Rundbrief »KDV im Krieg« - November 2017

Rundbrief »KDV im Krieg« - November 2017

Turkmenistan: Update zur Lage der Kriegsdienstverweigerer

(06.01.2017) Der Botschafter Atageldi Haljanov von der Ständigen Repäsentanz Turkmenistans für die Vereinten Nationen in Genf erklärte im November 2016 auf einer Konferenz des UN-Komitees gegen Folter: „Leider gibt es in unserer Gesellschaft Bürger, die ihre verfassungsmäßigen Pflichten gegenüber ihrem Heimatland verweigern.“ Er ergänzte, dass „verschiedene Maßnahmen durch eine Reihe von Organisationen ergriffen werden, unter ihnen Jugendorganisationen, lokale Behörden, Eltern, um ihnen ihre verfassungsmäßigen Rechte darzulegen.“ Das geschehe, bevor Personen vor Gericht gestellt werden, die den Militärdienst aus Gewissensgründen verweigern.
Männliche Zeugen Jehovas im wehrpflichtigen Alter, die keinen Militärdienst abgeleistet haben, können jederzeit verhaftet werden. Im Januar 2017 war uns niemand bekannt, der allein wegen Kriegsdienstverweigerung in Haft war. Aber es sind elf Kriegsdienstverweigerer bekannt geworden, die seit Oktober 2014 zu einem Arbeitsdienst zwischen einem und zwei Jahren verurteilt wurden. Sie leben unter Auflagen zu Hause, der Staat konfisziert 20% ihres Einkommens.

Forum 18: Turkmenistan - Religious Freedom Survey, 6. Januar 2017. Auszüge. Übersetzung: rf. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe November 2017

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