Kriegsdienstverweigerer brauchen Asyl
Connection e.V. zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung
(15.05.2017) „Kriegsdienstverweigerer und Deserteure brauchen Asyl“, so heute Franz Nadler vom Kriegsdienstverweigerungs-Netzwerk Connection e.V. „Die aktuellen Kriege zeigen, wie wichtig ein Schutz für all jene ist, die sich den Verbrechen entziehen.“
„Das Bundesamt für Migration und deutsche Gerichte versuchen hingegen, die Hürden für eine Anerkennung immer höher zu legen“, so ergänzte Rudi Friedrich von Connection e.V. „Das Urteil des OVG Münster, das einem syrischen Militärdienstentzieher vor wenigen Tagen Asyl versagte, ist dafür nur ein skandalöses Beispiel.“
Beispiel Syrien: Das OVG Münster hatte 4. Mai 2017 einem syrischen Militärdienstentzieher den Flüchtlingsstatus versagt, da „es keine Erkenntnisse gebe, dass rückkehrende Asylbewerber wegen des Umstandes, dass sie sich durch Flucht dem Wehrdienst entzogen haben, vom syrischen Staat als politische Gegner angesehen und verfolgt würden.“ Es gelte, die Wehrdienstentziehung als solche im Interesse der Aufrechterhaltung der militärischen Schlagkraft des syrischen Staates zu bekämpfen. Zudem drohe dem Kläger keine Verwicklung in völkerrechtswidrige Kriegshandlungen. (14 A 2023/16.A)
Beispiel Eritrea: Mehrere Entscheidungen von Verwaltungsgerichten nehmen inzwischen an, dass die Verfolgung von Frauen und Männern, die sich in Eritrea der Wehrpflicht entziehen, keine flüchtlingsrelevante Verfolgung darstellt. „Denn die Einberufung zum Wehrdienst und die Bestrafung einer gesetzwidrigen Verweigerung der Erfüllung der Wehrpflicht stellen grundsätzlich nicht Maßnahmen politischer Verfolgung dar.“ (VG Regensburg vom 27.10.2016 – RN 2 K 16 31289)
Beispiel USA: In einer Entscheidung zum US-Deserteur André Shepherd hat das VG München dargelegt, dass der „Kläger nicht hinreichend plausibel machen konnte, dass die Einheit, der er im April 2007 angehörte, bei einer Versetzung in den Irak mit hoher Wahrscheinlichkeit Kriegsverbrechen begehen würde.“ (16.11.2016 - M 25 K 15.31291)
Connection e.V. erklärte dazu heute: Frauen und Männer, die sich dem Kriegsdienst entziehen oder verweigern und daher Verfolgung in welcher Form auch immer zu befürchten haben, werden von den jeweiligen Staaten gerade wegen ihrer Entscheidung zur Verweigerung verfolgt. Entscheidend ist dabei nicht, welche Motive für ihre Tat vorliegen. Allein die Tat selbst wird als den Zielen staatlichen Handelns entgegen gerichtet angesehen. Zudem werden sie nicht nur vom Staat und Militär, sondern auch von der Gesellschaft als eine Gruppe von Personen angesehen, die sich der Kriegspolitik des Staates entgegenstellen.
Daraus folgt, dass sie allein schon vom Grundsatz her als soziale Gruppe im Sinne der Genfer Konvention anzusehen sind. Gestützt wird diese Auffassung auch vom UNHCR, das ausführt, dass auch Militärdienstentzieher oder Deserteure „eine soziale Gruppe sein können, da sie ein unabänderliches gemeinsames Merkmal aufweisen.“ (12.11.2014 - HCR/GIP/13/10/Corr. 1) Dies wird ihnen von den Gerichten regelmäßig abgesprochen.
„Deutsche Behörden und Gerichte argumentieren mit ihren Entscheidungen ganz im Sinne einer Vorrangstellung für das Militär, die den unbedingten Gehorsam auch ungeachtet der Verbrechen eines Krieges fordert“, erklärte heute Franz Nadler. Weiter führt er aus: „Es kann nicht sein, dass Schutz nur dann gewährt wird, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, an Kriegsverbrechen beteiligt zu werden. Für den Asylantragsteller ist es nicht entscheidend, wie oft dieses Risiko droht, sondern dass es überhaupt droht.“
„Zudem“ so betonte Rudi Friedrich, „folgen die Gerichte der Politik der Flüchtlingsabwehr. So wie die Politik versucht, die Außengrenzen der EU zu schließen, so sorgen Behörden und Gerichte im Inneren dafür, dass durch eine zunehmend restriktivere Handhabung der Genfer Flüchtlingskonvention die Rechte der Flüchtlinge außer Kraft gesetzt werden.“
Connection e.V. fordert heute zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass Kriegsdienstverweigerer und Deserteure Asyl erhalten und vor Rekrutierung und Kriegseinsatz geschützt werden.
Connection e.V.: Pressemitteilung vom 15. Mai 2017
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