Südkorea: Möglichkeit des Ersatzdienstes zurückgenommen

von Jung Sung-ki

(07.04.2008) Die Regierung hat begonnen, die Regelung von Grund auf zu überprüfen, ob Kriegsdienstverweigerern die Ableistung eines Alternativdienstes gestattet wird oder nicht. Das erklärte am Freitag ein Vertreter des Verteidigungsministers.

Das ist eine Kehrtwendung von der bisherigen liberalen Verwaltungsverfügung. Sie gestattete denjenigen die Ableistung des Alternativdienstes, die sich aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen weigerten, den Militärdienst abzuleisten, der für Jeden Pflicht ist.

Alle tauglichen Männer Südkoreas müssen mit 19 Jahren der Wehrpflicht nachkommen und einen zweijährigen Militärdienst ableisten.

Das Verteidigungsministerium plane, zu dieser Frage eine sechsmonatige Studie an ein Forschungsinstitut zu vergeben, so der Vertreter des Ministeriums. Nach Erscheinen des Berichts werde das Ministerium mehrere öffentliche Anhörungen und Sitzungen durchführen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werde.

„Die Öffentlichkeit ist in dieser Frage gespalten. Wir brauchen mehr Zeit, um zu einem Konsens zu kommen“, sagte der Vertreter, der darum bat, nicht genannt zu werden. „Ein nationaler Konsens ist eine Vorbedingung zur Klärung dieser Frage. Ohne einen solchen Konsens können wir das Vorhaben nicht umsetzen.“

Hunderte von Wehrpflichtigen waren jährlich wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung in Haft, so die Personalabteilung des Militärs. Letztes Jahr gab es etwa 570 Kriegsdienstverweigerer.

Die Mitte-Links Regierung unter Moo-hyun entsprach einer Empfehlung der Nationalen Menschenrechtskommission vom Dezember 2005 und gestattete den Verweigerern die Ableistung eines Alternativdienstes, der länger als der Militärdienst dauern solle und in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege abzuleisten ist.

Die Kommission empfahl der Regierung, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aufgrund von religiösen Überzeugungen anzuerkennen.

Die Empfehlung, die nicht bindend ist, steht in Widerspruch zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes vom August desselben Jahres, in der die Wehrpflicht für verfassungskonform gehalten wird. Das höchste Gericht sagte, dass ein religiöser Glaube die nationale Sicherheit nicht außer Kraft setzen könne.

Viele Verteidigungsexperten sind besorgt über die Möglichkeit, dass die Mannschaftsstärke des Militärs geschwächt werden könnte - und damit eine Sicherheitslücke entstände - wenn mehr junge Menschen Alternativdienst leisten, um der Pflicht zur Ableistung des Militärdienstes zu entgehen.

Die meisten Soldaten sehen die Möglichkeit der Ableistung eines Alternativdienstes für Kriegsdienstverweigerer als ein „unverdientes Privileg“ an.

Jung Sung-ki: Alternative Service for Consientious Objectors Reconsidered. 7. April 2008. Auszüge aus: www.koreatimes.co.kr. Übersetzung: Rudi Friedrich. Der Beitrag erschien im Rundbrief »KDV im Krieg«, November 2008.

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