Turkmenistan

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Turkmenistan: Drei weitere Kriegsdienstverweigerer in Haft

von Felix Corley

Drei Zeugen Jehovas wurden im Juli wegen ihrer religiös motivierten Kriegsdienstverweigerung zu einer Haftstrafe von jeweils einem Jahr verurteilt, die sie in einem Arbeitslager zu verbüßen haben. Insgesamt wurden im Jahr 2018 bislang mindestens fünf Verweigerer verurteilt. Alle gehören den Zeugen Jehovas an. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zudem gegen weitere Personen.

Ikhlosbek Rozmetov, Veniamin Genjiyev und Maksat Jumadurdiyev werden vermutlich in das Arbeitslager Seydi überstellt werden, in dem bereits drei weitere Zeugen Jehovas inhaftiert sind.

Die beiden anderen sind die Zeugen Jehovas Arslan Begenchov und Kerven Kakabayev. Sie wurden im Januar für ein Jahr ins Arbeitslager Seydi überstellt. Ein weiterer gewaltloser politischer Gefangener, Bahram Hemdemov, ist dort ebenfalls inhaftiert.

Die Zeugen Jehovas erklärten gegenüber Forum 18, dass trotz wiederholter Amnestien (so im März und Juni 2018), durch die sogar Mörder auf freien Fuß gesetzt wurden, Begenchov, Kakabayev und Hemdemov nicht freigelassen wurden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen andere junge Männer der Zeugen Jehovas, die sich aus religiösen Gewissensgründen weigern, Militärdienst abzuleisten.

Forum 18 versuchte, die von dem von der Regierung ernannte Ombudsperson für Menschenrechte, Yazdursun Gurbannazarova, anzurufen. Ihre Assistentin erklärte am 27. Juli 2018, sie sei auf einer Dienstreise und erst am 30. Juli wieder erreichbar. Auf weitere Telefonanrufe reagierte sie aber nicht.

Kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung, kein alternativer Dienst

In Turkmenistan gibt es eine Wehrpflicht, aber keine Alternative zum Militärdienst. Der Militärdienst dauert in der Regel zwei Jahre und soll im Alter von 18 bis 27 Jahre abgeleistet werden. Nach Artikel 58 der Verfassung von 2016 wird die Verteidigung als „heilige Pflicht“ definiert, die jeder Mann über die Wehrpflicht zu erfüllen habe. Turkmenistan ignoriert die Empfehlung einer rechtlichen Überprüfung des Verfassungsentwurfs durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) vom Juli 2016, wonach ein alternativer, ziviler Dienst vorzusehen sei.

Junge Männer, die den Militärdienst aus religiösen Gewissensgründen ablehnen, sehen sich einer Strafverfolgung nach Artikel 219 Absatz 1 des Strafgesetzbuches ausgesetzt. Damit ist die Weigerung, in Friedenszeiten Dienst in den bewaffneten Streitkräften abzuleisten, mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder zwei Jahren Arbeitsdienst bedroht.

Im März 2017 forderte das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen am Ende seiner Überprüfung des Berichts zu Turkmenistan nach dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte die Regierung erneut auf, die Bestrafung derjenigen zu beenden, die aus Gewissensgründen die Ableistung des Militärdienstes verweigern und einen alternativen, zivilen Dienst einzuführen. (CCPR/C/TKM/CO/2)

“Der Vertragsstaat sollte seine Gesetzgebung ohne unangemessene Verzögerung revidieren, um das Recht auf Kriegsdienstverweigerung klar anzuerkennen“, erklärte das Komitee, „einen alternativen Dienst ziviler Natur vorsehen, der außerhalb der militärischen Strukturen steht, die Kriegsdienstverweigerer nicht unter militärisches Kommando stellen, die Strafverfolgung von Personen einstellen, die aus Gewissensgründen die Ableistung des Militärdienstes verweigern und diejenigen freilassen, die sich gegenwärtig in Haft befinden.“

Regierungsvertreter*innen weigerten sich gegenüber Forum 18 zu erklären, warum sie die UN-Empfehlung nicht umgesetzt haben. Mit den beiden Inhaftierungen im Januar 2018, weniger als ein Jahr nach Veröffentlichung des UN-Berichtes, begann Turkmenistan nach einer Pause von vier Jahren erneut damit, Kriegsdienstverweigerer zu inhaftieren.

Region Dashoguz: Ein Jahr Haft

Am 11. Juli 2018 verurteilte das Bezirksgericht Gurbansoltan im Norden der Region Dashoguz den 20-jährigen Zeugen Jehova Ikhlosbek Rozmetov nach Artikel 219 Absatz 1 des Strafgesetzbuches. Er wurde zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt. Rozmetov legte gegen das Urteil Berufung ein. Es ist aber nicht bekannt, ob diese noch verhandelt wurde, das Gericht war telefonisch nicht erreichbar. Gegenwärtig befindet sich Rozmetov in Untersuchungshaft im Dashoguz. Wenn das Bezirksgericht seine Berufung ablehnt, wird er in ein normales Arbeitslager überstellt werden.

Region Lebap: Zwei Verurteilungen zu je einem Jahr Haft

Am 6. Juli nahmen Beamte des Bezirks Danew im Osten der Region Lebap den 18-jährigen Zeugen Jehova Veniamin Genjiyev in vorläufigen Gewahrsam. Sie erklärten, dass er sich nicht bei der Staatsanwaltschaft gemeldet habe, so berichteten es Zeugen Jehovas gegenüber Forum 18. Genjiyev, wie auch seine Eltern, hatte aber nie eine offizielle Vorladung durch die Staatsanwaltschaft erhalten. Genjiyev hatte auch nie ein Dokument unterschrieben, mit dem seine Bewegungsfreiheit eingeschränkt worden wäre. Am 17. Juli verurteilte das Bezirksgericht Danew Genjiyev nach Artikel 219 Absatz 1. Das Gericht verurteilte ihn zu einem Jahr Haft in einem Arbeitslager. Genjiyev entschied sich, keine Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Ebenfalls am 17. Juli 2018 verurteilte das gleiche Gericht den 18-jährigen Zeugen Jehova Maksat Jumadurdiyev nach Artikel 219 Absatz 1. Das Gericht verurteilte ihn zu einer einjährigen Haftstrafe im Arbeitslager. Auch er legte keine Berufung ein.

Beide befinden sich im Moment in Untersuchungshaft im Gefängnis der Region Lebap in der Hauptstadt der Region, Turkmenabad. Da sie keine Berufung eingelegt haben, wird erwartet, dass sie bald in ein Arbeitslager zur Verbüßung der Haftstrafe überstellt werden.

Bevorstehende Überstellung ins Arbeitslager

Rozmetov, Genjiyev und Jumadurdiyev werden wahrscheinlich in das in der Wüste gelegene Arbeitslager bei Seydi in der Region Lebap überstellt werden. Viele andere gewaltlose politische Gefangene, die ihre Religions- oder Glaubensfreiheit ausgeübt haben, sind dort bereits inhaftiert worden.

Die beiden anderen Kriegsdienstverweigerer der Zeugen Jehova, Arslan Begenchov und Kerven Kakabayev, waren nach ihrer Verurteilung im Januar 2018 auch dorthin überstellt worden.

Die Adresse des Arbeitslagers Seydi:
746222 Lebap velayat
Seydi
uchr. LB-K/12
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Felix Corley: Turkmenistan - Three more conscientious objectors jailed. 30. Juli 2018. Auszüge. Übersetzung: rf

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