Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Oktober 2022 zu Russlands Eskalation seines Angriffskriegs gegen die Uk
(05.10.2022) (…)
J. in der Erwägung, dass Wladimir Putin am 21. September 2022 die erste Mobilmachung in Russland seit dem Zweiten Weltkrieg verkündet hat; in der Erwägung, dass Medienberichten zufolge die Mobilmachung zwischen 300 000 und 1,2 Millionen Reservisten der russischen Streitkräfte betrifft, die zu den Waffen gerufen wurden; in der Erwägung, dass entgegen der offiziellen Ankündigung, die Behörden würden Staatsangehörige einziehen, die kürzlich in der Armee gedient und Kampferfahrung haben, berichtet wird, dass auch Menschen ohne militärische Erfahrung eingezogen werden, insbesondere Menschen aus ärmeren und entlegenen Gebieten sowie Angehörige ethnischer Minderheiten, und dass die Einberufung als repressive Maßnahme eingesetzt wird, etwa auf der besetzten Krim, wo mehr als 1 500 Krimtataren einberufen wurden; in der Erwägung, dass es auch Berichte über Zwangsmobilmachungen aus den kürzlich rechtswidrig annektierten Gebieten der Ukraine gibt; in der Erwägung, dass es Berichte darüber gibt, dass neue Rekruten fast sofort an die Front geschickt werden;
K. in der Erwägung, dass die Bekanntgabe der Mobilmachung Russlands zu Protesten geführt hat, wobei die russischen Staatsorgane bislang mehr als 2 400 Demonstranten festgenommen haben; in der Erwägung, dass seit der Ankündigung der Mobilmachung mehrere Hunderttausend Russen aus Russland geflohen sind, um nicht eingezogen zu werden; in der Erwägung, dass die russischen Staatsorgane an mehreren Grenzübergängen Rekrutierungszentren eingerichtet haben, um Mitteilungen über die Einberufung zum Wehrdienst vor Ort zu übergeben und Staatsangehörige davon abzuhalten, das Land zu verlassen;
(…)
12. verurteilt die Mobilmachung in Russland und fordert ein sofortiges Ende der Zwangsrekrutierung; verurteilt die Maßnahmen, mit denen die Bewohner der vorübergehend besetzten Gebiete der Ukraine dazu gezwungen werden, in den Streitkräften oder Hilfstruppen Russlands zu dienen, was gemäß dem Vierten Genfer Abkommen verboten ist; appelliert nachdrücklich an die gesamte Bevölkerung Russlands, sich nicht in diesen Krieg hineinziehen zu lassen, der völkerrechtswidrig ist und daher von einer großen Mehrheit der Länder verurteilt wurde, der nur geführt wird, um ein undemokratisches kleptokratisches Regime in Russland an der Macht zu halten, und der letztlich die Wirtschaft Russlands und die Aussichten der Bevölkerung Russlands auf eine sichere und gedeihliche Zukunft zerstören wird; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, russischen Staatsangehörigen, die Schutz benötigen, etwa politisch Verfolgten, humanitäre Visa auszustellen;
13. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Leitlinien der Kommission für die allgemeine Visumerteilung in Bezug auf russische Antragsteller und die Kontrolle russischer Staatsangehöriger an den Außengrenzen in vollem Einklang mit dem Unionsrecht und dem Völkerrecht vollständig umzusetzen und zu gewährleisten, dass jeder Asylantrag, der unter anderem von Dissidenten, Deserteuren, Wehrdienstverweigerern und Aktivisten gestellt wird, individuell bearbeitet wird, wobei den Sicherheitsbelangen des Aufnahmemitgliedstaats und dem Asyl-Besitzstand der Union Rechnung zu tragen ist; fordert den Rat und die Kommission auf, die Lage in Bezug auf Visa für russische Staatsangehörige genau zu überwachen;
(…)
Entschließung des Europäischen Parlaments, 5. Oktober 2022. (2022/2851(RSP)). Excerpts
Stichworte: ⇒ Asyl ⇒ Europa ⇒ Krieg ⇒ Kriegsdienstverweigerung ⇒ Russland