Aktion zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung 2020

Aktion zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung 2020

Spendenaufruf 2021

Für die internationale Arbeit für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen

(03.12.2021) Vor wenigen Tagen wurde Beran Mehmet İşçi als Flüchtling anerkannt. Für ihn gibt es nun endlich die Möglichkeit, befreit in die Zukunft zu blicken. Wir freuen uns sehr mit ihm.

Als Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei war er vom Bundesamt für Migration zunächst abgelehnt worden, weil „die Wehrpflicht der Türkei grundsätzlich keine flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung“ darstelle. Das sah nun das Verwaltungsgericht Augsburg anders: „Dem Kläger droht in seinem Heimatland Verfolgung“, schrieb es im Urteil und bezog sich dabei auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Da es in der Türkei kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung gäbe, werde die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt.

Mit Beran Mehmet İşçi entwickelte sich eine intensive Zusammenarbeit. Er nahm an verschiedenen Aktionen und Veranstaltungen teil. Sein Engagement war und ist für uns eine große Bereicherung.

Mit unserer Arbeit unterstützen wir derzeit Kriegsdienstverweigerer und -verweigerinnen z.B. aus Eritrea, Israel, Ukraine, Syrien oder der Türkei. Wir stehen auch in Zukunft den Menschen zur Seite, die sich mit ihrer Entscheidung gegen Krieg stellen bzw. den Militärdienst verweigern. Viel zu oft sind sie von Repressionen und Verfolgung bedroht. Sie brauchen Unterstützung. Für diese Arbeit bitten wir um Ihre Spende über unsere Website https://de.Connection-eV.org/spenden.

Herzlichen Dank. Ihr Team von Connection e.V.

Neu: pdf Faltblatt zur Arbeit von Connection e.V. 2021 

Connection e.V.: Spendenaufruf 2021, 3. Dezember 2021

Spenden erbitten wir auf Konto DE48 3702 0500 0007 0857 00 bei der Bank für Sozialwirtschaft, BIC BFSWDE33XXX.

Vor wenigen Tagen wurde Beran Mehmet İşçi als Flüchtling anerkannt. Für ihn gibt es nun endlich die Möglichkeit, befreit in die Zukunft zu blicken. Wir freuen uns sehr mit ihm.

Als Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei war er vom Bundesamt für Migration zunächst abgelehnt worden, weil „die Wehrpflicht der Türkei grundsätzlich keine flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung“ darstelle. Das sah nun das Verwaltungsgericht Augsburg anders: „Dem Kläger droht in seinem Heimatland Verfolgung“, schrieb es im Urteil und bezog sich dabei auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Da es in der Türkei kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung gäbe, werde die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt.

Mit unserer Arbeit begleiten wir derzeit Kriegsdienstverweigerer z.B. aus Eritrea, Ukraine, Syrien oder der Türkei in ihren Verfahren. Mit Beran Mehmet İşçi entwickelte sich eine intensive Zusammenarbeit. Er nahm an verschiedenen Aktionen und Veranstaltungen teil. Sein Engagement war und ist für uns eine große Bereicherung.

Wir stehen auch in Zukunft den Menschen zur Seite, die sich mit ihrer Entscheidung gegen Krieg stellen bzw. den Militärdienst verweigern. Viel zu oft sind sie von Repressionen und Verfolgung bedroht. Sie brauchen Unterstützung. Für diese Arbeit bitten wir um Ihre Spende über unsere Website https://de.Connection-eV.org/spenden.

Ihr Team von Connection e.V.

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