Kriegsdienstverweigerung und Desertion
Russland, Belarus und Ukraine
In Russland, Belarus und der Ukraine existieren unterschiedliche Regelungen zur Wehrpflicht, zur Kriegsdienstverweigerung sowie zu Militärdienstentziehung und Desertion. In Russland und Belarus entspricht das Gesetz zur Kriegsdienstverweigerung nicht den internationalen Vorgaben. Die Ukraine hat das Recht auf Kriegsdienstverweigerung mit Kriegsbeginn ausgesetzt.
In allen drei Ländern gibt es eine Wehrpflicht, der alle Männer zwischen 18 und 27 Jahren unterliegen. Russland und die Ukraine haben das Alter für eine mögliche Einberufung in den letzten Monaten auf 60 Jahre erhöht.
Jede Person müsste das Recht haben, jederzeit einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen zu können. Das wird in keinem der drei Länder gewährleistet.
In Russland und Belarus ist ein Antrag nur bis zur Einberufung möglich. Es gibt auch kein Recht für Reservisten und Soldaten, einen Antrag zu stellen. Wenn Anträge überprüft werden müsste dies durch ein unabhängiges Gremium erfolgen. Tatsächlich aber ist in Russland und Belarus das Militär an den Entscheidungen beteiligt. In Belarus wird das Recht zudem eingeschränkt auf religiöse Kriegsdienstverweigerer.
Kriegsdienstverweigerer müssten die Möglichkeit haben, einen Dienst unabhängig vom Militärdienst abzuleisten. Belarus sieht hier nur einen unbewaffneten Dienst im Militär vor.
Die Ukraine hat das bestehende Gesetz zur Kriegsdienstverweigerung mit der Einführung des Kriegsrechts am 24. Februar 2022 ausgesetzt. Zuvor konnten Angehörige von zehn kleinen religiösen Gemeinschaften einen Antrag stellen. Durch die Aussetzung ist ihnen dieses Recht genommen. Es gab schon erste Verurteilungen von Kriegsdienstverweigerern zu mehreren Jahren Haft auf Bewährung.
Wer nicht zum Militär geht, sich also dem Militärdienst entzieht, wird strafrechtlich verfolgt. Je nach Zeitpunkt und Situation kann eine Bestrafung mehrere Jahre Haft zur Folge haben. Schärfer verfolgt wird eine Desertion, insbesondere während eines Krieges.
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wurde immer wieder durch das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen behandelt und Kriterien für dieses Menschenrecht definiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte 2011, dass die Kriegsdienstverweigerung ein Menschenrecht ist. Die Länder sind also dazu verpflichtet, Kriegsdienstverweigerern eine echte Möglichkeit anzubieten, nicht zum Militär einberufen zu werden, auch im Falle eines Krieges.
Connection e.V.: Kriegsdienstverweigerung und Desertion - Russland, Belarus und Ukraine. 20.9.2022. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Oktober 2022
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