Nikos Karanikas

Nikos Karanikas

Griechenland: Bericht über das Verfahren gegen Nikos Karanikas

von Lazaros Petromelidis

(11.03.2013) Nikos Karanikas ist eine sehr aktive und bekannte Person. Viele Menschen kamen zu seinem Verfahren am 8. März, was immer die Angehörigen des Gerichts beeindruckt. Es war vielleicht das erste Mal, dass der Präsident des Gerichts zugestand, dass alle zehn von der Verteidigung benannten Zeugen aussagten. Sonst wurden immer nur vier oder fünf zugelassen.

Die Zeugen waren Friedhelm Schneider, Präsident des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung, Michalis Tremopoulos, ehemaliger Abgeordneter des Europäischen Parlaments (Grüne), Tasos Kourakis, Abgeordneter des griechischen Parlaments (SYRIZA – linke Partei), Triantafyllos Mytafidhs, Mitglied des Stadtrates von Thessaloniki, Ifigeneia Kamtsidou, Professorin für Verfassungsrecht (Universität Thessaloniki), Konstantinos Tsitselikis, Professor für Menschenrechte (Universität Thessaloniki) und Mitglied des Ausschusses der Hellenischen Liga für Menschenrechte, Alexis Mpeno, Medizinprofessor (Universität Thessaloniki), D.K., Präsident der Blindenvereinigung von Nordgriechenland, Michalis Maragakis, erster nicht-religiöser Kriegsdienstverweigerer Griechenlands, Yiannis Glarnetatzis, Präsident der Vereinigung der griechischen Kriegsdienstverweigerer.

Auch Vertreter von Amnesty International und der War Resisters‘ International waren zum Prozess gekommen.

Die Zeugen betonten die Aktivitäten von Karanikas in sozialen Bewegungen auf lokaler und nationaler Ebene. Fast alle Zeugen schilderten ihn als eine Person, die sich seit 20 Jahren dem Kampf für Menschenrechte und gegen soziale Ausgrenzung verschrieben hat.

Alle Zeugen bestätigten, dass Karanikas nichts von der fraglichen Einberufung gewusst habe, was das Gericht akzeptierte. Der interne Schriftverkehr zwischen den verschiedenen Militärbehörden beweist, dass nach dem Freispruch im Jahr 2000 Karanikas nicht erneut zum Militär einberufen worden war. Womöglich war das ein Fehler der Militärbeamten, die ihn später verhafteten, um es zu vertuschen.

Die Anwälte betonten diesen Punkt, versuchten aber vor allem auf die Entwicklung in der europäischen Rechtsprechung hinzuweisen mit dem Verweis auf die Fälle von Savda und Ercep gegen Türkei sowie Bayatyan gegen Armenien. Sie beantragten den Freispruch von Karanikas auf Basis der durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nun offenen Fragen zum griechischen Gesetz und der Strafverfolgung von Kriegsdienstverweigerern.

Es war offensichtlich, dass das Gericht Karanikas freisprechen würde, aber nicht bereit war, über die Folgen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu diskutieren. Sie wollten nicht die Verantwortung übernehmen, irgendetwas neues in das griechische Rechtssystem einzufügen. Schließlich entschieden sie, dass Karanikas unschuldig ist, aber nur aufgrund des Fehlens offizieller Papiere und der Tatsache, dass er sich der „Verpflichtung“ zur Ableistung des Militärdienstes nicht bewusst gewesen sei, weil er seit 2000 keine erneute Einberufung erhalten hat.

Was heißt das? Zum einen, dass Karanikas frei und unschuldig ist. Das ist ein Erfolg angesichts der allgemeinen politischen Lage in Griechenland, die immer konservativer wird, was das Leben für Kriegsdienstverweigerer (und alle anderen, die für Rechte irgendeiner Art kämpfen) immer härter werden lässt. Zum anderen, war das Verfahren von Karanikas eine weitere verlorene Chance, eine Diskussion über die Kluft zwischen dem griechischen und dem europäischen Rechtssystem bezüglich der Kriegsdienstverweigerung zu beginnen.

Letzte Woche wurde Karanikas, der nun 44 Jahre alt ist, zum 21. März erneut einberufen. Er wird nicht zur Armee gehen, so dass ein neues Verfahren gegen ihn eröffnet werden wird. So sieht es in Griechenland aus und dagegen haben wir zu kämpfen.

Lazaros Petromelidis: WRI observer reports from trial of CO Nikos Karanikas. 11. März 2013. Übersetzung: rf. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe April 2013.

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