Ukraine: Kriegsdienstverweigerer Vitaly Alekseenko muss ins Gefängnis

Sofortige Einstellung aller Anklagen gefordert

von EBCO, IFOR, WRI und Connection e.V.

(18.01.2023) In der Ukraine hat das Berufungsgericht in Iwano-Frankiwsk am 16. Januar 2023 den Widerspruch des 46-jährigen Christen Vitlay Alekseenko gegen seine Verurteilung als Kriegsdienstverweigerer abgelehnt. Er hatte sich der Einberufung zum Militär verweigert. "Ich habe dem Gericht gesagt, ich gebe zu, dass ich gegen das Gesetz der Ukraine verstoßen habe", so Alekseenko gegenüber Forum 18, "aber nach dem Gesetz Gottes bin ich nicht schuldig." Mit Zustellung des schriftlichen Urteils, was für den 19. Januar erwartet wird, muss Vitaly Alekseeko die einjährige Haftstrafe antreten. Es wird erwartet, dass er somit unverzüglich dem Gefängnis überstellt wird.

Das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO), War Resisters’ International (WRI), der Internationale Versöhnungsbund (IFOR) und Connection e.V. (Deutschland) betrachten die Verurteilung des Kriegsdienstverweigerers Vitaly Alekseenko als eine eklatante Verletzung seines Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das in Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) garantiert ist und das gemäß Artikel 4.2 des ICCPR in Zeiten des öffentlichen Notstands nicht angetastet werden darf.

Die Organisationen bekunden ihre uneingeschränkte Solidarität mit Vitaly Alekseenko. Sie fordern die ukrainischen Behörden auf, alle Anklagen gegen ihn unverzüglich fallen zu lassen.

Die Organisationen betonen, dass seine Verurteilung vor dem Hintergrund erfolgt, dass die Ukraine das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im gegenwärtigen Ausnahmezustand ausgesetzt hat, und fordern die sofortige Rücknahme des entsprechenden Dekrets.

Die Organisationen erinnern auch daran, dass sie die russische Invasion in der Ukraine schärfstens verurteilen. Sie fordern die Soldaten auf, nicht an den Kämpfen teilzunehmen sowie die Rekruten, den Militärdienst zu verweigern.

Die ukrainische Regierung ihrerseits sollte das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, auch in Kriegszeiten, schützen und dabei die europäischen und internationalen Standards, unter anderem die des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in vollem Umfang einhalten. Die Ukraine ist Mitglied des Europarats und hat daher die Europäische Menschenrechtskonvention umzusetzen. Da die Ukraine nun ein Kandidat für den Beitritt zur Europäischen Union ist, muss sie die im EU-Vertrag definierten Menschenrechte und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einhalten, zu denen auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gehört.

Mehr Informationen: Forum 18

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Kontaktpersonen:

Alexia Tsouni, Europäisches Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO), ebco(at)ebco-beoc.org, www.ebco-beoc.org (Englisch, Griechisch)

Semih Sapmaz, War Resisters’ International (WRI), semih(at)wri-irg.org, www.wri-irg.org (Englisch, Türkisch)

Zaira Zafarana, Internationaler Versöhnungsbund (IFOR), zaira.zafarana(at)ifor.org, www.ifor.org (Englisch, Italienisch)

Rudi Friedrich, Connection e.V., office(at)Connection-eV.org, www.Connection-eV.org (Englisch, Deutsch)

Europäisches Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO), War Resisters’ International (WRI), Internationaler Versöhnungsbund (IFOR) und Connection e.V., Pressemitteilung vom 18. Januar 2023. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Februar 2023

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