Belarus: Gesetz zum Alternativdienst „frühestens im Sommer 2014“?

von Felix Corley

(10.01.2013) Eine Vertreterin des Nationalen Zentrums für Gesetzgebung und juristische Recherchen der Regierung von Belarus berichtete Forum 18, dass eine „Arbeitsvorlage“ für einen Vorschlag zu einem Gesetz zum Alternativdienst erarbeitet worden sei. „Alle staatlichen Stellen“ seien prinzipiell damit einverstanden, dass solch ein Gesetz angenommen wird. „Wenn alles gut geht und dem Plan entsprechend verläuft“, würde das Gesetz „frühestens im Sommer 2014“ angenommen werden, so Vera Chaushnik vom Nationalen Zentrum am 9. Januar 2013 aus der Hauptstadt Minsk. Die Entwicklung erfolgte lange nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes des Landes, dass im Mai 2000 entschied, eine Alternative zum verpflichtenden Militärdienst solle „dringend“ eingeführt werden.

Es ist nach wie vor unklar, warum dies Gesetz jetzt vorangebracht wird, nachdem ein Entwurf im Jahre 2010 ohne weitere Erklärung zurückgezogen worden war.

Alle Männer zwischen 18 und 27 Jahren (bei einigen Ausnahmen und Zurückstellungsgründen z.B. Untauglichkeit oder familiäre Umstände) sind dazu verpflichtet, einen 12 oder 18 Monate langen Militärdienst abzuleisten. Weißrussland bleibt eine der wenigen Staaten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), in dem es keine rechtliche Möglichkeit für Kriegsdienstverweigerer gibt, einen Alternativdienst abzuleisten.

Weitere OSZE-Mitgliedstaaten ohne die Möglichkeit eines alternativen Dienstes für Kriegsdienstverweigerer – in denen Verweigerer inhaftiert werden – sind Armenien, Aserbaidschan, die Türkei und Turkmenistan. Auch das nicht-anerkannte Nagorny-Karabach, das sich von Aserbaidschan abspaltete, inhaftiert Kriegsdienstverweigerer.

Gesetzgebungsprogramm 2013

Das Gesetz zum Alternativdienst wurde in das Gesetzgebungsprogramm von Belarus für 2013 aufgenommen, bestätigt durch einen Erlass des Präsidenten vom 3. Januar, am 5. Januar veröffentlicht auf der Gesetzesseite der Regierung pravo.by. Die Vorbereitungen unterliegen dem Ministerrat und dem Nationalen Zentrum für Gesetzgebung und juristische Recherchen. Es ist vorgesehen, den Entwurfstext bis Juli 2013 zu erstellen und ihn im Oktober 2013 dem Unterhaus des Parlaments vorzulegen.

Chaushnik, stellvertretende Leiterin der Abteilung für Sozialrecht im Nationalen Zentrum für Gesetzgebung und juristische Recherchen erklärte, dass bereits Gespräche zwischen den staatlichen Stellen über das vorgeschlagene neue Gesetz stattgefunden hätten. „Nun wurde ein Termin im Gesetzgebungsprogramm festgelegt. Es passiert sehr selten, dass Gesetze, die in diesem vom Präsidenten gezeichneten Programm aufgenommen werden, nicht angenommen wurden.“

Forum 18 erinnerte Chaushnik daran, dass ein ähnlicher Gesetzesvorschlag 2010 in letzter Minute aus dem Gesetzgebungsprogramm genommen wurde. Sie räumte dies ein, bestand aber darauf, dass das Gesetz nun im Gesetzgebungsprogamm für 2013 verzeichnet und von allen Ministern und staatlichen Stellen, einschließlich des Verteidigungsministers, bestätigt worden sei.

Ein Pressevertreter des Präsidenten, der seinen Namen nicht angeben wollte, erklärte am 10. Januar gegenüber Forum 18, dass Präsident Aleksandr Lukashenko tatsächlich das Gesetzgebungsprogramm unterzeichnet habe, einschließlich des vorgeschlagenen Gesetzes zum Alternativdienst. Er weigerte sich jedoch, darüber zu sprechen, ob es nun ernsthaft die Absicht und den Wunsch gebe, dies Gesetz anzunehmen. „Ich verstehe Ihre Frage zu den ernsthaften Absichten nicht“, so seine Aussage. „Wenn das Gesetz im Gesetzgebungsprogramm steht, dann ist es Teil des Gesetzgebungsprogramms. Es ist nicht in Ordnung über den ‚Wunsch‘ zu diskutieren – das ist ein subjektiver Ausdruck.“

Forum 18 wurde danach an den Präsidentensprecher Pavel Legky verwiesen, der aber nicht im Büro war. Wir sandten ihm die Fragen zu, erhielten jedoch bis zum Ende des Arbeitstages des 10. Januar keine Antwort.

Wird der Gesetzentwurf öffentlich gemacht?

Auf die Frage, ob der Gesetzentwurf öffentlich gemacht werde, bevor er dem Parlament vorgelegt wird, um eine öffentliche Debatte zu ermöglichen, sagte Chaushnik, dass dies möglich sei. „Aber nicht jeder Gesetzentwurf wird für eine öffentliche Diskussion veröffentlicht.“

Im Juli 2010 hatte eine Gruppe von nichtstaatlichen Organisationen Vorschläge für ein Gesetz zum Alternativdienst entworfen und öffentlich präsentiert. Die Regierung gab keine Stellungnahme zu diesen Vorschlägen ab.

Wird das Recht Aller zur Kriegsdienstverweigerung respektiert?

Artikel 57 der Verfassung von Belarus von 1994 lautet: „Die Verteidigung der Republik Weißrussland ist Verpflichtung und heilige Pflicht eines Bürgers der Republik Weißrussland. Das Verfahren zur Ableistung des Militärdienstes, die Grundlagen und Bedingungen für Ausnahmen von der Ableistung des Militärdienstes oder Ersatzleistungen werden durch Gesetz geregelt.“ Artikel 36 des Wehrpflicht- und Militärdienstgesetzes sieht es als erforderlich an, Einberufungskommissionen zu haben, um einen alternativen Dienst anzubieten.

In einer Entscheidung vom 26. Mai 2000 (R-98/2000) untersuchte das Verfassungsgericht von Belarus, wie Artikel 57 auf diejenigen anzuwenden sei, die „aus religiösen Gründen“ einen alternativen Dienst ableisten wollen. Es forderte die „dringende“ Annahme eines Gesetzes zum Alternativdienst oder eine Änderung des Wehrpflicht- und Militärdienstgesetzes, um Regelungen für einen Alternativdienst einzuführen. Das Gericht traf zudem die Aussage, bevor gesetzliche Änderungen in Kraft treten würden, müssten die Behörden den Bürgern gestatten, einen Dienst abzuleisten, „der nicht die religiösen Überzeugungen verletzt“.

Das Verfassungsgericht gab keinen Hinweis auf die Kriegsdienstverweigerung aus nicht-religiösen Gewissensgründen. Während Chaushnick betonte, dass der Vorschlag für das neue Gesetz immer noch eine „Arbeitsvorlage“ sei, bestand sie darauf, dass damit die Rechte aller Kriegsdienstverweigerer, sich für einen alternativen Dienst zu entscheiden, anerkannt würden, nicht nur der Verweigerer aus religiösen Gründen. „Das ist nicht nur für religiöse Menschen.“ Sie betonte auch, dass der Alternativdienst „nicht unter Kontrolle militärischer Strukturen stehen“ werde. „Er würde im sozialen oder Gesundheitsbereich abgeleistet.“

Internationale Menschenrechtsverpflichtungen

Das Recht zur Kriegsdienstverweigerung ist Teil des Menschenrechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, wie in Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte dargelegt, den Weißrussland 1976 ratifizierte. Das wird durch das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen klargestellt in der Allgemeinen Anmerkung 22 zu Artikel 18. Entscheidungen zu internationalen Menschenrechten haben dies wiederholt unterstrichen.

Trotz internationaler Menschenrechtsverpflichtungen Weißrusslands, den Garantien der Verfassung und des Urteils des Verfassungsgerichtes aus dem Jahr 2000, wurde keine Regelung zur Ableistung eines Alternativdienstes eingeführt. Zuletzt verweigerte das Parlament 2004 die Zustimmung zu einem Gesetzentwurf zum Alternativdienst. Dennoch wurden Kriegsdienstverweigerer zwischen 2000 und 2009 im Allgemeinen nicht strafrechtlich verfolgt.

Vorsichtig positiv

Dmitry Smyk von den Zeugen Jehovas hat vorsichtig die Meldung begrüßt, dass vorgesehen ist, ein Gesetz zum Alternativdienst zu verabschieden. „Ich bin sehr erfreut, dass es Fortschritte zu geben scheint“, sagte er am 9. Januar 2013. „Ich hoffe, sie werden diese Frage auf rechtlichem Wege lösen und nicht über die Gerichte.“

Nachdem Smyk selbst aus religiösen Gründen verweigert hatte, war er im November 2009 der erste Verweigerer, der seit 2000 strafrechtlich verfolgt wurde. Er erhielt eine Geldstrafe und ihm wurde untersagt, Weißrussland zu verlassen. Er erhielt auch die Auflage, bei Reisen im Land die Behörden zu benachrichtigen und sich „gut zu führen“. Nach einer Berufung wurde das Urteil im Mai 2010 aufgehoben und Smyk freigesprochen. Der Versuch der Staatsanwaltschaft, Revision einzulegen, wurde abgelehnt.

Aber Smyk ist vorsichtig mit seiner Aussage und verweist darauf, dass der Text des Gesetzentwurfes bislang nicht vorliegt. „Wir müssen den Gesetzestext studieren, wenn er veröffentlicht worden ist, da das Verständnis davon, was Alternativdienst ist, sehr unterschiedlich ist“, betont er. „Es wäre nur zu akzeptieren, wenn der Alternativdienst außerhalb der militärischen Kontrolle steht. Es wäre wunderbar, wenn der Alternativdienst im Gesundheitsbereich oder in Kindergärten abgeleistet werden könnte.“ Er betont weiter seine Hoffnung, dass diejenigen, die das neue Gesetz entwerfen, auf Personen wie ihn selbst achten, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst ableisten können.

Ähnlich vorsichtig äußerte sich auch Pavel Yadlovsky, ein Leiter der Zeugen Jehovas aus Minsk. Er begrüßt grundsätzlich die Absicht, ein Gesetz zum Alternativdienst einzuführen, sagt aber, dass er sehen müsse, was im Gesetzestext steht, wenn er veröffentlicht wird. „Solch ein Gesetz gibt es in Russland. Dort steht der alternative Dienst nicht unter der Kontrolle des Militärs und unsere jungen Männer sind glücklich, ihn machen zu können“, sagte Yadlovski am 9. Januar. „Wenn das Gesetz dem russischen ähnelt, würden ihn viele Zeugen Jehovas ableisten. Die entscheidende Sache ist, dass der Alternativdienst nicht in Verbindung mit dem Verteidigungsministerium stehen sollte.“

Auch die zivile Bürgergruppe For Alternative Service (Für einen Alternativdienst) begrüßt, dass das Gesetz in das Gesetzgebungsprogramm für 2013 aufgenommen wurde. Die Gruppe befand sich unter denen, die 2010 einen eigenen Vorschlag eingebracht hatten. Am 8. Januar sagten sie, dass „die Hoffnung wächst, dass die Gesetzeslücke, die seit 1994 ein Hindernis zur Umsetzung individueller verfassungsmäßiger Rechte darstellt, geschlossen wird.“

Inhaftierungen und Geldstrafen

Nachdem die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern im Jahr 2000 eingestellt wurde, gab es mit der Verurteilung von Smyk 2009 ein erneutes Urteil. Auch der messianische Jude Ivan Mikhailov und der Pazifist Yevhen Yakovenko hatten Verfahren nach Artikel 435 Absatz 1 des Strafgesetzbuches. Mikhailov, der sich drei Monate im Gefängnis befand, und Smyk wurden schließlich freigesprochen, während Yakovenko zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Schließlich wurde er amnestiert.

Die Rekrutierungsbüros versuchen weiter andere Kriegsdienstverweigerer der Strafverfolgung zu unterziehen, auch wenn die anderen Fälle nicht vor Gericht kamen. Im April 2012 wurde dem Zeugen Jehova Aleksandr Belous erzählt, dass ein Strafverfahren gegen ihn fallengelassen worden sei, während Pazifist Andrei Chernousov im Mai 2012 für fünf Tage zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingeliefert worden war. Mikhail Pashkevich, Koordinator von For Alternative Service, machte gegenüber Forum 18 deutlich, dass diese Fälle die dringende Notwendigkeit für ein Gesetz zum Alternativdienst aufzeigen.

Wehrpflicht wird dazu benutzt, Opposition zum Schweigen zu bringen

Die Behörden haben die Wehrpflicht ganz offensichtlich dazu benutzt, um Aktivisten der politischen Opposition zum Schweigen zu bringen. Einer der aktuellsten Fälle ist der von Pavel Sergei aus Minsk, der im Mai 2012 wegen seiner Aktivitäten mit der politischen Opposition Youth Front (Jugendfront) für fünf Tage in Haft war. Sergei wurde Ende Mai 2012 nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis einberufen. Er beantragte im Rekrutierungsbüro die Ableistung eines Alternativdienstes in seiner Heimatstadt Molodechno. Das wurde ihm verweigert, da solch ein Dienst derzeit nicht existiere.

In seinem Antrag an das Rekrutierungsbüro, so die Website Charter97.org, schrieb der Protestant Sergei, dass „ich entsprechend meiner religiösen Überzeugungen keine Militäruniform tragen und in keiner Armee dienen kann, die kommunistische Symbole (Hammer und Sichel) benutzt, unter denen in der Sowjetunion Christen verfolgt wurden.“

Pavel Sadovsky von der weißrussischen Christlich Demokratischen Partei, mit Sergei auch Mitglied der Pfingstgemeinde in Minsk, sagte Forum 18 am 10. Januar 2013, während die Einberufung von Sergei politische Gründe habe, habe seine Verweigerung religiöse Gründe.

Obwohl Sergei nicht zur Armee gebracht wurde und er die Ablehnung zur Ableistung eines Alternativdienstes anfechtete, lehnte das Bezirksgericht Molodechno seine Klage am 19. Juni 2012 ab. Seine Berufung wurde am 16. August 2012 vom Regionalgericht in Minsk abgelehnt. Er wurde im Herbst 2012 einberufen und am 19. November zwangsweise dem Militär in Grodno überstellt.

Sadovsky berichtete Anfang Januar 2013, dass Sergei inzwischen zu den Eisenbahntruppen in einer Einheit in Slutsk überstellt worden sei. „Obwohl er in Grodno unter Druck gesetzt wurde, den militärischen Eid zu schwören, tat er dies nicht. In den Eisenbahntruppen kann er ohne Schwur Dienst ableisten. Zwar sind die Bedingungen dort für ihn besser, aber es ist nicht ideal, da er überhaupt keinen Militärdienst ableisten will.“ Sadovsky merkte an, dass Sergei zwar eine Bibel haben könne, die Kommandeure in Slutsk ihm jedoch am 6. Januar den Besuch der örtlichen Kirche verweigert hätten. Politischen Gefangenen werden in Weißrussland regelmäßig ihre Rechte auf Glaubens- und Religionsfreiheit verwehrt.

Das Rekrutierungsbüro von Molodechno erklärte am 10. Januar gegenüber Forum 18, dass Entscheidungen zur Wehrpflicht von der Wehrpflichtkommission der örtlichen Verwaltung getroffen werden, in diesem Fall geleitet von Igor Kasperovich. Kasperovich weigerte sich, eine Erklärung abzugeben, warum Sergei gegen seinen Willen einberufen worden war. „Ich kann Ihnen keinerlei telefonische Auskunft geben“, sagte er am gleichen Tag. „Auf jeden Fall bin ich kein Mitglied der Wehrpflichtkommission – Ich setze nur die von der Kommission getroffenen Entscheidungen um.“

Alternativen

Einige Jahre lang wurden Wehrpflichtige, die ihren Militärdienst ohne Schwur und/oder ohne Waffen ableisteten, zu den Eisenbahntruppen geschickt. Sie unterstanden aber weiter dem Militär, was also nicht den internationalen Menschenrechtsstandards entsprach. Führer der Zeugen Jehovas erklärten, dass sie für ihre jungen Männer alle sechs Monate eine Bescheinigung vorlegen müssten, dass diese den Zeugen Jehovas angehören. Viele örtliche Rekrutierungsbüros verlangen solche Bescheinigungen, wenn Zeugen Jehovas den Militärdienst verweigern und beantragen, einen Alternativdienst nach Artikel 57 der Verfassung abzuleisten.

In den meisten aktuellen Fällen stellen die Rekrutierungsbüros diese jungen Männer zurück. Yadlovsky von den Zeugen Jehovas: „2012 mussten wir diese ganzen Fragen nicht nur mit dem Rekrutierungsbüro diskutieren, sondern auch mit der Verwaltung in der Region Vitebsk. Nachdem wir aber unsere Position dargelegt hatten, wurde das Problem gelöst.“

Felix Corley: Belarus – Alternative Service Law „earlies by summer 2014“? Forum 18 News Service vom 10. Januar 2013. Übersetzung: rf. Quelle: www.forum18.org/archive.php?article_id=1789. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Juni 2013

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