Türkei: Auf Antrag des Generalstabs wurde eine Ermittlung gegen askeregitmeyin.com eingeleitet

von Verein für Kriegsdienstverweigerung

(30.03.2015) Auf Antrag des Generalstabs hat der Generalstaatsanwalt von Ankara gegen die Website www.askeregitmeyin.com (“Geht nicht zum Militär”) eine Ermittlung wegen “Distanzierung des Volkes vom Militär” eingeleitet. Der Leiter der Website, Kriegsdienstverweigerer und Anwalt Mehmet Ali Başaran wurde für eine Aussage der Staatsanwaltschaft von Bakırköy vorgeladen.

Am 13. Mai 2013 hatten sich etwa 30 Teilnehmer mit unterschiedlichem ideologischen Hintergrund vor dem Justizpalast von Çağlayan / İstanbul versammelt, wo sie in eigenen Sätzen, die alle mit den Worten „Geht nicht zum Militär, weil...“ anfingen, die Forderung zur Aufhebung der Wehrpflicht und von Art. 318 des Strafgesetzbuches unterstützten. Die Kampagne wurde vier Monate lang fortgeführt. Sätze von insgesamt 381 Personen wurden schließlich in einem Buch veröffentlicht.

Die Initiative begründete ihren Widerspruch zur Wehrpflicht wie folgt:

„Art. 318 des Türkischen Strafgesetzbuches ist genau wie Art. 301 (Beleidigung der türkischen Nation) ein Hindernis für die Meinungsfreiheit. Art. 318 behauptet, es gäbe eine Straftat namens 'Distanzierung des Volkes vom Militär'. So eine Straftat kann es nicht geben. Wir akzeptieren diese Straftat nicht. Falls wir doch schuldig sein sollten, weil wir unsere Gefühle und Gedanken zu dieser schwerwiegenden Zumutung äußern: So sei es. Wir sind hier, um diese Straftat zu begehen. Wir sind zivil und wir sind ungehorsam. Wir alle werden unsere individuelle Meinung zur Wehrpflicht der Öffentlichkeit mitteilen.“

Vicdani Ret Derneği: Genelkurmay şikayetçi oldu, askeregitmeyin.com sitesine soruşturma açıldı. 30.3.2015. Quelle: http://vicdaniret.org/genelkurmay-sikayetci-oldu-askeregitmeyin-com-sitesine-sorusturma-acildi/

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