Aktion in Seoul. Foto: World Without War

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Südkorea: Verfassungsgericht erkennt Kriegsdienstverweigerung an

von Connection e.V.

(02.07.2018) Mit einer Entscheidung am vergangenen Donnerstag hat das Verfassungsgericht in Südkorea die Kriegsdienstverweigerung anerkannt und dem Gesetzgeber zugleich eine Frist bis Ende 2019 gesetzt, rechtliche Regelungen umzusetzen. Der Artikel 5 Abs. 1 des Militärdienstgesetzes sei verfassungswidrig, da er keinen alternativen Dienst für Kriegsdienstverweigerer vorsieht.

„Die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung in Südkorea ist ein wichtiger Schritt, um die seit Jahrzehnten betreffende Strafverfolgung zu beenden“, erklärte heute Rudi Friedrich vom Kriegsdienstverweigerungs-Netzwerk Connection e.V. „Gleichwohl bleibt vieles unklar. Das Gericht hat es versäumt, eine klare Aussage zu den aktuell anhängigen Verfahren und den bereits inhaftierten Kriegsdienstverweigerern zu treffen. Wir befürchten daher, dass die Strafverfolgung noch nicht beendet ist.“

Die Sorge um die weitere Strafverfolgung speist sich vor allem aus der Tatsache, dass das Verfassungsgericht mit dem Urteil zugleich den Artikel 88 Abs. 1 des Militärdienstgesetzes als verfassungskonform bestätigt, mit dem die Kriegsdienstverweigerer wegen „Entziehung vom Militärdienst ohne berechtigte Gründe“ in der Regel zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt wurden. „Damit sind“, so erklärten ExpertInnen aus Südkorea, „sofortigen Rechtsmitteln für die Kriegsdienstverweigerer, die sich gegenwärtig vor Gericht oder im Gefängnis befinden, hohe Hürden gesetzt.“

In einer gemeinsamen Erklärung wiesen die südkoreanischen Organisationen Center for Military Human Rights Korea, Minbyun Lawyers for a Democratic Society, People's Solidarity for Participatory Democracy und World Without War zudem darauf hin: “Wenn man die vom Gericht vorgelegte Begründung in Betracht zieht, befinden sich derzeit mehr als 200 Verweigerer im Gefängnis, die nur ihre verfassungsmäßigen Rechte wahrgenommen haben.“ Sie forderten die Gerichte dazu auf, die noch angeklagten Kriegsdienstverweigerer freizusprechen. „Für Kriegsdienstverweigerer, die ihre Haft bereits verbüßt haben, sollte der Justizminister eine Amnestie erwägen und auch entsprechende Schritte für die noch inhaftierten Verweigerer einleiten. Die Militärverwaltung sollte zudem unverzüglich die unrechtmäßige Veröffentlichung von persönlichen Daten der Verweigerer beenden.“

Die Strafverfolgung von Kriegsdienstverweigerern in Südkorea führte in den letzten Jahren dazu, dass zunehmend südkoreanische Kriegsdienstverweigerer ins Ausland flüchteten und wegen der drohenden Verfolgung um Asyl nachsuchen. Mehrere Fälle in Deutschland werden derzeit von Connection e.V. betreut. Die Möglichkeiten, tatsächlich Schutz zu erhalten, sind jedoch sehr begrenzt, da die deutschen Behörden und Gerichte die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern in aller Regel nicht als Asylgrund ansehen.

Connection e.V. hatte zuletzt am 15. Mai 2018 gemeinsam mit weiteren zehn Organisationen vor der südkoreanischen Botschaft in Berlin die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung in Südkorea eingefordert. Mehr als 200 Luftballons wurden als Symbol für die in dieser Zahl inhaftierten Verweigerer in Südkorea in die Freiheit entlassen.

Die Organisationen in Berlin suchten zeitgleich zur Aktion auch das Gespräch mit dem südkoreanischen Botschafter Bum Goo Jong. Erfreulicherweise wurde das Angebot angenommen, so dass eine Petition überreicht werden konnte, mit der eingefordert wurde, unverzüglich alle Kriegsdienstverweigerer freizulassen, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen und alle Vorstrafen gegen Kriegsdienstverweigerer zu löschen und sie zu entschädigen. „Diese Forderungen bleiben auch angesichts des Verfassungsgerichtsurteils bestehen“, so Rudi Friedrich. „Eine umfassende Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung, auch für die in der Vergangenheit verurteilten Verweigerer, ist ein längst überfälliger Schritt.“

Connection e.V.: Pressemitteilung vom 2. Juli 2018. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe September 2018.

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