Griechenland: Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Deutlicher Handlungsbedarf für Gesetzesreformen zur Kriegsdienstverweigerung
(14.12.2016) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sprach sich in einem Urteil zugunsten von Leonidas Papavasilakis aus, der als Kriegsdienstverweigerer von der griechischen Regierung nicht anerkannt worden ist. Das Urteil der Kammer erging am 15. September 2016.
Das Gericht stellte fest, dass die Behörden den Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) verletzt haben.
Der Präsident des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO), Friedhelm Schneider, erklärte dazu: „In nicht einmal einem Jahr haben drei verschiedene internationale Menschenrechtsinstitutionen ernsthafte Menschenrechtsverletzungen von Kriegsdienstverweigerern in Griechenland aufgezeigt. Das zeigt deutlich den dringenden Bedarf von Gesetzesreformen zur Kriegsdienstverweigerung in Griechenland, um die Gesetzgebung in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsgesetzen und -standards zu bringen.“ (...mehr)
In Griechenland entscheidet eine Kammer über Anträge von Kriegsdienstverweigerern, die vor allem aus Angehörigen der Armee besteht. Die letzte Entscheidung unterliegt dem Minister für „Verteidigung“. Das Gericht stellte fest, dass dies noch nicht einmal den nationalen Gesetzen Griechenlands entspreche.
EGMR-Pressemitteilung unter: http://hudoc.echr.coe.int/app/conversion/pdf
EBCO-Pressemitteilung unter: http://ebco-beoc.org/node/408
War Resisters’ International: Greece - ECHR judgement highlighting the urgent need for legislative reform on conscientious objection. 14. Dezember 2016. Übersetzung: rf. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe April 2017.
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