Frankreich: Flüchtlingsschutz für russische Verweiger*innen, denen Rekrutierung droht

von Nationaler Asylgerichthof Frankreich

(06.09.2023) Die große Kammer des Nationalen Asylgerichtshof (CNDA) urteilte am 6. September 2023, dass russische Staatsangehörige, die sich der Teilmobilmachung oder Zwangsrekrutierung im Rahmen des Krieges in der Ukraine verweigern, die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden muss, da sie aufgrund der groß angelegten Begehung von Kriegsverbrechen durch die russischen Streitkräfte dazu veranlasst würden, solche Verbrechen direkt oder indirekt zu begehen. Sie müssten allerdings nachweisen, dass ihnen tatsächlich eine Rekrutierung für den Krieg droht.

Der Gerichtshof stellte außerdem fest, dass die Teilmobilmachung im September 2022 weit gefasst war und es nicht möglich war, sich durch die Ableistung eines alternativen Zivildienstes dem Militärdienst zu entziehen. Zudem sei die Mobilmachung mit zahlreichen Unregelmäßigkeiten behaftet gewesen, die sowohl Betroffene als auch die Mobilmachungsverfahren betreffen. Der CNDA erklärte auch, dass die Teilmobilmachung de jure und de facto noch immer in Kraft ist, obwohl der russische Verteidigungsminister erklärt hatte, dass Mobilisierungsziel sei Ende 2022 erreicht. Personen, die sich der Mobilisierung widersetzen, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung und Sanktionen rechnen.

CNDA, 6. September 2023. https://tinyurl.com/rk2wmmh2. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe November 2023

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