Steig aus!

Eine Information für unzufriedene Soldaten aus der Ukraine

Wenn Sie nicht bereit sind, an den Kämpfen teilzunehmen…

Hier geben wir Ihnen einige Tipps, was Sie machen können, wenn Sie die Rekrutierung in die Armee verweigern wollen

In der Ukraine

Am 21. August 2022 teilte das ukrainische Verteidigungsministerium mit, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aufgrund des Kriegsrechts und dem damit verbundenen unbefristeten Militärdienst keine Anwendung mehr findet. Das widerspricht internationalen Menschenrechtsnormen, bedeutet aber in der Tag, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt ist. Es gab auch bereits erste Verurteilungen zu mehreren Jahren Haft.

Mit der Verhängung des Kriegsrechts am 24. Februar 2022 wurde Männern zwischen 18 und 60 Jahren die Ausreise untersagt. Es gibt einige Ausnahmen davon. Eine Ausreise ist möglich, wenn der Militärdienstpflichtige

- ausgemustert wurde,

- drei oder mehr minderjährige Kinder hat,

- alleinerziehender Vater eines minderjährigen Kindes ist,

- einen nahen Angehörigen pflegen muss,

- im Ausland einen dauerhaften Aufenthalt begründet hat

- oder bei einer Hochschulausbildung, einem Vollzeitstudium oder dualem Studium im Ausland.

Auch Fahrer für internationale Frachttransporte, medizinische und humanitäre Hilfstransporte können nach Antragstellung die Grenze passieren. Die Regelungen finden sich auf der Website der ukrainischen Regierung.

Wir haben Informationen erhalten, wonach die Grenzbehörden selbst bei vorliegenden Ausnahmegenehmigungen die Ausreise verweigern. Bitte setzen Sie sich bereits vorab in Verbindung mit der Beratungsstelle in der Ukraine: shelya.work(at)gmail.com, +380 973 179 326

Studium in Deutschland

Wer eine Berechtigung zum Zugang einer Universität hat, kann versuchen, ein Studium in Deutschland aufzunehmen bzw. fortzusetzen. Eine Berechtigung kann vorliegen, wenn Sie bereits zwei oder drei Semester studiert haben. Wer noch nicht studiert, muss zunächst prüfen, ob sein Schulabschluss anerkannt wird. Weitere Informationen.

Falls der Schulabschluss nicht dazu berechtigt, ein Studium in Deutschland aufzunehmen, kann zunächst ein Studienkolleg besucht werden. Das ist ein Vorbereitungskurs auf das Studium. Vorausgesetzt werden gute Deutschkenntnisse und eine erfolgreiche Aufnahmeprüfung. Weitere Informationen.

Welche Deutschkenntnisse erforderlich sind, entscheidet die Hochschule selbst. In der Regel entspricht es der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens.

Für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland müssen Sie ein Visum beantragen. Dafür benötigen Sie auch einen Nachweis über die Finanzierung des Studiums, etwa 10.000 € pro Jahr. Weitere Informationen.

Wer sich für ein Studium in Deutschland bewerben will, muss sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung, bei der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist) oder bei den Universitäten selbst bewerben. Weitere Infos.

Aufenthaltsstatus in der Europäischen Union

Ukrainische Staatsangehörige können mit biometrischem Pass nach EU-Recht für Kurzzeitaufenthalte visumfrei in die EU einreisen. Ukrainische Staatsangehörige mit einem nicht-biometrischen Pass benötigen für die Einreise dem gegenüber grundsätzlich ein Visum. Wir wissen nicht, ob Nachbarstaaten der Ukraine diese Regelung derzeit außer Kraft gesetzt haben.

Wenn Sie bereits in Ländern der Europäischen Union sind, können Sie einen humanitären Aufenthalt erhalten. Es gibt für Sie grundsätzlich auch die Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Der Europäische Rat, d.h. die Regierung der Länder der Europäischen Union, haben am 4. März 2022 beschlossen, dass ukrainische Staatsangehörige einen auf ein Jahr befristeten Aufenthalt erhalten können. Das gilt für alle ukrainischen Staatsangehörigen, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine ihren Aufenthalt hatten. Um dies in Anspruch zu nehmen, müssen Sie sich in dem betreffenden Land, am Besten am Ort ihres zukünftigen Aufenthaltsortes, registrieren lassen. Weitere Informationen sind erhältlich bei Beratungsstellen für Flüchtlinge in dem jeweiligen Land.

Der humanitäre Aufenthalt gilt nur befristet. Eine Grundversorgung wird von den Staaten der Europäischen Union mit Unterstützung vieler Initiativen derzeit sichergestellt.

Eine Asylantragstellung ist derzeit nicht notwendig, kann aber nachgeholt werden. Wir empfehlen, dass Sie so bald wie möglich mit Beratungsstellen für Flüchtlinge in dem jeweiligen Land in Kontakt treten, um sich über weitere Möglichkeiten der Aufnahme zu informieren.

Dies ist eine erste Kurzinformation. Unter der zentralen Webadresse https://www.connection-ev.org/get.out.2022 halten wir aktuelle Informationen sowie weiterführende Links vor.

Wer wir sind: Wir sind ein Zusammenschluss von Organisationen und Einzelpersonen aus Westeuropa, die jeden unterstützen wollen, der sich nicht am Kriegseinsatz beteiligen will.

Für weitere Fragen können Sie uns kontaktieren über
get.out.2022(at)gmx.de
+49 157 824 702 51 (in russischer Sprache)

Eine Information für Rekruten und Soldaten aus der Ukraine, aktualisiert am 1.9.2022

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