehr wahrscheinlich zu weiterer Strafverfolgung wegen Befehlsverweigerung führen.

Das aktuelle Verfahren gegen Nikolaos Karanikas wurde wegen Befehlsverweigerung seit Januar 1996 eröffnet, einer Anklage, wegen der er bereits 1995 in Haft war. Die drei Organisationen merken an, dass die wiederholte Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern Artikel 14 Absatz 8 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verletzt, der besagt: „Niemand darf wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht des jeweiligen Landes rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, erneut verfolgt oder bestraft werden.“

Mehr noch, auf keinen Fall darf der Kriegsdienstverweigerer Nikolaos Karanikas, wie auch alle anderen Zivilpersonen, vor einem Militärgericht stehen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ausdrücklich betont: Es stellt eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar, wenn von einem Militärgericht über einem Kriegsdienstverweigerer geurteilt wird (Ercep v. Türkei, Urteil vom 22.11.2011).

Trotz der Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 9 der Konvention, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit unter Schutz stellt, ausdrücklich anerkannt hat (Bayatyan v. Armenien, Urteil vom 1.6.2011), handelt Griechenland weiter nicht in Übereinstimmung mit seinen internationalen Verpflichtungen und verletzt das Recht der Kriegsdienstverweigerer.

Hintergrundinformationen

Nikolaos Karanikas erklärte seine Kriegsdienstverweigerung in den 1990er Jahren, bevor Griechenland das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anerkannte. Im August 1995 wurde er verhaftet und in das Militärgefängnis Thessaloniki überstellt. Im Oktober desselben Jahres wurde er vom Militärgericht in Thessaloniki wegen Befehlsverweigerung unter allgemeiner Mobilmachung zu vier Jahren Haft verurteilt. Im Dezember 1995 reduzierte das Militärberufungsgericht in Thessaloniki seine Haftstrafe auf ein Jahr und setzte diese auf drei Jahre zur Bewährung aus. Nach seiner Entlassung aus dem Militärgefängnis wurde ihm eine erneute Einberufung ausgehändigt. Er kam auch dieser nicht nach und wurde erneut angeklagt wegen Desertion. Im Oktober 2000, seit 1997 existiert ein Gesetz zur Kriegsdienstverweigerung und zu einem alternativen Dienst, wurde er vom Militärgericht in Thessaloniki vom Vorwurf der Desertion freigesprochen.

Der Antrag von Nikolaos Karanikas, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden und einen alternativen Dienst abzuleisten, wurde 1998 vom Verteidigungsminister abgelehnt, da er als Gefangener im Militärgefängnis von August bis Dezember 1995 Angehöriger der Armee gewesen sei. Nach dem zu der Zeit gültigen Recht konnte eine Person, wenn sie bereits in der Armee ist, nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden. Deshalb haben die griechischen Behörden Nikolaos Karanikas niemals als Kriegsdienstverweigerer anerkannt.

Amnesty International, European Bureau for Conscientious Objection und War Resisters‘ International: New trial for 44 year-old conscientious objector by military court. 6. März 2013. Auszüge. Übersetzung: rf. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe April 2013.

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