Schweiz: 3.200 EritreerInnen stehen möglicherweise vor der Abschiebung

von European Council on Refugees and Exiles (ECRE)

(13.04.2018) Nach einem Urteil1 des Bundesverwaltungsgerichtes der Schweiz im August 2017 ist die Rücksendung von eritreischen Staatsangehörigen rechtmäßig, wenn sie bereits ihren Militärdienst abgeleistet haben. Auf dieser Basis wird das Staatssekretariat für Migration (SEM) 3.200 Fälle von EritreerInnen überprüfen, die befristet Aufnahme in der Schweiz gefunden haben, und ihre Rückführung durchsetzen.2

Personen, denen in der Schweiz vorübergehend Aufnahme gewährt wurde, ist ein dauerhafter Aufenthalt nicht zugesichert. Bei befristeter Aufenthaltserlaubnis darf keine Abschiebung durchgeführt werden und die Person darf für die Zeit der Befristung in der Schweiz bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass EritreerInnen zurückgeschickt werden dürfen, die ihren Militärdienst abgeleistet oder ihre Situation mit den eritreischen Behörden durch Zahlung einer notwendigen Summe geklärt haben. Das betrifft 3.200 von insgesamt 9.400 eritreischen Staatsangehörige, die gegenwärtig einen vorübergehenden Aufenthalt haben. Die Überprüfung erfolgt durch das Staatssekretariat für Migration (SEM).

In einem Schreiben des SEM an die eritreischen Staatsangehörigen heißt es: „Die SEM beabsichtigt daher, die vorläufige Aufenthaltsgewährung zu widerrufen und eine zwangsweise Rückführung anzuordnen.“ Dies widerspricht der Tatsache, dass es derzeit keine Vereinbarung der Schweiz mit den eritreischen Behörden über eine zwangsweise Rückführung gibt.3

Menschenrechtsverletzungen durch den eritreischen Staat umfassen einen Militärdienst unbefristeter Länge, willkürliche Haft und das Verschwindenlassen unliebsamer Personen, Zwangsarbeit, Unterdrückung der Meinungs-, Rede- sowie Versammlungsfreiheit und das Fehlen der Religionsfreiheit. Dies wird ausführlich von zivilgesellschaftlichen Organisationen4 wie auch den Vereinten Nationen5 berichtet. Nach Angaben von Eurostat6 lag die Anerkennungsrate eritreischer AsylbewerberInnen in den 28 EU-Mitgliedsstaaten im Jahr 2017 bei 90%. Mit 3.375 Anträgen waren eritreische Staatsangehörige die größte Gruppe von Asylsuchenden in der Schweiz im Jahr 2017, auch wenn die Zahl gegenüber dem Vorjahr um 35% gesunken ist

 

Fußnoten

1 http://www.asylumlawdatabase.eu/en/content/switzerland-federal-administrative-tribunal-upholds-return-eritrean-asylum-seekers-who

2 https://www.swissinfo.ch/eng/society/military-service_switzerland-could-send-back-3-200-rejected-eritrean-asylum-seekers/44022366

3 https://www.reuters.com/article/us-swiss-eritrea/swiss-may-try-to-expel-eritreans-whose-asylum-bids-fail-tv-idUSKCN1HB2EI

4 https://www.hrw.org/world-report/2017/country-chapters/eritrea

5 http://www.ohchr.org/en/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=21751&LangID=E

6 http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=File:First_instance_decisions_by_outcome_and_recognition_rates,_30_main_citizenships_of_asylum_applicants_granted_decisions_in_the_EU-28,_4th_quarter_2017.png

ECRE: Switzerland: 3200 Eritrean nationals facing possible deportation. 13. April 2018. Übersetzung: rf. Quelle: https://www.ecre.org/switzerland-3200-eritrean-nationals-facing-possible-deportation/

Stichworte:    ⇒ Asyl   ⇒ Eritrea   ⇒ Schweiz