Foundation Human Rights for Eritreans fordert EU auf, Unterstützung für Zwangsarbeit in Eritrea zu stoppen

von Foundation Human Rights for Eritreans

(01.04.2019) Die Foundation Human Rights for Eritreans (Stiftung Menschenrechte für Eritreer*innen), eine Organisation von Exil-Eritreer*innen in den Niederlanden, wird rechtliche Schritte gegen die Europäische Union (EU) einleiten. Die EU finanziert in Eritrea Aktivitäten, für die Zwangsarbeitskräfte genutzt werden. Das stellt eine klare Verletzung der Menschenrechte sowie der Einhaltung internationaler Verpflichtungen der EU dar. Heute erging an die EU ein Schreiben, in dem die Stiftung die EU aufforderte, die Finanzierung dieser Maßnahmen unverzüglich zu beenden.

Die EU stellt 20 Millionen € für Unternehmen bereit, die der eritreischen Regierung gehören. Die Gelder, die über den Notfallfonds der EU für Afrika bereitgestellt werden, sind für Straßenbauarbeiten bestimmt. Die Arbeit soll durchgeführt werden durch Wehrpflichtige des ‚Nationaldienstes‘ (Militärdienstes), die auf unbestimmte Zeit Dienst abzuleisten haben. Dies wurde durch die Vereinten Nationen als „Sklaverei“ und als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bezeichnet. Das Europäische Parlament nannte es „Zwangsarbeit“ und „eine Form der Sklaverei“. Die Europäische Union finanziert daher Aktivitäten, bei denen aktiv von dieser „Form der Sklaverei“ Gebrauch gemacht wird.

Die Bedingungen, unter denen eritreische Menschen zur Arbeit im Nationaldienst gezwungen werden, wurden durch die UN-Menschenrechtskommission detailliert beschrieben: „Tausende von Wehrpflichtigen werden der Zwangsarbeit unterworfen und somit über Jahre missbraucht, ausgebeutet und versklavt. Wehrpflichtige Frauen unterliegen dem großen Risiko, im Nationaldienst sexueller Gewalt ausgesetzt zu sein.“1

Eritrea ist eine Diktatur ohne demokratische Institutionen, ohne Wahlen, ohne Rechtsstaatlichkeit und ohne Achtung der Menschenrechte. Die Beihilfe subventioniert somit direkt ein diktatorisches Regime, da die EU-Mittel direkt an Unternehmen gehen, die sich im Eigentum von Personen befinden, die der Regierungspartei des Regimes angehören. Es wurden auch keine Zusicherungen bezüglich der Menschenrechte gegeben.

Die Europäische Union verstößt gegen die eigene Charta und Menschenrechtsverpflichtungen

Die EU hat sich auf vielfältige Art und Weise für die Einhaltungder Menschenrechte bei allen ihren Aktivitäten verpflichtet. Nach Artikel 5 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union „darf niemand in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden“ und „Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten". Die Finanzierung von Projekten, die von der Zwangsarbeit von Eritreer*innen Gebrauch machen, steht in direktem Widerspruch zu den Grundsätzen und Verpflichtungen der Europäischen Union.

Die Stiftung Menschenrechte für Eritreer*innen, die Eritreer*innen unterstützt, deren Menschenrechte verletzt werden, ficht diese unrechtmäßige Maßnahme an. Menschenrechtsanwalt Emiel Jurjens von der in Amsterdam ansässigen Anwaltskanzlei Kennedy Van der Laan hat rechtliche Schritte gegen die Europäische Union eingeleitet. Am 1. April 2019 wird ein Brief an die EU geschickt werden, um diese aufzufordern, unverzüglich die Finanzierung dieser Maßnahme zu stoppen. Zugleich wird dringend um ein Gespräch gebeten.

Mulueberhan Temelso, Geschäftsführer der Foundation Human Rights for Eritreans, erklärt: „Eritrea ist ein Freiluftgefängnis. Jede Person im Nationaldienst ist gefangen unter den harten Bedingungen des Dienstes. Es gibt mehr als 365 geheime und versteckte Gefängnisse im Land. Die Europäische Union weiß das sehr gut. Die EU muss unverzüglich die Hilfe für das Land beenden. Es ist völlig unakzeptabel, dass die EU die Arbeit von Sklaven finanziert.“

Makeda Saba, an der Universität im Forschungsbereich tätig und eritreischer Herkunft, betont, dass Hilfsprogramme mit Eritrea nicht ohne die Einbeziehung der Führung des Landes durchgeführt werden können. Sie sagt: „Die EU erklärt, dass sie mit der Red Sea Trading Corporation zusammenarbeiten will, die sich vollständig in der Hand und unter der Führung der regierenden Partei befindet. Mehrere gut-recherchierte Berichte belegen, dass dieses Unternehmen an illegalen Aktivitäten am Horn von Afrika beteiligt ist, darunter illegalem Waffenhandel.“ Die UN-Beobachtungsgruppe zu Somalia und Eritrea bezeichnete die Red Sea Trading Corporation als ein „Labyrinth, ein multinationales Netzwerk von Unternehmen, Einzelpersonen und Bankkonten … (und) routinemäßig aktiv im Graubereich unerlaubter Aktivitäten“2. 2017 sah die Beobachtungsgruppe eine Verbindung des Unternehmens zum Bruch des zu dieser Zeit sich in Kraft befindlichen Waffenembargos.3

Emiel Jurjens, Menschenrechtsanwalt bei Kennedy Van der Laan (Amsterdam): „Die Finanzierung von Projekten, die Zwangsarbeit nutzen, ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte. Die EU muss diese Aktivitäten unverzüglich beenden und grundsätzlich ihre Annäherung zu Eritrea überdenken. Sie muss alle Beweise über ernsthafte Menschenrechtsverletzungen im Land in Betracht ziehen. Wir werden die EU auch auffordern, alle dieses Projekt betreffenden Dokumente für eine weitere Untersuchung offenzulegen, um nachzuvollziehen, wie diese Entscheidung getroffen werden konnte.“

Professorin Mirjam von Reisen, Expertin zu Eritrea und der Rolle der Europäischen Union bezüglich Eritrea, erklärt: „Die Europäische Union bekämpft den Menschenhandel durch eine Normalisierung ihrer Beziehungen zu einem Regime, das selbst tief in den Menschenhandel verwickelt ist. Das stellt nicht nur eine Komplizenschaft mit den illegalen Handlungen des Regimes dar, es ist auch völlig kontraproduktiv.“

Fußnoten

1 www.ohchr.org/en/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=16054

2 www.undocs.org/S/2011/433

3 www.securitycouncilreport.org/atf/cf/%7B65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3-CF6E4FF96FF9%7D/s_2017_925.pdf

Hintergrundinformationen

Zum Projekt – 20 Mio. € zur Wiederherstellung von Straßen in Eritrea: https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/sites/euetfa/files/t05-eutf-hoa-er-66_-_eritrea_road_rehabilitation.pdf

Zum Nationaldienst/Militärdienst: www.eepa.be/?attachment_id=2753

Zum EU Emergency Trust Fund for Africa: https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/content/homepage_en

Zur Menschenrechtslage: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CCPR%2fC%2fERI%2fCO%2f1&Lang=en

Foundation Human Rights for Eritreans: Foundation Human Rights for Eritreans Summons EU to Stop Supporting Use of Forced Labour in Eritrean Project. April 1, 2019

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