"Schwere Menschenrechtsverletzungen im Südosten der Türkei"
(14.06.2016) Guten Morgen und Willkommen. Vielen Dank für Ihre Teilnahme. Ich will mich auch beim Internationalen Versöhnungsbund (IFOR) bedanken, der uns eingeladen und es ermöglicht hat hier zu sprechen. Mit Ihrer Erlaubnis will ich mich zuletzt bei Seid bin Ra’ad Seid Al-Hussein, dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte, bedanken, der bei der Eröffnungsrede der 32. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats die schweren Menschenrechtsverletzungen im Südosten der Türkei zur Sprache gebracht hat.
Es war interessant zu beobachten, dass die türkische Regierungsdelegation, im Kontrast zu den wichtigen Anmerkungen des Hochkommissars, ein rosarotes Bild zeichnete. Noch interessanter war es, dass die Regierungsdelegation all diejenigen als Handlanger des Terrorismus beschuldigte, die von Menschenrechtsverletzungen in der Türkei berichten. Als einer, der sich seit Jahren für Frieden und für die Verwirklichung der Menschenrechtsnormen in der Türkei einsetzt, muss ich leider sagen, dass ich die Meinung der türkischen Regierungsdelegation nicht teile. Aber ich will mit meiner abweichenden Meinung auch nicht zum Handlanger des Terrorismus werden. Daher werde ich meine Worte sehr vorsichtig wählen. Ja, mir ist bewusst, dass das eine Art Selbstzensur ist. Es ist für einen Menschenrechtsverteidiger, der unter allen Umständen verpflichtet ist, für die Wahrheit einzustehen, nicht angebracht, sich auf diese Weise zu zügeln. Ich muss gestehen, dass ich bei meiner Rückkehr in die Türkei keine Probleme mit den Autoritäten erleben will. Ich glaube, allein dies zeigt schon sehr deutlich, wie es um die Beachtung der Menschenrechte in der Türkei steht.
Vielleicht sind sie informiert: Die Türkei war am 23. und 24. Mai 2016 Gastgeber des 1. Humanitären Weltgipfels. Nach einer zweijährigen Vorbereitung von Seiten der UN haben sich 49 Länder an ihm beteiligt.
Heute stehen die Medien in der Türkei fast ausnahmslos unter Kontrolle der Regierung. Diese Medien haben den Humanitären Weltgipfel als einen Erfolg der Türkei und Indikator ihres internationalen Rufs dargestellt. Doch der Gipfel endete mit einem Skandal: Die Türkei war der einzige Teilnehmer, der die Abschlusserklärung nicht unterzeichnete.
Zusammengefasst werden in dieser Abschlusserklärung folgende Erkenntnisse bzgl. der Türkei wiedergegeben:
- Es ist besorgniserregend, dass bei bewaffneten Auseinandersetzungen die größten Verluste unter den Zivilisten verzeichnet werden.
- Die von bewaffneten Auseinandersetzungen betroffenen Zivilisten müssen eine Priorität der Völkergemeinschaft sein und unter allen Umständen geschützt werden.
- Alle bewaffneten Parteien, einschließlich nichtstaatlicher Gruppen, sind bedingungslos verpflichtet, internationales humanitäres Recht zu achten.
- Die Konfliktparteien müssen zwischen Zivilisten und bewaffneten/militärischen Gruppen unterscheiden.
- Angriffe auf Zivilisten und geschützte Orte wie Krankenhäuser oder kulturelle Stätten sind untersagt.
- Humanitärem Personal muss der ungehinderte Zugang zu allen Menschen in Not gewährleistet werden. Übergriffe gegenüber solchem Personal sind zu verhindern und ihre Sicherheit muss gewährleistet werden.
- Das Prinzip der medizinischen Neutralität muss aufrechterhalten werden. Allen Menschen in Not muss die Möglichkeit für unbeschränkten Zugang zu medizinischem Personal, Medizin und medizinischer Ausrüstung gegeben werden.
- Für Menschen, die aufgrund von Auseinandersetzungen vertrieben wurden, muss eine sichere und würdevolle Rückkehr gewährleistet werden.
Nun frage ich sie als Menschenrechtsverteidiger: Gibt es in dem, was ich gerade wiedergegeben habe, irgendetwas, was sie verwerflich oder inakzeptabel finden? Sie werden wohl höchstens der Meinung sein, dass die Forderungen nicht gut formuliert wurden oder unzureichend sind. Doch ich bin mir sicher, dass hier trotzdem die Mehrheit diesen Text unterzeichnen würde.
Falls wir alle einer Meinung sind, können wir unsere Frage an die türkische Regierungsdelegation richten: Warum hat die Türkei diese Abschlusserklärung nicht unterzeichnet? Fand sie etwa den Gipfel selbst heuchlerisch und wollte ihn bloßstellen? Oder wollte sie nicht auf frischer Tat ertappt werden? Ich weiß nicht, was sie dazu denken, aber ich meine, es ist das Letzere. Denn seit Juli 2015 hat die Türkei in ihrem Krieg gegen die PKK gegen sämtliche Richtlinien der Abschlusserklärung verstoßen.
Nun will ich in kurzen Stichpunkten auf diese Verstöße eingehen. Doch ich werde wieder vorsichtig sein und mich der Bewertungen internationaler Menschenrechtsorganisationen bedienen.
- Die türkische Regierung hat in den Provinzen und Städten mit überwiegend kurdischer Bevölkerung ab dem 16. August 2015 eine mit Terrorbekämpfung begründete Sicherheitspolitik in Gang gesetzt, die die elementaren Rechte und Freiheiten in schwerster Weise verletzt. In diesem Rahmen wurden in sieben Provinzen und 22 zugehörigen Städten der Südosttürkei Ausgangssperren verhängt, die mancherorts monatelang ununterbrochen fortgeführt wurden. Diese Maßnahmen entbehren einer rechtlichen Grundlage und stehen im Widerspruch zu einer Mehrzahl von der Türkei unterzeichneter internationaler Dokumente.
- Laut Volkszählung von 2014 leben in den betroffenen Gebieten mindestens 1 Million 642 Tausend Menschen. Wir, die Menschenrechtsverteidiger der Türkei, sehen mit den Ausgangssperren den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt sowie einen Entzug der elementarsten Rechte auf Leben und Gesundheit und somit einen Verstoß gegen das „Verbot von Folter und Misshandlung“.
- So äußerte sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, am 14. April 2016: “Ich habe ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausgangssperren. Dieses Thema wird auch noch von der Venedig-Kommission, dem Türkischen Verfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte untersucht. Eine administrative Entscheidung, die mit einem Gesetz gerechtfertigt wird, in dem der Begriff der ‚Ausgangssperre‘ nicht einmal vorkommt, ist eine sehr schwache Grundlage für monatelang anhaltende und derart harsche Einschnitte in die elementaren Menschenrechte einer riesigen Bevölkerungsgruppe.“
- Das UN-Antifolterkomitee (UNCAT) veröffentlichte am 26.-27. April 2016 den 4. Periodischen Bericht zur Türkei. Entsprechend fiel auch die Empfehlung in den Abschlussbeobachtungen des Komitees vom 10.-11. Mai 2016 aus: „Es wird empfohlen, dass die Behauptungen, die staatlich auferlegten Ausgangssperren zu schwerem Leid der Betroffenen führen, indem sie den Zugang zu Nahrung und Gesundheitswesen verhindern, unverzüglich, unparteiisch und wirksam untersucht werden. Personen, die für derartige Misshandlungen verantwortlich sind, sollten Disziplinarstrafen erhalten oder vor Gericht gestellt werden.“
- Von den Ausgangssperren waren am schwersten die Zivilisten betroffen. Laut Daten der Türkischen Menschenrechtsstiftung (TIHV) sind während offiziell erklärter Ausgangssperren im Zeitraum vom 16. August 2015 bis zum 20. April 2016, mindestens 338 Zivilisten an Schauplätzen von bewaffneten Auseinandersetzungen ums Leben gekommen. 78 davon sind Kinder, 69 sind Frauen und 30 sind älter als 60. Türkische Nichtregierungsorganisationen führen diese Todesfälle auf das von Sicherheitskräften eröffnete Feuer zurück. Leider wurden bisher keine unbestreitbar unabhängigen und transparenten Ermittlungen zur Klärung der zivilen Todesfälle eingeleitet.
- Nicht nur Todesfälle von Zivilisten, sondern jegliche Todesfälle infolge von bewaffneten Auseinandersetzungen müssen ermittelt werden, denn es gibt ernstzunehmende Vorwürfe von außergerichtlichen Hinrichtungen. So hat auch der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Seid bin Ra’ad Seid Al-Hussein am 10. Mai 2016 vermerkt, er habe in den letzten Monaten eine Reihe von besorgniserregenden Berichten über Menschenrechtsverletzungen von Seiten der Türkischen Streitkräfte und der Sicherheitskräfte erhalten und fuhr fort: „Doch der eindringlichste Vorwurf der aus diesen Berichten hervorgeht ist die Behauptung, dass Sicherheitskräfte über 100 Menschen, die in drei Kellern Zuflucht genommen hatten, umstellt und lebendig verbrannt haben.“ Der Hochkommissar hat zur Aufklärung des Vorfalls eine unabhängige Ermittlung gefordert.
- Autopsien von Personen, die in bewaffneten Auseinandersetzungen umgekommen sind, sind nicht oder regelwidrig durchgeführt worden. Die Leichname werden den Familien nicht ausgehändigt oder auch ohne Identifikation von staatlichen Behörden beerdigt. Recherchen der TIHV ergaben, dass in Cizre mindestens 78 und in Idil mindestens 15 Beerdigungen ohne Identifikation der Leichname stattgefunden haben. Nicht nur Nichtregierungsorganisationen der Türkei sind über diesen Umstand besorgt. Das UN-Antifolterkomitee (UNCAT) hat in den oben genannten Abschlussbeobachtungen seine Besorgnis zu Berichten geäußert, laut denen Leichname von Personen, die in bewaffneten Auseinandersetzungen mit den Türkischen Sicherheitskräften umkamen, ihren Familien nicht ausgehändigt werden. Diese Praxis sei ein Hindernis für Ermittlungen zur Feststellung der Todesursachen.
- Es kommt zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen. Aussagen über Folter und Misshandlung unter Polizeigewahrsam in und außerhalb der Haftzentren nehmen zu. Mit Ihrer Erlaubnis enthalte ich mich als Mitarbeiter einer spezialisierten NICHTREGIERUNGSORGANISATION, die seit 26 Jahren medizinische Behandlung und Rehabilitation für Gefolterte ermöglicht, und überlasse das Wort wieder dem UNCAT. Das Komitee äußert seine Besorgnis aufgrund zahlreicher zuverlässiger Berichte über Folter und Misshandlungen von festgenommen Menschen durch die Türkischen Sicherheitskräfte. Es fordert unverzügliche, weitreichende und unparteiische Ermittlungen.
- Während der Auseinandersetzungen haben die Sicherheitskräfte auch zivile Wohnungen, Krankenhäuser, Schulen und unter Schutz stehende kulturelle Stätten angegriffen. Ich persönlich befand mich als Beobachter und zur Dokumentation nach Beendigung der Ausgangssperre in Cizre und sah, dass viele Häuser zerstört und ausgeplündert worden sind, Schulen und Krankenhäuser in Stützpunkte der Sicherheitskräfte umgewandelt worden waren und sogar eine Privatklinik abgebrannt worden ist.
- Es war auch für medizinisches Personal nicht möglich, die Betroffenen ungehindert zu erreichen und zu versorgen. Das Prinzip der medizinischen Unparteilichkeit wurde missachtet, medizinisches Personal wurde angegriffen. Das Recht der Zivilisten auf Zugang zu medizinischer Versorgung wurde missachtet. Die TIHV nimmt an, dass mindestens 76 der Zivilisten, zu deren Todesumständen Informationen erlangt werden konnten, aufgrund des Entzuges des Zugangs zu medizinischer Versorgung umgekommen sind.
- Eine sichere und würdevolle Rückkehr der aufgrund der Auseinandersetzungen vertriebenen Menschen kann nicht gewährleistet werden, denn meist gibt es die Häuser nicht mehr, in die zurückgekehrt werden soll. Ich verweise erneut auf Seid bin Ra’ad Seid Al-Hussein, um das Ausmaß der Zerstörung deutlich zu machen. Der geehrte Hochkommissar hat in seinem Bericht von vorgestern offen erklärt, sie hätten die durch schwere Waffen zustande gekommene Zerstörung über Satellitenaufzeichnungen feststellen können.
Eigentlich gibt es noch zahlreiche Berichte und Vorwürfe zu den verursachten Menschenrechtsverletzungen, die ich hier anführen könnte. Doch leider fehlt uns dazu die Zeit. Doch die Ernsthaftigkeit dieser Unterstellungen ist offensichtlich. Ich denke, die türkische Regierung ist verpflichtet, all diese Vorwürfe aufzuklären. Daher beende ich meinen Beitrag mit der Aufforderung an die türkische Regierung, unverzüglich den Delegationen des UN-Menschenrechtsrates, des Europarates, des Europaparlaments und anderer internationaler Organe die Möglichkeit zu geben, die Region zu begutachten. Selbstverständlich rufe ich auch die internationale Öffentlichkeit zu mehr Sensibilität auf. Ich bedanke mich für Ihre Geduld und Ihr Interesse.
Coşkun Üsterci, Vorstandsmitglied in der Türkischen Menschenrechtsstiftung (TİHV): Redebeitrag vom 14.06.2016 in Genf. Übersetzung: omü
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