Ukraine: Militärdienstentziehung und Desertion sowie strafrechtliche Folgen
(18.11.2017) Nach Schätzungen haben sich Hunderttausende den Einberufungen entzogen, sind im Land untergetaucht oder in Nachbarländer geflohen.1
Militärdienstentziehung bzw. Vermeidung der Mobilisierung kann nach den Artikeln 335 und 336 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren Haft verfolgt werden.2 Die Staatsanwaltschaft der Ukraine gibt an, dass 16.000 Verfahren wegen Desertion eröffnet worden seien.3 Im Februar 2016 gab das ukrainische Verteidigungsministerium an, es seien 26.800 Verfahren wegen Militärdienstentziehung eröffnet worden.4
Am 5. Februar 2015 verabschiedete das ukrainische Parlament ein Gesetz, das neue Vorgehensweisen der Armee bei Ungehorsam, Widerstand, Unbotmäßigkeit gegenüber dem Kommandeur, Anwendung von Gewalt und Aufgabe einer Kampfstellung definiert. Darin heißt es: „In einer Kampfsituation kann der Kommandeur Waffen benutzen oder den Untergebenen Anordnungen zum Waffengebrauch erteilen, wenn kein anderer Weg vorhanden ist, das Vergehen zu beenden.“5 Damit wird, so die Agentur Newsweek in ihrem Bericht, „den Kommandeuren gestattet, in den bewaffneten Streitkräften auf Deserteure oder Befehlsverweigerer zu schießen.“6
Fußnoten
1 Roger Annis: Ukrainer stimmen mit den Füßen ab. 12. August 2015. www.connection-ev.org/article-2176
2 Australian Government, Refugee Review Tribunal: Country Advice Ukraine. 11. Dezember 2009
3 Global Research: Ultimate fiasco of the Ukrainian army, 7. November 2015
4 RT.com: Ukraine plans stealth military draft as recruitment plumments, 6. Februar 2016
5 nach Newsweek, 6. Februar 2015, a.a.O. Gesetzestext kann heruntergeladen werden unter http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc34?id=&pf3511=53587&pf35401=324789
6 Newsweek, 6. Februar 2015, a.a.O., siehe auch Global Security.org: Ukraine – Military Personnel; Seite zuletzt am 9. Februar 2017 aktualisiert
Quelle: Connection e.V.: Dossier zu Ruslan Kotsaba. 18. November 2017. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe November 2017.
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