Finnland: 173 Tage Hausarrest gegen Kriegsdienstverweigerer Henri Sulku

Bitte um Protestschreiben

von DFG-VK Hessen

(08.10.2014) Der finnische Kriegsdienstverweigerer Henri Sulku hat am Montag, dem 6. Oktober 2014 eine Hausarreststrafe von 173 Tagen angetreten. Er war am 24. Juni vom Bezirksgericht von Ost-Uusimaa wegen Verweigerung des Zivildienstes verurteilt worden.

Die DFG-VK Hessen fordert die Aufhebung der Bestrafung von Henri Sulku und das Ende aller Haftstrafen gegen Kriegsdienstverweigerer. Bitte protestieren Sie bei finnischen Behörden. Eine Protest-E-Mail kann verschickt werden über www.wri-irg.org/node/23741

Zum Hintergrund

Finnland, Gastland der Frankfurter Buchmesse 2014, ist eines der wenigen Länder der Europäischen Union, in denen immer noch junge Männer zum Kriegsdienst gezwungen werden und wo Kriegsdienstverweigerer verfolgt und inhaftiert werden.

Henri ist ein überzeugter Antimilitarist: "Der militaristische, hierarchische und machistische Militärdienst widerspricht moralisch und politisch vollkommen meiner eigenen Überzeugung. Deswegen halte ich die Verweigerung jeglichen Zwangs zum Kriegsdienst für die einzig mögliche Option für mich," sagte er bei seinem Prozess.

In Finnland ist seit November 2011 Hausarrest für totale Kriegsdienstverweigerer möglich. Der Gefangene muss eine elektronische Fußfessel tragen und ihm wird erlaubt, während der Strafzeit außerhalb der Wohnung zu arbeiten oder zu studieren, aber er muss abgesehen davon zu Hause bleiben. Seit 2011 werden pro Jahr etwa 40-50 junge Männer in Finnland zu Hausarrest verurteilt, weil sie sich der Rekrutierung verweigern. Diese Zahl ist in jüngster Zeit gestiegen. Obwohl immer mehr junge Männer vom Zwang zum Kriegsdienst freigestellt werden, weil das Militär sie nicht mehr braucht, bestraft der finnische Staat immer noch diejenigen, die verweigern.

Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat wiederholt, zuletzt im vergangenen Jahr, den Ersatzdienst in Finnland kritisiert, der doppelt so lang ist wie der Militärdienst und deshalb als Dienst mit Strafcharakter eingestuft wird. Im Juli 2013 forderte der Menschenrechtsausschuss Finnland ausdrücklich auf, die Privilegien, die den Zeugen Jehovas zugestanden werden, auch auf andere Verweigerer auszudehnen.

DFG-VK Hessen: eMail vom 8. Oktober 2014 auf Grundlage von Informationen der War Resisters' International vom gleichen Tag. . Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe November 2014.

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