Rundbrief »KDV im Krieg« - November 2017

Rundbrief »KDV im Krieg« - November 2017

Turkmenistan: 2016 wurden sechs Kriegsdienstverweigerer verurteilt

von Felix Corley, Forum 18

(03.10.2016) Von sechs Kriegsdienstverweigerern – alle Zeugen Jehovahs – ist bekannt, dass sie 2016 wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung in Turkmenistan angeklagt und verurteilt worden sind. Fünf erhielten eine zweijährige Bewährungsstrafe. Der sechste erhielt eine Strafe von einem Jahr Arbeitsdienst. Alle sechs jungen Männer wurden nach Artikel 219 Absatz 1 des Strafgesetzbuches angeklagt, das die Verweigerung der Ableistung des Militärdienstes mit bis zu zwei Jahren Haft oder zwei Jahren Arbeitsdienst bestraft.

Derzeit ist kein Fall eines Kriegsdienstverweigerers bekannt, der inhaftiert ist. Über viele Jahre hinweg wurden junge Männer der Zeugen Jehovahs üblicherweise angeklagt, weil sie aus religiösen Gründen den Kriegsdienst verweigern. Nur einige wurden in früheren Jahren nicht zu Haftstrafen verurteilt. Die meisten waren in Haft. Der letzte bekannte Fall ist der von Ruslan Narkuliyev, der aufgrund einer Amnestie im Februar 2015 freigelassen wurde.1 Fünf Fälle von Zeugen Jehovahs sind 2014 und 2015 bekannt geworden, die wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung zu Arbeitsdiensten verurteilt wurden.2

Turkmenistan ignoriert Empfehlungen der OSZE und des UN-Menschenrechtskomitees, die Kriegsdienstverweigerung zu verankern. Die OSZE forderte dies zuletzt im Rahmen der Verfassungsänderung ein.

Keine Kriegsdienstverweigerung, kein Alternativer Dienst

Turkmenistan bietet keine Alternative zur Ableistung der Wehrpflicht im Militärdienst an. Artikel 58 der neuen Verfassung beschreibt die Verteidigung als „heilige Pflicht“ für jeden und legt fest, dass der Militärdienst für Männer verpflichtend ist. Der Militärdienst dauert zwei Jahre, den Männer zwischen 18 und 27 Jahren abzuleisten haben. Nach Berichten wurde 2013 ein Entwurf zu einem Alternativdienstgesetz vorgelegt, aber Regierungsvertreter konnten Forum 18 nicht sagen, wann und ob das Gesetz verabschiedet werden wird.3

Kein Kommentar

Kein Regierungsvertreter war darauf vorbereitet, mit Forum 18 über die Fragen zu diskutieren, warum junge Männer weiter wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung aus religiösen Gründen verurteilt werden und warum Turkmenistan Aufrufe der Vereinten Nationen (UN) und der OZSE ignorierte, eine zivile Alternative zum verpflichtenden Militärdienst einzuführen.

Nach der üblichen Antwort, verweigerte Pirnazar Hudainazarov, Vorsitzender des parlamentarischen Rechtsausschusses jede Diskussion. „Rufen Sie mich nicht hier an“, sagte er am 3. Oktober aus Ashgabat. „Klingeln Sie beim Außenministerium an“. Dann legte er auf.

Anrufe beim Außenministerium blieben am 3. Oktober unbeantwortet. Es war Forum 18 nicht möglich, Shemshat Atajanova zu erreichen, Leiterin des regierungsnahen Turkmenischen Instituts für Demokratie und Menschenrechte. Ein Kollege verweigerte, Forum 18 durchzustellen und war auch nicht bereit, irgendeine Frage zu beantworten.

Dashoguz: Zwei Jahre Haft auf Bewährung

Der Zeuge Jehovah Sanjarbek Saburov aus der im Norden gelegenen Stadt Dashoguz verweigerte während der Einberufung im Frühling 2016. Am 17. Juli wurde er in Untersuchungshaft genommen. Dagegen wurde bei der Verwaltung des Präsidenten, der Generalstaatsanwaltschaft, dem Innenministerium und dem Turkmenischen Institut für Demokratie und Menschenrechte Beschwerde eingelegt. Am 10. August 2016 erging eine Antwort durch die Staatsanwaltschaft des Bezirks Dashoguz. Sie würden seine Beschwerde weiterleiten an die Staatsanwaltschaft der Stadt Dashoguz.

Am 9. August 2016 wurde Saburov nach Artikel 219 Absatz 1 angeklagt und zu einer Haft von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er wurde zugleich nach mehr als drei Wochen Untersuchungshaft freigelassen.

Seydi: Zwei Jahre Haft auf Bewährung

Der Zeuge Jehovah Artur Yangibayev aus Seydi in der östlichen Region Lebap verweigerte die Ableistung des Militärdienstes während der Einberufungen im Frühjahr 2016. Am 2. und 11. Mai 2016 sandte er eine Petition an das Rekrutierungsbüro und legte seine Gründe für die Kriegsdienstverweigerung dar.

Am 16. Juni kamen zwei Vertreter des Rekrutierungsbüros, begleitet von der lokalen Polizei, zu ihm nach Hause und nahmen ihn zur Staatsanwaltschaft mit. Er wurde mit 15 Jahren Haft bedroht. „Die Beamten übten großen psychischen Druck aus und zwangen ihn, einen Brief zu schreiben, in dem er seine vorherige Petition zur Ableistung eines Alternativen Dienstes als Kriegsdienstverweigerer zurücknimmt“, sagten Zeugen Jehovahs gegenüber Forum 18. Gegen die Behandlung von Yangibayev wurde Beschwerde bei der Verwaltung des Präsidenten und der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt.

Yangibayev wurde nach Artikel 219 Absatz 1 des Strafgesetzbuches angeklagt. Am 8. August 2016 wurde er in Untersuchungshaft genommen. Am 30. August wurde er zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Zugleich wurde er nach mehr als drei Wochen aus der Untersuchungshaft entlassen.

Ashgabad: Vier Verurteilungen in 2016

Aus Ashgabad sind vier Fälle von Zeugen Jehovahs bekannt geworden, die 2016 nach Artikel 219 Absatz 1 wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung angeklagt wurden. Dayanch Jumayev wurde im Februar zu einem Jahr Arbeitsdienst verurteilt. Unter Auflagen kann er zu Hause leben, ein Fünftel seines Einkommens wird beschlagnahmt.4

Drei weiteren wurden zwischen Februar und August 2016 verurteilt. Merdan Ochanov, Konstantin Sivkov und Ruslan Rahmetulov erhielten jeweils eine zweijährige Bewährungsstrafe. Eine Sprecherin des Präsidenten des Stadtgerichtes Ashgabad weigerte sich, Auskunft darüber zu geben, ob einer von den vier Berufung eingelegt hat. „Wir geben am Telefon keine Auskünfte“, sagte sie, bevor sie auflegte.

Weitere Feststellungen der Vereinten Nationen zu Turkmenistan

Das UN-Menschenrechtskomitee hat festgestellt, dass Turkmenistan die Rechte von fünf weiteren Kriegsdienstverweigerern – alle Zeugen Jehovahs – nach dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte verletzt hat. Die fünf Entscheidungen, die am 15. und 16. Juli 2016 ergingen, lassen die Zahl solcher Feststellungen zu Turkmenistan durch das Komitee auf neun ansteigen.

In den Entscheidungen im Juli stellte das Komitee Verletzungen bei Navruz Nasyrlayev, Matkarim Aminov, Dovran Matyakubov und Shadurdy Uchetov fest, die alle eine Haftstrafe verbüßten, wie auch bei Akmurad Nurjanov , der eine Bewährungsstrafe erhalten hatte. Alle fünf hatten ihre Beschwerden am 7. September 2012 beim UN-Menschenrechtskomitee eingereicht.

Zuvor, im März und Oktober 2015 hatte das UN-Menschenrechtskomitee bereits festgestellt, dass Turkmenistan die Rechte von vier Kriegsdienstverweigerern – ebenfalls Zeugen Jehovahs – verletzt hatte, weil sie wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung inhaftiert wurden. Das Komitee stellte auch fest, dass Schläge und andere Misshandlungen, wie das mehrmalige Stoßen eines Kopfes gegen eine Mauer, von Zafar Abdullayev, Mahmud Hudaybergenov, Ahmet Hudaybergenov und Sunnet Japparov Folter ist und die Regierung Entschädigungen zu zahlen hat.5

In allen neun Entscheidungen hält das Komitee die Verurteilungen und Strafen wegen Kriegsdienstverweigerung für einen Verstoß gegen die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, wie sie in Artikel 1 Absatz 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte dargelegt ist. In allen Fällen stellte das Komitee zudem fest, dass die Behandlung der Betroffenen durch die Behörden den Artikel 7 des Paktes verletzt habe, der garantiert, dass „niemand der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen werden darf“.

Ergänzend dazu stellt das Komitee fest, dass das, was die Zeugen Jehovahs als „bedauerliche Lebensbedingungen“ beschreiben, das Recht der Inhaftierten nach Artikel 10 des Paktes verletzt, „menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde behandelt zu werden“. Bislang, so die Zeugen Jehovahs gegenüber Forum 18, hat Turkmenistan die Beschlüsse des Komitees nicht umgesetzt.

Das UN-Menschenrechtskomitee behandelt fünf weitere Fälle von Kriegsdienstverweigerern – alle Zeugen Jehovahs – die inhaftiert waren: Akmurat Egendurdiev, Arslan Dovletov, Juma Nazarov, Yadgarbek Sharipov und Atamurat Suvkhanov. Auf eine Entscheidung wartet auch der Kriegsdienstverweigerer und Zeuge Jehovah Danatar Durdyyev, der eine Geldstrafe erhielt. Die Beschwerden wurden 2012 und 2013 eingereicht.6

UN-Menschenrechtskomitee fragt nach

Auf der Sitzung im Juli 2016 verabschiedete das UN-Menschenrechtkomitee eine Liste von Themen, die zum Bericht zu Turkmenistan in Betracht gezogen werden sollen (CCPR/C/TKM/Q/2). Die Überprüfung wird im März 2017 erfolgen.

Auf der Liste der Themen erinnert das Komitee die turkmenische Regierung daran, dass sie bereits 2012 dazu aufgerufen worden ist, einen zivilen alternativen Dienst einzuführen (CCPR/C/TKM/CO/1). Der Regierung wird mitgeteilt: „Bitte zeigen Sie auf, welche Schritte sie unternommen haben, um (a) die relevante Gesetzgebung zu ändern, damit das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anerkannt und ein alternativer ziviler Dienst eingerichtet wird; und um (b) alle Strafverfahren gegen Personen einzustellen, die den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigern sowie die Personen freizulassen, die derzeit wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung in Haft sind“.

Neue Verfassung ignoriert Rechtsgutachten der OSZE

Präsident Berdymukhamedov unterzeichnete am 14. September 2016 die neue Verfassung. Mit ihr werden Empfehlungen eines im Juli 2016 vorgelegten Rechtsgutachtens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ignoriert. Neben anderen Bedenken zu Menschenrechten und Religionsfreiheit empfiehlt das Gutachten, dass die Verfassung ausdrücklich das Recht garantieren solle, sich für einen alternativen Dienst statt des Militärdienstes entscheiden zu können.

Artikel 58 der Verfassung legt dar: „Die Verteidigung von Turkmenistan ist heilige Pflicht aller Bürger. Für männliche Bürger Turkmenistans gilt die allgemeine Wehrpflicht.“ Der Wortlaut entspricht dem Artikel 38 der zuvor gültigen Verfassung. Die Empfehlungen der OSZE zum Verfassungsentwurf waren am 1. September 2016 veröffentlicht worden.7

Die OSZE empfiehlt Turkmenistan “in Artikel 58 des Verfassungsentwurfes eine Ausnahme zur Pflicht der Ableistung des Militärdienstes einzuführen, wenn solch ein Dienst nicht in Übereinstimmung mit der individuellen Religion oder Überzeugung steht (einschließlich einem Verweis zu möglichen unbewaffneten oder zivilen Alternativen)“.

Fußnoten

1 siehe F18News, 18. Februar 2015. www.forum18.org/archive.php?article_id=2039

2 siehe F18News, 5. Juli 2016. www.forum18.org/archive.php?article_id=2196

3 siehe F18News, 29. September 2014. www.forum18.org/archive.php?article_id=2002

4 siehe F18News, 5. Juli 2016. www.forum18.org/archive.php?article_id=2196

5 siehe F18News, 5. April 2016. www.forum18.org/archive.php?article_id=2164

6 siehe F18News, 5. Juli 2016. www.forum18.org/archive.php?article_id=2196

7 http://legislationline.org/download/action/download/id/6321/file/288_CONST-TKM_21Jul2016_en.pdf

Felix Corley, Forum 18: Turkmenistan: Six conscientious objectors sentenced in 2016.

3. Oktober 2016. www.forum18.org/archive.php?article_id=2220. Auszüge. Übersetzung: rf. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe November 2017

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