Rebel Clowns Army in Aktion; Foto: bundeswehr-wegtreten.org

Rebel Clowns Army in Aktion; Foto: bundeswehr-wegtreten.org

Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten Jugendlicher an die Bundeswehr

von Gernot Lennert

(31.08.2018) Bei der Frage, inwieweit die Reaktivierung von Zwangsdiensten politisch durchsetzbar ist, könnte es relevant sein, wie mit den jetzt aktiven Teilen des Kriegsdienstzwangs umgegangen wird. Auch wenn die sogenannte Wehrpflicht ausgesetzt ist, ist sie für Jugendliche in einer Hinsicht auch gegenwärtig spürbar: Städte und Gemeinden leiten Namen und Adressen aller männlichen und weiblichen Jugendlichen in dem Jahr, bevor sie volljährig werden, an die Bundeswehr weiter. Das ist ein Überrest der früheren Militärerfassung, ursprünglich im Wehrpflichtgesetz enthalten, dann ins Soldatengesetz geschoben, vermutlich weil man es als rechtlich und politisch heikel empfand, eine Bestimmung aus dem nur Männer betreffenden Wehrpflichtgesetz auf nicht-dienstpflichtige weibliche Jugendliche anzuwenden. Die Bundeswehr nutzt die Adressen, um Werbematerial für den Dienst in der Bundeswehr zuzuschicken. Dieser Datenweitergabe kann widersprochen werden.

Mit dem Widerspruch können Jugendliche ein Zeichen gegen Krieg und für Frieden setzen. Gerade angesichts der sich häufenden Forderungen nach Wiederaufnahme der Zwangsrekrutierungen können sie signalisieren, dass sie für Krieg, Kriegsdienst und Zwangsdienste nicht zur Verfügung stehen. Es ist naheliegend, an der Stelle, an der sich Kriegsdienstzwang jetzt schon konkret bemerkbar macht, anzusetzen, um künftigen Zwangsdienstverpflichtungen jetzt schon etwas entgegenzustellen.

Der individuelle Widerspruch auf dem Postweg ist schon ein erster Schritt. Allerdings wird er von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen. Wer mit seinem oder ihrem Widerspruch etwas bewirken und deutlich machen will, könnte dies in einer öffentlichen Aktion machen. Statt die Widersprüche mit der Post zu schicken, könnten die widersprechenden Jugendlichen die Schreiben gemeinsam persönlich in der zuständigen Behörde abgeben und dies mit einer öffentlichkeitswirksamen Kundgebung vor dem jeweiligen Gebäude verbinden. Das könnten sowohl diejenigen tun, die der bevorstehenden Datenweiterleitung widersprechen, als auch diejenigen, die nachträglich die Löschung ihrer Daten bei der Bundeswehr verlangen.*

 

* Siehe dazu: http://www.dfg-vk-hessen.de/aktuell/widerspruch/; http://www.idk-info.net/news-projekte/keine-daten-jugendlicher-f%C3%BCrs-milit%C3%A4r/

 

Gernot Lennert: Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten Jugendlicher an die Bundeswehr. 31. August 2018.

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