Turkmenistan: Nun sind acht Kriegsdienstverweigerer in Haft
(16.08.2018) Aufgrund von zwei weiteren Verurteilungen sind nun acht Kriegsdienstverweigerer im Alter zwischen 18 und 24 Jahren für eine Haftzeit von ein bis zu zwei Jahren im Arbeitslager. Forum 18 konnte die Ombudsperson für Menschenrechte, Yazdursun Gurbannazarova nicht erreichen, um nachzufragen, warum junge Männer aufgrund ihrer Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen inhaftiert werden.
Zwei weitere Kriegsdienstverweigerer wurden im August wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung verurteilt. Beide gehören den Zeugen Jehovas an. Sie erhielten jeweils eine einjährige Haftstrafe, die in einem Arbeitslager zu verbüßen ist.
Die Verurteilung von Isa Sayayev und Ruslan Artykmuradov erhöht die Zahl der sich derzeit in Haft befindlichen Kriegsdienstverweigerer in Turkmenistan auf acht. Die drei jüngsten sind 18, der älteste 24 Jahre alt. Sieben, darunter auch die nun neuen Gefangenen – verbüßen eine einjährige Haftstrafe, einer eine zweijährige Haftstrafe. Ein Überblick findet sich am Ende des Artikels.
Bereits im Januar wurden zwei Kriegsdienstverweigerer verurteilt, einer im Juni und drei im Juli.
Forum 18 versuchte die von der Regierung benannte Ombudsperson für Menschenrechte, Yazdursun Gurbannazarova, zu erreichen, um nachzufragen, warum junge Männer wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen inhaftiert werden. Ihre Sekretärin erklärte Forum 18 am 15. August jedoch, dass sie sich auf einer Dienstreise in der Region Dashoguz befinde und nicht vor dem 17. August zurückkäme. Am 15. und 16. August reagierte sie auch nicht auf Anrufe auf ihrem Mobiltelefon.
Kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung
Trotz wiederholter Aufforderungen der Vereinten Nationen und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), bietet Turkmenistan keine Möglichkeit an, einen alternativen Dienst abzuleisten. Männer sind wehrpflichtig und haben einen in der Regel zweijährigen Dienst im Alter zwischen 18 und 27 Jahren abzuleisten.
Junge Männer, die aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigern, sehen sich der Strafverfolgung nach Artikel 219 Absatz 1 des Strafgesetzbuches ausgesetzt. Damit wird die Verweigerung des Militärdienstes in Friedenszeiten mit bis zu zwei Jahren Haft oder zwei Jahren Arbeitslager bewehrt.
Seit 2014 verurteilen die Gerichte Kriegsdienstverweigerer mit Strafarbeiten oder Bewährungsstrafen, statt sie ins Gefängnis zu schicken. Mit den beiden Verurteilungen im Januar 2018 wurde jedoch die Praxis der Verurteilung zu Haftstrafen wieder aufgenommen.
Region Dashoguz: Eine weitere einjährige Haftstrafe
Nachdem Isa Syayev die Ableistung des Militärdienstes aus Gewissensgründen verweigerte, erhob die Staatsanwaltschaft der Region Dashoguz gegen ihn Anklage nach Artikel 219 Absatz 1. Am 9. August wurde er von einem Richter des Stadtgerichts Koneurgench für schuldig erklärt und zu einer Haftstrafe von einem Jahr Arbeitslager verurteilt. Die Zeugen Jehovas erklärten, dass er vor dem Verfahren nicht inhaftiert worden sei, sondern direkt im Gerichtssaal festgenommen wurde, nachdem ihm das Urteil übergeben worden ist. Er wurde in die Strafanstalt DZ-D/7 in der Stadt Dashoguz überstellt. Am 13. August legte Sayayev Berufung beim Regionalgericht Dashoguz ein.
Region Lebap: Eine weitere einjährige Haftstrafe
Nachdem Ruslan Artykmuradov die Ableistung des Militärdienstes aus Gewissensgründen verweigerte, erhob die Staatsanwaltschaft der Region Lebap gegen ihn Anklage nach Artikel 219 Absatz 1. Am 13. August wurde er von einem Richter des Bezirksgerichts Sayat für schuldig erklärt und zu einer Haftstrafe von einem Jahr Arbeitslager verurteilt. Die Zeugen Jehovas erklärten, dass er vor dem Verfahren nicht inhaftiert worden sei, sondern direkt im Gerichtssaal festgenommen wurde, nachdem ihm das Urteil übergeben worden ist. Er wurde in die Strafanstalt LB-D/9 in der Stadt Turkmenabad überstellt. Sayayev bereitet eine Berufung beim Regionalgericht Lebap vor.
Sechs inhaftierte Kriegsdienstverweigerer in einem Arbeitslager
Sayayev und Artykmuradov werden bei Ablehnung ihrer Berufungsanträge vermutlich in das Arbeitslager LB-K/12 in der Wüste in der Nähe von Seydi in der Region Lebap geschickt werden, um ihre Strafe zu verbüßen. Viele andere Gewissensgefangene sind bereits in dieser Hafteinrichtung gewesen. Die sechs Kriegsdienstverweigerer, die zwischen Januar und Juli diesen Jahres verurteilt wurden, Arslan Begenchov, Kerven Kakabayev, Mekan Annayev, Ikhlosbek Rozmetov, Veniamin Genjiyev und Maksat Jumadurdiyev, befinden sich bereits im Arbeitslager Seydi.
Die Adresse des Arbeitslagers Seydi:
746222 Lebap velayat
Seydi
uchr. LB-K/12
Turkmenistan
Liste der bekannten Kriegsdienstverweigerer
Es sind derzeit acht Kriegsdienstverweigerer bekannt, die nach Artikel 219 Absatz 1 Gefängnisstrafen verbüßen. Alle gehören den Zeugen Jehovas an:
1) Arslan Begenchovich Begenchov, geboren am 15. Mai 1999, wurde am 17. Januar 2018 vom Bezirksgericht Charjew zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt. Seine Berufung wurde am 13. Februar 2018 vom Regionalgericht Lebap abgelehnt.
2) Kerven Arslanovich Kakabayev, geboren am 9. September 1996, wurde am 29. Januar 2018 vom Stadtgericht Koneurgench zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt. Seine Berufung wurde wegen Fristversäumnis abgelehnt.
3) Mekan Orazdurdiyevich Annayev, geboren am 22. Juni 1999, wurde am 26. Juni 2018 vom Stadtgericht Turkmenbashi zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt. Er legte keine Berufung ein.
4) Ikhlosbek Valijon oglu Rozmetov, geboren am 26. November 1997, wurde am 11. Juli 2018 vom Bezirkgsgericht Gurbansoltan eje zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt. Seine Berufung wurde am 23. Juli 2018 vom Regionalgericht Dashoguz abgelehnt.
5) Veniamin Muslimovich Genjiyev, geboren am 12. Mai 2000, wurde am 17. Juli 2018 vom Bezirksgericht Danew zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt. Er legte keine Berufung ein.
6) Maksat Jumadurdiyevich Jumadurdiyev, geboren am 15. Mai 2000, wurde am 17. Juli 2018 vom Bezirksgericht Danew zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt. Er legte keine Berufung ein.
7) Isa Muslimovich Sayayev, geboren am 9. August 1994, wurde am 9. August 2018 vom Stadtgericht Koneurgench zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt. Er legte beim Regionalgericht Dashoguz Berufung ein.
8) Ruslan Khadynyaz oglu Artykmuradov, geboren am 24. Mai 2000, wurde am 13. August 2018 vom Bezirksgericht Sayat zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt. Er bereitet eine Berufung an das Regionalgericht in Lebap vor.
Felix Corley, Forum 18: Turkmenistan – Now eight jailed conscientious objectors. August 16, 2018. www.forum18.org. Auszüge. Übersetzung: rf. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe September 2018.
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