Doppeltes Spiel der deutschen Behörden zur Abwehr russischer Verweigerer
(17.04.2023) Das Bundesamt für Migration lehnt russische Asylsuchende ab, die sich den Rekrutierungen entzogen haben, mit der Begründung, dass eine Rekrutierung „nicht beachtlich“ wahrscheinlich sei. Eine deutsche Botschaft lehnt dagegen Visumsanträge junger russischer Männer ab, weil sie zu dem Personenkreis gehören, „der in Russland potentiell von der Teilmobilisierung für die russischen Streitkräfte betroffen ist“ und daher keine Rückkehrbereitschaft vorliege. „Die deutschen Behörden betreiben ein doppeltes Spiel“, so heute Rudi Friedrich von Connection e.V. „Die einen sagen, es drohe keine Rekrutierung, die anderen erklären, es drohe eine Rekrutierung. Und alles nur mit dem Ziel, russische Kriegsdienstverweigerer, Militärdienstentzieher und Deserteure außer Landes zu halten und in den Asylverfahren abzulehnen. Das zeigt, dass die Äußerungen von Politiker*innen, dass sie geschützt werden sollen, nur als hohle Phrasen zu bezeichnen sind.“
Im September 2022 hatte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, betont, "Wer sich als Soldat an dem völkerrechtswidrigen und mörderischen Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine nicht beteiligen möchte und deshalb aus Russland flieht, dem muss in Deutschland Asyl gewährt werden." So äußerte sich auch der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel. Er sagte: „Wer sich jetzt einer Einberufung gegenübersieht und nicht Teil einer Armee der Kriegsverbrechen sein will, stellt sich gegen das System Putin. Wir Europäer sollten russischen Regimegegnern ebenso wie unschuldigen Deserteuren jetzt schnell Asyl gewähren.“ Aus der SPD und der Unionsfraktion hört man ähnliches. auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser stellte klar: „Wer sich dem Regime von Präsident Wladimir Putin mutig entgegenstellt und deshalb in größte Gefahr begibt, kann in Deutschland wegen politischer Verfolgung Asyl beantragen.“ Und selbst Olaf Scholz, sprach sich im vergangenen September dafür aus, „diesen Menschen Schutz anzubieten.“
„Deutsche Behörden drehen sich die Fakten so zurecht, wie sie es brauchen, um genau diesen Schutz nicht gewähren zu müssen“, ergänzt Rudi Friedrich. „Es ist eine unverantwortliche Politik gegenüber all denen, die sich mit ihrer Entscheidung gegen einen Krieg wenden und auf den Schutz hoffen, der ihnen von deutschen Politiker*innen versprochen wird.“
Wie der Journalist Viktor Funk auf seinem Twitter Account dokumentiert, wurde der Visumsantrag eines Studenten mit folgender Begründung abgelehnt: „Bei der Prüfung der Rückkehrbereitschaft spielt die sich in den letzten Monaten radikal veränderte Situation eine Rolle. Aktuell ist nicht mehr davon auszugehen, dass Umstände, die in den vergangenen Jahren noch als hinreichendes Indiz der Rückkehrbereitschaft gewertet werden konnten, die Rückkehrbereitschaft mit dem gleichen Gewicht indizieren. Zweifel an Ihrer Rückkehrbereitschaft in Ihr Heimatland ergeben sich auch daraus, dass Sie als russischer Staatsangehöriger im wehrpflichtigen Alter zu dem Personenkreis gehören, der in Russland potentiell von der Teilmobilisierung für die russischen Streitkräfte betroffen ist. Dadurch dürfte Ihre Bereitschaft, vor Ablauf des Visums in Ihr Heimatland zurückzukehren erheblich vermindert sein.“
Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes, so hatte die Berliner Zeitung berichtet, hätte in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit eines humanitären Visa nach §22 Aufenthaltsgesetz hingewiesen. Nach Informationen von Connection e.V. werden diese Visa aber nur Personen gewährt, die aufgrund politischer Aktivitäten in Russland ernsthaft von Verfolgung bedroht sind. „Ein Deserteur kann kein humanitäres Visa beantragen, er wird ja im Herkunftsland gesucht“, so Rudi Friedrich. „Bei einem Militärdienstentzieher sehen die deutschen Behörden keine drohende Verfolgung. Wie sollen sie dann ein humanitäres Visa erhalten können?“
Bei Asylverfahren von Militärdienstentziehern aus Russland ist eine entscheidende Frage, mit welcher „beachtlichen Wahrscheinlichkeit“ dem Betroffenen in Russland eine Rekrutierung droht. Bislang wird dies von den deutschen Behörden in aller Regel verneint, selbst angesichts von Berichten, die zeigen, dass die Teilmobilmachung im Oktober 2022 auf willkürlicher Basis erfolgte und es mehrere Tausend Fälle gab, in denen Männer zu Unrecht rekrutiert wurden. Auch die Wehrpflichtigen werden auf willkürlicher Basis rekrutiert. Die Betroffenen werden in jedem Einzelfall nachzuweisen haben, dass gerade sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einberufen worden wären. Daran dürfte sich auch nach der neuesten Gesetzesänderung in Russland nichts ändern, die eine elektronische Erfassung und Einberufung vorsieht.
„Die deutsche Bundesregierung steht hier in der Pflicht“, so Rudi Friedrich abschließend. „Wer Hoffnungen sät, muss auch den notwendigen Schutz gewährleisten. Militärdienstentzieher, Deserteure und Kriegsdienstverweigerer brauchen einen Weg, um in die Europäische Union kommen zu können und sie brauchen Asyl!“
Weitere Informationen: Gemeinsam mit PRO ASYL hatte Connection e.V. vor wenigen Wochen eine ausführliche Analyse zur Situation von Kriegsdienstverweigerern, Militärdienstentziehern und Deserteuren aus Russland, Belarus und der Ukraine sowie zur Frage des Flüchtlingsschutzes vorgelegt.
Connection e.V.: Pressemitteilung vom 17. April 2023
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