Eritrea: Flucht und Asyl

von Rudi Friedrich

(01.05.2006) Im Oktober 2005 standen sie im Blickpunkt der Berichterstattung: Hunderte verzweifelter afrikanischer Flüchtllinge versuchten, die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla an der Küste Marokkos zu erreichen, um auf das Territorium der Europäischen Union zu gelangen. Die Europäische Union forderte die marokkanische Regierung auf, schärfer gegen die Flüchtlinge vorzugehen. Spanische und marokkanische Sicherheitskräfte schritten darauf hin zur Tat. Ende September 2005 wurden von ihnen mehrere Menschen erschossen. Viele weitere Flüchtlinge wurden verletzt, durch die Militärkräfte, aber auch bei ihrem Versuch, die mehrere Meter hohen, mit NATO-Stacheldraht bewehrten, Zäune um die Exklaven zu überwinden. Die marokkanischen Sicherheitsbehörden nahmen zudem Tausende von Flüchtlingen fest und verfrachteten sie ohne Wasser und Nahrung in die Wüste. Wie viele dies überlebten, ist unbekannt.

Die stetige Aufrüstung der EU-Außengrenzen und die militärische Bewachung der See- und Landwege in die Europäische Union in den letzten Jahren haben Tausende von Flüchtlingen in den Tod getrieben. Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen schätzt, dass alleine in der Mittelmeerregion zwischen Marokko und Spanien in den letzten Jahren 6.300 Flüchtlinge ihre Flucht mit dem Leben bezahlt haben.

Restriktive Asylpolitik

Wem es dennoch gelingt, die Europäische Union zu erreichen, sieht sich mit einer restriktiven Asylpolitik konfrontiert. Ein Beispiel dafür ist der Umgang mit eritreischen Deserteurinnen und Deserteuren.

So war in einer ablehnenden Entscheidung des Bundesamtes für Migration im März 2005 zu lesen: "Die Heranziehung zum Wehrdienst, wie auch die Bestrafung wegen Kriegsdienstverweigerung durch eritreische Behörden stellt nicht schon für sich allein politische Verfolgung dar. In eine politische Verfolgung schlagen derartige Maßnahmen erst dann um, wenn sie zielgerichtet gegenüber bestimmten Personen eingesetzt werden, die durch die Maßnahmen gerade wegen ihrer Religion, ihrer politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen persönlichen Merkmals getroffen werden sollen. Anhaltspunkte hierfür sind insbesondere das Fehlen eines Gerichtsverfahrens nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, das willkürliche Verhängen überharter Strafen - auch in einem Krieg - sowie das Ansehen der Verweigerer oder Deserteure als Verräter an der gemeinsamen Sache und ihre allgemeine Ächtung. Derart ist die Strafpraxis in Eritrea jedoch nicht."

Zu diesem Zeitpunkt hatten jedoch namhafte Menschenrechtsorganisationen wiederholt darauf hingewiesen, dass in Eritrea willkürliche Bestrafung, jahrelange Haft ohne Gerichtsverfahren und Folter von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren alltäglich sind. Die oben zitierte Entscheidung des Bundesamtes kann angesichts dessen nur noch menschenverachtend und zynisch genannt werden.

Aber das Zitat weist auch auf ein grundsätzliches Problem der Asylrechtsprechung hin: Eine Desertion gilt ebenso wie die Kriegsdienstverweigerung nicht als politische Entscheidung und Handlung, sondern als Straftat. Staaten wird das Recht zugebilligt, ihre Bürger zum Kriegsdienst zu zwingen und gegen DeserteurInnen vorzugehen. So droht ihnen die Ablehnung in den Asylverfahren selbst dann, wenn sie vor Diktaturen oder Militärregimes fliehen, wenn es im Herkunftsland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung gibt oder wenn sie vor dem Zwang zum Kriegsdienst aus Ländern fliehen, die Krieg führen.

Positive Wirkung der Öffentlichkeitsarbeit

Um zumindest im Falle Eritreas eine Änderung der Entscheidungen herbeizuführen, waren wir gemeinsam mit eritreischen Deserteurinnen und Deserteuren im November 2004 an die Öffentlichkeit gegangen. Die meisten von ihnen waren zuvor vom Bundesamt wegen Unglaubwürdigkeit abgelehnt worden. In einer Broschüre konnten sie nun ausführlich und eindrücklich ihr Schicksal und die Situation in Eritrea schildern. Dies wurde ergänzt durch eine Zusammenstellung der vorliegenden Berichte von Menschenrechtsorganisationen. Damit wurde deutlich, dass ihre Aussagen in höchstem Maße glaubwürdig sind.

Zudem gründeten sie selbst die Eritreische Antimilitaristische Initiative und waren fortan auf internationaler Ebene aktiv. All dies hat dazu beigetragen, dass sich bei den meisten Verwaltungsgerichten in Deutschland die Rechtsprechung in eine positive Richtung entwickelt hat, wie Bernd Mesovic von Pro Asyl auf einer Pressekonferenz am 1. Dezember 2005 erläuterte: "In einer Reihe von Fällen wurde DeserteurInnen aus Eritrea der Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt oder zumindest ein Abschiebungshindernis im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention wegen drohender menschenrechtswidriger Behandlung festgestellt." Davon profitierten inzwischen auch einige Mitglieder der Eritreischen Antimilitaristischen Initiative.

Das Bundesamt für Migration hat seine Entscheidungspraxis jedoch noch nicht umfassend geändert. Im Jahre 2005 waren 501 Asylanträge von EritreerInnen beim Bundesamt gestellt worden. Nach der Statistik hatten im gleichen Zeitraum 83 Personen einen Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention erhalten, 17 erhielten einen Abschiebeschutz, 310 wurden abgelehnt und 88 fielen unter "Sonstige Erledigungen". Das bedeutete zwar eine enorme Steigerung der Anerkennungszahlen: 2004 hatten noch 1,5 Prozent einen Flüchtlingsstatus erhalten, nun waren es 16,7 Prozent. Dennoch lassen diese Zahlen kaum eine Aussage über eine veränderte Entscheidungspraxis zu, da mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Anfang 2005 Familienangehörige nachträglich einen Flüchtlingsstatus erhielten. Und so zog Bernd Mesovic das Resumee: "Nach den Erfahrungen der Rechtsanwälte gibt es beim Bundesamt keine wesentlich verbesserte Entscheidungspraxis."

Eine weitere Absurdität der deutschen Ausländerpolitik offenbart sich bei all denjenigen, bei denen lediglich ein Abschiebungshindernis festgestellt worden ist. Hier verlangen die Ausländerbehörden, dass beim Konsulat des Herkunftslandes ein Pass beantragt wird. Die Flüchtlinge werden also genötigt, beim Verfolgerstaat vorstellig zu werden. Die Reaktion des eritreischen Botschafters war entsprechend: Er beschimpfte und bedrohte die vorsprechenden DeserteurInnen. Es ist eine entwürdigende Prozedur, die erst dann ein Ende findet, wenn die deutsche Behörde von sich aus ein Flüchtlingsdokument ausstellt.

Flüchtlingsabwehr statt Schutz

Nach sechs Jahren stehen die Zeichen zwischen Eritrea und Äthiopien erneut auf Krieg. Die von beiden Regierungen betriebene Kriegspolitik wird die Bevölkerung beider Länder noch tiefer ins Elend stürzen. Sich diesem Krieg zu entziehen, sich der Zwangsrekrutierung zu entziehen, ist da nicht nur eine verzweifelte Tat, um dem Elend zu entrinnen. Es ist vielmehr eine Abstimmung mit den Füßen: Gegen die Militarisierung des Landes, gegen die Vorherrschaft der Waffen.

Eine menschenwürdige Politik kann nur heißen, diese Kräfte zu unterstützen. Diese Menschen brauchen Schutz und Hilfe. Dieser Schutz muss auch einschließen, dass Menschen, die sich aufgrund untragbarer Zustände zur Flucht entschließen, Aufnahme und Asyl in den Ländern der Europäischen Länder erhalten.

 

Rudi Friedrich lebt in Offenbach und ist Mitarbeiter von Connection e.V.

Der Beitrag erschien in: Connection e.V. und Eritreische Antimilitaristische Initiative: Gegen Krieg und Diktatur in Eritrea, Mai 2006. Wir danken für die finanzielle Förderung durch den Katholischen Fonds, den Evangelischen Entwicklungsdienst (EED), die Aktion Selbstbesteuerung e.V. (asb) sowie den Fonds der EKHN "Dekade zur Überwindung der Gewalt"

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