Türkei: Betrag der Freikaufsregelung wurde auf 6.000 Euro gesenkt
Wehrflüchtige werden nicht sofort eingezogen
(15.07.2013) Eine Neuregelung zum Betrag des Freikaufs von der Wehrpflicht für im Ausland lebende türkische Staatsbürger wurde verabschiedet (und ist ab sofort gültig – d. Red.). Der Betrag wurde von 10.000 Euro auf 6.000 Euro gesenkt. Es wurde nicht mitgeteilt, ob Wehrpflichtige, die bisher 10.000 Euro entrichtet haben, eine Rückzahlung der Differenz erhalten werden.
Die von den in Europa lebenden Türken seit langem erwartete Neuregelung zum Betrag des Freikaufs von der Wehrpflicht wurde verabschiedet. Der Vizepremier und Regierungssprecher Bülent Arınç verkündete, der Freikaufsbetrag sei von Seiten des Kabinetts auf 6.000 Euro gesenkt worden. In Europa lebende Türken werden zudem die Möglichkeit haben, den Betrag in Raten zu entrichten. Die 21-tägige Grundausbildung in Burdur entfällt. Arınç: „Wie bekannt, wurde der Betrag letztes Jahr von 5.112 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Es erwies sich, dass dieser Betrag sehr hoch ist, unsere Staatsbürger schädigte und zu manchen sozialen und psychologischen Belastungen führte, woraufhin unsere Regierung den Betrag nach einigen Monaten Vorbereitung heute erneut reguliert hat. Ab heute ist die Devisenzahlung zum Freikauf vom Wehrdienst von 10.000 Euro auf 6.000 Euro gesenkt worden. Die praktische Umsetzung wird vom Nationalen Verteidigungsministerium vorgenommen.“ Das Kabinett werde außerdem in den folgenden Tagen entscheiden, ob Staatsbürger, die innerhalb des letzten Jahres die Freikaufsregelung in Anspruch genommen haben, Anrecht auf eine Rückzahlung der Differenz haben werden.
Zahlreiche im Ausland lebende türkische Staatsbürger, die ihren Wehrdienst nicht abgeleistet haben, werden Dank der erneuerten Freikaufsregelung von ihrem jahrelangen Heimweh erlöst. In Europa lebende Türken, die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet haben und daher als Wehrflüchtige geahndet wurden, sollen von nun an, selbst wenn sie gefasst werden, durch das Vorweisen gültiger Dokumente, die ihr Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis im Ausland belegen, wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Es werden laut Verteidigungsministerium keine gesetzlichen Schritte gegen sie eingeleitet und sie erhalten eine einmalige dreimonatige Frist. Diese Regelung betrifft auch Staatsbürger, die in vergangenen Jahren nur einen Teil der fälligen Raten überwiesen haben. Hiermit müssen in Europa lebende Türken, die seit Jahren nicht in die Türkei reisen konnten, nicht mehr befürchten, sofort eingezogen zu werden. In der Vergangenheit haben im Ausland lebende Türken selbst bei einfachen Formalitäten wie der Verlängerung des Passes im türkischen Konsulat wegen nicht abgeleistetem Wehrdienst Komplikationen erlebt. Wer nicht vom Wehrdienst zurückgestellt war, hatte Probleme bei konsularischen Formalitäten. Dank der Änderungen in der Freikaufsregelung wird seit ungefähr einem Jahr bei konsularischen und zollamtlichen Behandlungen die Erfüllung des Wehrdienstes nicht mehr überprüft.
Zaman: Bedelli askerlik 6 bin Euro'ya düştü; yoklama kaçakları askere alınmayacak. 15. Juli 2013. Übersetzung: omü. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe September 2013
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