Europarat soll Türkei auffordern, unverzüglich Urteile des EGMR zur Kriegsdienstverweigerung umzusetzen

von Connection e.V.

(05.11.2021) Als Reaktion auf einen sogenannten Aktionsplan der türkischen Regierung hat am Mittwoch der in Istanbul (Türkei) ansässige Verein für Kriegsdienstverweigerung gemeinsam mit einer Reihe weiterer Organisationen eine Stellungnahme beim Ministerkomitee des Europarates eingereicht, um „die türkische Regierung aufzufordern, unverzüglich gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen.“ (...mehr)

„Es ist unglaublich,“, so heute Rudi Friedrich von Verein Connection e.V., der die Stellungnahme mit verantwortet, „mit welcher Unverfrorenheit die türkische Regierung mit ihrem im August 2021 dem Ministerkomitee des Europarates vorgelegten Aktionsplan zur Frage der Kriegsdienstverweigerung die Praxis der Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern in der Türkei legitimiert. Weiter sind Kriegsdienstverweigerer einem lebenslangem Kreislauf aus Verweigerung, Strafverfolgung und Rekrutierung unterworfen. Zudem werden ihnen viele wesentliche bürgerliche Rechte verwehrt.“

Das Ministerkomitee des Europarates hat die Aufgabe, die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu beobachten und notwendige Änderungen anzumahnen. Da der Gerichtshof zur Frage der Kriegsdienstverweigerung bereits mehrere Urteile gesprochen hat, fasste das Ministerkomitee diese Fälle in der sogenannten Ülke-Gruppe zusammen. Zuletzt hatte das Ministerkomitee im Juni 2020 die Türkei aufgefordert, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen. In der Entscheidung stellte das Komitee fest, „dass trotz der Zusage der Regierung bei früheren Überprüfungen des Komitees, Gesetzesänderungen voranzutreiben, keine Fortschritte erzielt wurden; forderte die Regierung daher auf, bis zum 21. Juni 2021 einen Aktionsplan mit konkreten Vorschlägen zu Maßnahmen vorzulegen, um die Feststellung des Gerichtshofes zu dieser Gruppe von Fällen zu berücksichtigen.“ (…mehr)

Die türkische Regierung legte schließlich im August 2021 den geforderten Aktionsplan vor. Tatsächlich findet sich darin kein Vorschlag für gesetzgeberische Maßnahmen, um das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen. Stattdessen wird ausgeführt, dass mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 die Dauer des Militärdienstes von 12 Monaten auf 6 Monate verkürzt wurde und dass das System des „Wehrdienstes gegen Bezahlung“ für in der Türkei lebende Wehrpflichtige dauerhaft eingeführt worden sei. „In diesem Fall“, so die türkische Regierung, „kann der Betroffene die Möglichkeit gegen Zahlung eines bestimmten Betrags in Anspruch nehmen. Die Wehrpflicht gilt als erfüllt, wenn die Betroffenen eine einmonatige Grundausbildung absolviert haben.“ (…mehr)

„Für uns ist die Antwort klar“, ergänzt Rudi Friedrich. „Ein Monat ist ein Monat zu viel. Jeder, der sich für den bezahlten Militärdienst entscheidet, muss noch eine einmonatige Grundausbildung absolvieren. Dies kann von Kriegsdienstverweigerern nicht akzeptiert werden. Darüber hinaus können Personen, die als Militärdienstentzieher oder Deserteure gelten, diese Möglichkeit nach der Gesetzeslage überhaupt nicht in Anspruch nehmen. Das bedeutet auch, dass keiner der bisherigen Kriegsdienstverweigerer diese Option wahrnehmen könnte.“

„Die türkische Regierung“, so weiter Rudi Friedrich, „versucht sich aus der Verantwortung zu stehlen und dies dem Ministerkomitee als bedeutsamen Fortschritt zu verkaufen. Es ist ein unsägliches Spiel, das auf dem Rücken der Kriegsdienstverweigerer ausgetragen wird, die nun schon über Jahrzehnte hinweg Verfolgung und den Entzug wesentlicher bürgerlicher Rechte erleiden müssen.“

gez. Rudi Friedrich

Der Aktionsplan der türkischen Regierung kann im Original heruntergeladen werden unter https://hudoc.exec.coe.int/eng#{%22EXECIdentifier%22:[%22DH-DD(2021)775E%22]}

Die Stellungahme der Organisationen kann heruntergeladen werden unter https://de.Connection-eV.org/pdfs/2021-11-03_SubmissionTR-de.pdf (deutsch), https://en.Connection-eV.org/pdfs/2021-11-03_SubmissionTR-en.pdf (englisch). Die Stellungnahme wurde gemeinsam eingereicht von dem Verein für Kriegsdienstverweigerung in der Türkei, der Initiative für Glaubensfreiheit in der Türkei, dem Norwegischen Helsinki-Komitee, War Resisters’ International, dem Europäischen Büro für Kriegsdienstverweigerung und Connection e.V.

Connection e.V.: News vom 5. November 2021

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