Weißrussland: Lang erwarteter Alternativdienst vertagt?

von Olga Glace, Forum 18

Nahezu 20 Jahre nach der 1994 in Kraft getretenen Verfassung von Belarus, die ein Recht auf eine Alternative zur Ableistung des Militärdienstes für junge Männer vorsieht, wurde dem Parlament ein Gesetzentwurf über den Alternativdienst vorgelegt. Der Gesetzentwurf hätte nur religiös motivierte Verweigerungen erlaubt und der Alternative Dienst sollte um zwei Drittel länger als der Militärdienst sein. Aber kaum lag der Entwurf vor, wurde er auch schon wieder zurückgezogen, angeblich wegen „technischer“ Korrekturen.

In Belarus sind alle Männer zwischen 18 und 27 Jahren (abgesehen von einigen Ausnahmen oder Zurückstellungsgründen wegen Ausmusterung oder familiären Umständen) dazu verpflichtet, einen 12 oder 18 Monate langen Militärdienst abzuleisten. Weißrussland bleibt damit einer von wenigen Staaten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), in denen es keine rechtliche Möglichkeit für Kriegsdienstverweigerer gibt, einen Alternativen Dienst abzuleisten. Bislang angekündigte Pläne zur Verabschiedung solch eines Gesetzes wurden nicht umgesetzt. Der kürzlich vorgelegte Entwurf sollte „Anfang des Sommers 2014“ verabschiedet werden.1

Als der Gesetzentwurf im Dezember das Unterhaus des Parlaments, das Haus der Volksvertreter, erreicht hatte, sollte er eigentlich dem Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgelegt werden. Aber kaum angekommen, wurde der Entwurf bereits wieder zurückgezogen, offensichtlich durch den Ministerrat. Die Vorsitzende der Abteilung, die für die Arbeit des Ausschusses verantwortlich ist, Valentina Goshko, erklärte, dass der Ausschuss noch gar nicht begonnen habe, den Entwurf zu bearbeiten. „Wir haben ihn nicht gesehen, da er bereits am 20. Dezember zurückgezogen wurde“, sagte sie gegenüber Forum 18. „Vielleicht befindet der Entwurf sich jetzt bei der Regierung.“

Entwurf „wird erneut dem Parlament vorgelegt“

Die stellvertretende Vorsitzende der Abteilung für Sozialrecht beim Nationalen Zentrum für Gesetzgebung und Rechtsforschung, Vera Chaushnik, versicherte am 20. Januar, dass es nicht ungewöhnlich ist, dass ein Gesetzentwurf für Verbesserungen wieder zurückgezogen werde. „So bald die Korrekturen erfolgt sind, wird der Entwurf erneut dem Parlament zur Bearbeitung vorgelegt werden und dann ist es nicht mehr erforderlich, dass er eine Genehmigung zur Aufnahme in das Gesetzgebungsverfahren erhält“, erklärte sie. Sie ergänzte, dass ein zurückgezogener Entwurf zur weiteren Bearbeitung an die für die Vorbereitung verantwortliche Institution verwiesen werden, was in diesem Falle das Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit sei.

Die Sprecherin des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit, die ihren Namen nicht nennen wollte, verweigerte am 29. Januar jede weitere Auskunft. „Bitte senden Sie eine offizielle Anfrage mit allen Unterschriften zu. So ist die Regel.“

Tonkacheva vom Zentrum zur Veränderung der Rechtsentwicklung bestätigte auf Grundlage von privaten Quellen, dass der Gesetzentwurf an das Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit zurückverwiesen worden sei, um an „technischen Details“ zu arbeiten. Ihr wurde versprochen, dass der Entwurf bald erneut dem Parlament vorgelegt werde. „Mir wurde nicht gesagt, welche technischen Details geändert werden sollen“ sagte sie am 27. Januar.

Sieht der Staat Alternativen Dienst „als Bedrohung“?

Tonkacheva vom Zentrum zur Veränderung der Rechtsentwicklung ist davon überzeugt, dass die Rücknahme des Entwurfes zeige, dass der Staat nicht bereit sei, einen zivilen alternativen Dienst einzuführen. „Ich denke, es geschah nicht, weil irgendjemand entschied, dass der Entwurf moderner oder menschlicher werden solle,“ betonte sie. „Es bedeutet, dass die Regierung ihn selbst in der aktuellen Form als Bedrohung ansieht.“ Sie könne nicht vorhersagen, ob der Gesetzentwurf wirklich dem Parlament wieder vorgelegt werde und verweist auf Erfahrungen bei ähnlichen Vorfällen. „Das ist die höfliche Art, um zu vermeiden, irgendwelche Erklärungen gegenüber der Öffentlichkeit abgeben zu müssen, weil hier (in Weißrussland) niemand dazu verpflichtet ist, die Öffentlichkeit zu informieren. Die Regierung hofft darauf, dass der Entwurf vergessen wird.“

Nur religiöse Verweigerer, Länge mit Strafcharakter

Der Text des Gesetzentwurfes zum Alternativen Zivilen Dienst war kurzzeitig auf der Rechtsseite der Website der Regierung im Dezember 2013 veröffentlicht worden, zur gleichen Zeit, wie er dem Parlament vorgelegt und dann wieder zurückgezogen wurde.

Artikel 3 des Gesetzentwurfes hätte Anträge zur Ableistung eines alternativen zivilen Dienstes nur denjenigen ermöglicht, bei denen „das Ableisten des militärischen Eides, das Tragen und Benutzen von Waffen oder die direkte Beteiligung an der Produktion und Bedienung von Waffen, Munition und militärischer Ausrüstung in solch einem Ausmaß ihren religiösen Überzeugungen widerspreche, dass die Ableistung für sie unmöglich wird.“ Diese Formulierung hätte diejenigen mit einer nicht-religiösen Kriegsdienstverweigerung ausgeschlossen. Es könnte auch so ausgelegt werden, dass Personen, die einer Religionsgemeinschaft angehören, die nicht jede Form von militärischen Aktivitäten ablehnt, nicht darunter fallen.

Professor Girgory Vasilevich, Mitglied des Rates zu Rechts- und Justizfragen und ehemaliger Staatsanwalt, argumentierte im April 2012, dass der Alternative Dienst schrittweise eingeführt werden solle und „es zu früh ist, über einen alternativen zivilen Dienst für alle moralischen Verweigerer zu sprechen“.2 Die Kampagne für einen Alternativen Zivilen Dienst, initiiert von Zentrum für Rechtsentwicklung, erklärte, dass das Gesetz nur auf diejenigen zutreffen werde, die religiös verweigern und dies nachweisen können.

Artikel 15 des Gesetzentwurfes hätte Anträge auf Ableistung des Alternativen Dienstes nur in der Frist von 10 Tagen nach der Einberufung zum Militärdienst oder Reservedienst erlaubt. Damit wird denjenigen, die bereits Militärdienst ableisten, nicht die Möglichkeit eröffnet, zum Alternativen Dienst überstellt zu werden, wenn sie ihre Gewissensüberzeugungen während des Militärdienstes ändern.

Artikel 19 des Gesetzentwurfes sieht eine Länge des Alternativdienstes von 20 Monaten für diejenigen Personen vor, die eine höhere Schulbildung haben, ansonsten von 30 Monaten. Die Dauer des Militärdienstes liegt hingegen bei 12 bzw. 18 Monaten. Damit würde die Länge des Alternativdienstes Strafcharakter aufweisen. Andere Artikel führen aus, dass die Alternativdienst Leistenden 48 Stunden die Woche arbeiten sollen, 10 Tage Urlaub im Jahr haben und einen geringen Sold erhalten. Obwohl formal der Alternativdienst eine Arbeit für das Gemeinwohl sein soll, wird er nicht entsprechend dem Arbeitsrecht geregelt, das eine 40-Stunden-Woche, 24 Tage jährlichen Urlaub und einen entsprechend der Qualifikation und Position zu zahlenden Lohn vorsieht. Die die vom Staat zur Verfügung gestellte Unterbringung und die Übernahme der Versorgungskosten während des Dienstes soll eine Entschädigung für den geringen Sold für Alternativdienst Leistende darstellen.

Der Alternative Dienst würde in den unpopulärsten Arbeitsbereichen abgeleistet werden, bei Institutionen für die öffentliche Gesundheit, sozialen Einrichtungen, Instandhaltung der Städte und Landwirtschaft sowie bei Einrichtungen für Straßenbau und Notstandshilfe.

Tonkacheva vom Zentrum für Rechtsentwicklung erläutert, dass unter diesen Bedingungen Kriegsdienstverweigerer im Vergleich zu Militärdienst Leistenden nachteilig behandelt werden würden. „Die Regelungen des Gesetzentwurfes würden die Kriegsdienstverweigerer erniedrigen und sie hätten sich nach anderen Einkommensquellen umzusehen (was gesetzlich untersagt ist) oder müssten langsam arbeiten“, warnte die Kampagne für einen Alternativen Zivilen Dienst. Tonkacheva erkannte nur eine positive Regelung des Gesetzentwurfes an: die Möglichkeit, eine Ausbildung zu erhalten. „Wir wissen, dass diese Regelung für einen Disput mit dem Verteidigungsministerium sorgte, aber es ist wohl ein Kompromiss erreicht worden“, sagte sie gegenüber Forum 18.

Keine öffentliche Debatte?

Tonkacheva vom Zentrum für Rechtsentwicklung hat Sorge, dass die Öffentlichkeit keine Chance haben wird, auf die Inhalte des Gesetzentwurfes Einfluss zu nehmen. „Die Regierung ist auf der einen Seite nicht daran interessiert, eine öffentliche Diskussion darüber zu haben, auf der anderen Seite hat der Staat alle Mittel, um die öffentliche Meinung zu ignorieren“, beklagt sie.

Die Kampagne für einen Alternativen Zivilen Dienst gab eine Analyse heraus und verglich darin verschiedene Modelle eines Alternativen Dienstes. „Wir sehen das in Moldawien existierende Modell des Alternativen Dienstes als erfolgreichstes in der Region und als das geeignetste für Länder an, deren Wirtschaft sich im Umbruch befindet“, erklärte Tonkacheva. Sie versicherte, auch wenn es nur wenig Chancen gäbe, Änderungen des Gesetzentwurfes einzubringen, werden sich dazu AktivistInnen der Kampagne an Parlamentarier wenden.

Im Juli 2010 entwarf eine Gruppe von nichtstaatlichen Organisationen einen Vorschlag für ein Gesetz zum Alternativdienst und präsentierte diesen öffentlich. Die Regierung hat bislang nicht darauf reagiert.3

Kann vorgeschlagener Alternativdienst akzeptiert werden?

Auf die Frage, ob sie einen entsprechend dem Gesetzentwurf geregelten Alternativdienst akzeptieren würden, äußerten drei Kriegsdienstverweigerer unabhängig voneinander ihre Zweifel. „Unter solchen Bedingungen würde ich das Gesetz nicht nutzen, sondern nach anderen Möglichkeiten suchen“, sagte Andrei Chernousov am 27. Januar. Im Mai 2012 war der aus Lida stammende Pazifist in eine psychiatrische Klinik eingeliefert worden, um festzustellen, ob seine Überzeugung, aufgrund derer er die Einberufung verweigerte, den „Normen einer gesunden Psyche“ entspreche.4

Der aus Minsk stammende messianische Jude Ivan Mikhailov sagte, wenn er mit dem Rekrutierungsbüro Probleme habe, wäre solch ein Gesetz hilfreich. „Es ist nicht so, dass ich es mag, aber angesichts fehlender Alternativen würde ich zivilen Dienst ableisten“, sagte er am 27. Januar. Er ergänzte, dass die finanzielle Frage und sein Familienstatus Einfluss bei seiner Entscheidung habe. Mikhailov befand sich fast drei Monate im Gefängnis, bevor er im Mai 2010 freigesprochen wurde.5

Der Zeuge Jehova Aleksandr Belous, dem nach seiner religiösen Verweigerung durch das Rekrutierungsbüro ein Strafverfahren angedroht worden war, erklärte am 28. Januar, dass er die Ableistung des Alternativen Dienstes beantragen werde, um frei von Druck zu sein, den er mit jeder Einberufung seit nunmehr neun Jahren erfahre, weil „es keinen anderen Weg gibt“.

Ivan Mikhailov, Dmity Smyk und Yevhen Ykovenko – alle wurden seit Ende 2009 wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung verurteilt – hatten im Juni 2010 unabhängig voneinander erklärt, dass sie ein Alternativdienstgesetz wünschen, das einen vollständig zivilen Dienst vorsehe und keinen Strafcharakter habe. Sie erklärten auch, dass ein wirklicher alternativer Dienst offen für alle Kriegsdienstverweigerer sein sollte, ob sie religiös seien oder nicht.

„Absichtlich“ ein wenig attraktiver Alternativer Dienst?

„Ich bin mir sicher, dass das Gesetz so gemacht ist, dass es für junge Menschen wenig attraktiv ist. Und das geschah mit Absicht“, betonte Tonkacheva vom Zentrum für Rechtsentwicklung. Der Leiter der Zeugen Jehovas, Pavel Yadlovsky, gibt sich vorsichtig, ob er glaube, dass das Gesetz für Zeugen Jehovas akzeptabel sei. „Die Praxis des Gesetzes wird zeigen, ob es annehmbar ist oder nicht“ sagte er am 20. Januar in Minsk. Yadlovski betont, dass „es das Recht jeder Person ist, zu wählen, ob sie einen Alternativdienst ohne diskriminierende Bedingungen leisten oder ins Gefängnis gehen wird.“ Aber er sieht den dem Parlament vorgelegten Entwurf als Fortschritt an. „Der Staat selbst sollte entscheiden, wann es Zeit für die Einführung eines Alternativen Dienstes ist. Wir sollten ihn besser nicht drängen“, führt er philosophisch aus. Er merkt auch an, dass die Rekrutierungsbüros gegenwärtig gegenüber religiösen Kriegsdienstverweigerern Zugeständnisse machen. „Wir übergaben letztes Jahr über 50 Empfehlungen und bestätigten damit die Religionszugehörigkeit der Antragsteller. Bis jetzt wurden uns keine Probleme bekannt.“

Im Gegensatz dazu bemerkte Chernousov, dass weder er noch seine Freunde, die die gleichen pazifistischen Ansichten teilen, Verständnis von den Rekrutierungsbüros erhielten. „Da wir die gleichen Probleme mit den Rekrutierungsbüros haben, suchen wir nach einem Trick, um die Ableistung des Militärdienstes zu vermeiden“, bekannte er.

Da es kein Gesetz zum Alternativdienst gibt, wird den Kriegsdienstverweigerern als Alternative ein Dienst in einer Transport- oder Baudivision angeboten und von ihnen kein Eid abverlangt. Mikhailov, Belous und Chernousov hatten unabhängig voneinander erklärt, dass sie solch einen Dienst unannehmbar finden. „Es ist nicht nur der Eid, in einer Transport- oder einer Baudivision ist es Pflicht, eine militärische Uniform zu tragen, was in direktem Bezug zum Militär steht“, sagte Chernousov. Belous erklärte seine Bereitschaft, bei der Eisenbahn oder im Baubereich zu arbeiten, aber nur, wenn die Arbeit außerhalb der militärischen Strukturen stattfindet.

20 Jahre Warten

Seit fast 20 Jahren können junge Männer nicht ihr Verfassungsrecht für eine Alternative zum Militärdienst wahrnehmen. Artikel 57 der weißrussischen Verfassung von 1994 besagt: „Die Verteidigung der Republik Weißrussland ist eine Verpflichtung und eine heilige Pflicht für jeden Bürger der Republik Weißrusslands. Das Verfahren zur Ableistung des Militärdienstes und die Grundlagen und die Bedingungen für Ausnahmen von der Ableistung des Militärdienstes oder der Ersatz durch eine Alternative werden durch Gesetz geregelt.“ Dennoch wurden bislang keine gesetzlichen Regelungen für einen alternativen zivilen Dienst eingeführt.

Infolgedessen kann ein Wehrpflichtiger, der sich auf sein Verfassungsrecht für einen Alternativdienst beruft, nach Artikel 435 Absatz 1 des Strafgesetzbuches wegen Militärdienstentziehung angeklagt und somit zu einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden.

Den ersten Versuch, ein Gesetz zum Alternativdienst zu verabschieden, gab es 1992, als ein Entwurf die erste Lesung im Parlament passierte, aber dann fallengelassen wurde. Ein ähnlicher Versuch scheiterte 2004, als sich das Verteidigungsministerium weigerte, ihn zu genehmigen.

Trotz zweier Urteile des Verfassungsgerichtes gab es in dieser Frage wenig Fortschritte. Mit einer Entscheidung vom 26. Mai 2000 (R-98/2000) betonte das Verfassungsgericht, dass das Fehlen einer gesetzlichen Regelung Ursache für Konflikte zwischen einigen Bürgern und dem Staat ist, der die ihnen von der Verfassung garantierten Rechte ignoriert. Es rief auf, „dringend“ eine gesetzliche Regelung für einen Alternativen Dienst zu verabschieden.6

Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Pyotr Miklashevich, unterstützte am 15. März 2013 die Verabschiedung eines Gesetzes zum Alternativdienst auf einer online-Pressekonferenz mit der Nachrichtenagentur Belta. Damit wiederholte er einen Aufruf, den er kurz vor der Inhaftierung eines Kriegsdienstverweigerers im Januar 2010 gemacht hatte.7

2009, so die Kampagne für einen Alternativen Zivilen Dienst, wurden 25 Anträge für einen Alternativdienst gestellt. Fünf davon wurden nicht beantwortet. „Die Chancen zur Annahme des Gesetzes eröffnete sich, nachdem viele Anträge auf einen Alternativdienst gestellt wurden“, so Tonkacheva vom Zentrum für Rechtsentwicklung.

Im Februar 2010 ordnete Präsident Aleksandr Lukashenko den Sekretär des Sicherheitsrates, Leonid Maltsev, an, einen Entwurf für einen Alternativdienst vorzulegen. „Es gibt eine Alternative zum Militärdienst“, sagte Maltsev damals gegenüber dem staatlichen Fernsehsender ONT. Es ist möglich, in militärischen Einrichtungen eine Grundausbildung von weniger als sechs Monaten zu erhalten. Aber es gibt noch eine andere Kategorie: Ungefähr 50-60 junge Männer bei jeder Einberufung, die aus sogenannten religiösen Gründen keine Waffe berühren wollen.“

Ein Entwurf für einen Alternativen Dienst war Teil des Gesetzgebungsprogramms 2010, wurde aber bald ohne weitere Erklärung gestrichen.8

Im Juli 2010 entwarf eine Gruppe von nichtstaatlichen Organisationen einen Vorschlag für ein Gesetz zum Alternativdienst und präsentierte diesen öffentlich. Die Regierung hat bislang nicht darauf reagiert.9

Im Februar 2012 begann der Rat zu Rechts- und Justizfragen unter dem Präsidenten mit einem Gesetzgebungsverfahren für einen vollen zivilen alternativen Dienst. Der Rat setzt sich aus Vertretern von Gerichten, dem Büro des Staatsanwaltes, Anwälten und Professoren zusammen.

Für viele Jahre wurde der Gesetzentwurf vom Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit behandelt und nur für den internen Gebrauch zugelassen, womit er der Öffentlichkeit nicht vorlag, um ihn zu diskutieren und Kritik vorzubringen.10

Das Recht zur Kriegsdienstverweigerung ist Teil des Menschenrechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, wie in Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte dargelegt, den Weißrussland 1976 ratifizierte. Das wird durch das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen klargestellt in der Allgemeinen Anmerkung 22 zu Artikel 18. Entscheidungen zu internationalen Menschenrechten haben dies wiederholt unterstrichen.11

Fußnoten

1 siehe F18News vom 10. Januar 2013, www.connection-ev.org/article-1847

2 siehe F18News vom 4. Mai 2012, www.forum18.org/archive.php?article_id=1697

3 siehe F18News vom 30. Juli 2010, www.forum18.org/Archive.php?article_id=1472

4 siehe F18News vom 4. Mai 2012 aaO

5 siehe F18News vom 28. Juni 2010, www.forum18.org/archive.php?article_id=1461

6 siehe F18News vom 10. Januar 2013, aaO

7 siehe F18News vom 1. Februar 2010, www.forum18.org/archive.php?article_id=1402

8 siehe F18News vom 18. Januar 2010, www.forum18.org/archive.php?article_id=1396

9 siehe F18News vom 30. Juli 2010, aaO

10 siehe F18News vom 4. Mai 2012, aaO

11 siehe den persönlichen Kommentar von Derek Brett von Conscience and Peace Tax International zu Kriegsdienstverweigerung und Internationales Recht unter www.forum18.org/Archive.php?article_id=1597

Olga Glace, Forum 18 News Service: Belarus: Long-awaited Alternative Service Law abandoned?. 3. Februar 2014. Auszüge. Übersetzung: rf. Quelle: www.forum18.org/archive.php?article_id=1923. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Mai 2014.

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